Wird die Energiepreispauschale zu Unrecht besteuert?!
Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise haben Erwerbstätige im Jahr 2022 einmalig 300 Euro als staatlichen Zuschuss erhalten. Anspruch auf die sog. Energiepreispauschale hatten Personen mit Erwerbseinkommen, also Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte. Später wurden auch Rentner und Studenten begünstigt und haben ebenfalls die Pauschale erhalten.
Auch wenn das Steuerrecht kein Korrektiv ungenau ausgestalteter Sozialleistungen sein sollte, hat es sich der Gesetzgeber nicht nehmen lassen, genau dieses „zur Herstellung sozialer Ausgewogenheit“ zu bemühen. Es wurden komplexe Regelungen zur Besteuerung der Energiepreispauschale in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. So haben Arbeitnehmer die Pauschale als Arbeitslohn zu versteuern, bei Unternehmern und Rentnern erfolgt eine Erfassung im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 als „sonstige Einkünfte“. Studenten hingegen müssen die Energiepreispauschale nicht versteuern.
Inzwischen mehren sich Stimmen, die nicht nur diese unterschiedliche Behandlung, sondern die Besteuerung insgesamt für rechtswidrig halten.
Hintergrund: Das Einkommensteuergesetz greift systematisch nur bei der Erzielung von Einkünften. Damit besteht grundsätzlich ein Veranlassungszusammenhang zwischen den Einkünften und einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Bei der Energiepreispauschale fehlt es an einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Mangels Leistung des Steuerpflichtigen kann die Subvention keiner Einkunftsart zugeordnet werden. Nach der zutreffenden Auffassung im Schrifttum lässt sich dieser Makel auch nicht durch eine Fiktion von Einkünften durch Anordnung des Gesetzgebers beseitigen.
Nunmehr ist zu dieser Frage das erste Verfahren bei einem Finanzgericht anhängig (FG Münster, 14 K 1425/23 E).
Was ist zu tun?
Betroffene sollten unter Hinweis auf das laufende Finanzgerichtsverfahren ihren Einkommensteuerbescheid 2022 durch Einspruch nach Möglichkeit offenhalten. Zwar besteht noch kein Anspruch auf ein Ruhen des Verfahrens, es dürfte jedoch nur eine Frage der Zeit sein, dass sich der Bundesfinanzhof mit der Frage auseinandersetzen wird. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Finanzämter solange kulant verhalten.