Die degressive Abschreibung ist zurück!
Betriebe und Selbständige, die in diesem und im nächsten Jahr bewegliche Sachanlagegüter anschaffen, profitieren von einer höheren Abschreibung. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen für die Jahre 2020 und 2021 die degressive Abschreibung für steuerliche Zwecke wieder eingeführt. In unserem aktuellen Video erklären wir Ihnen, worauf es ankommt.
Lineare und degressive Abschreibung: Was ist der Unterschied?
Wenn Unternehmen ihre Investitionen im Bereich des beweglichen Sachanlagevermögens steuerlich geltend machen möchten, erfolgt dies über die sog. Absetzung für Abnutzung (kurz AfA), also über die Abschreibung. Dabei werden die Kosten der Anschaffung, sofern sie 800,00 € netto übersteigen,** über die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer hinweg steuerlich geltend gemacht**. Bis zum Jahr 2011 war dies im Steuerrecht mit der sog. degressiven Abschreibung möglich, dann wurde diese durch die lineare Abschreibung ersetzt. Beide Formen der Abschreibung führen dazu, dass Sie die Kosten für die Anschaffung nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auch komplett steuerlich geltend gemacht haben. Der Unterschied liegt in der jährlichen Abschreibungssumme:
Die lineare Aschreibung: Immer zu gleichen Teilen
Eh die Corona-Hilfsmaßnahmen die degressive Abschreibung zurückbrachten, war in den letzten Jahren steuerrechtlich nur die lineare Abschreibung möglich. Dabei werden die Anschaffungskosten über den Zeitraum der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer gleichmäßig verteilt abgeschrieben.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000,00 €. Bei einer betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren können davon jährlich 10% abgeschrieben werden, das entspricht einer jährlichen Abschreibungssumme von 10.000,00 €.
Lineare Abschreibung:
Jahr | Abschreibung in % | Abschreibungssumme in € | Restbuchwert |
---|---|---|---|
2020 | 10 % | 10.000,00 € | 90.000,00 € |
2021 | 10 % | 10.000,00 € | 80.000,00 € |
2022 | 10 % | 10.000,00 € | 70.000,00 € |
2023 | 10 % | 10.000,00 € | 60.000,00 € |
2024 | 10 % | 10.000,00 € | 50.000,00 € |
2025 | 10 % | 10.000,00 € | 40.000,00 € |
2026 | 10 % | 10.000,00 € | 30.000,00 € |
2027 | 10 % | 10.000,00 € | 20.000,00 € |
2028 | 10 % | 10.000,00 € | 10.000,00 € |
2029 | 10 % | 10.000,00 € | 0,00 € |
Die degressive Abschreibung: Fallende Jahresbeträge
Bei der degressiven Abschreibung wird zu Beginn ein deutlich höherer Betrag abgesetzt als bei der linearen; dieser fällt dann von Jahr zu Jahr über den Zeitraum der Abschreibungsdauer. Auf diese Weise wird diese Form der Abschreibung der wirtschaftlichen Realität deutlich besser gerecht, da Wirtschaftsgüter i.d.R. in den ersten Jahren der Anschaffung auch mehr an Wert verlieren als am Ende.
Die degressive Abschreibung zu berechnen, ist relativ einfach:
- Im ersten Jahr richtet sich die Bemessung nach den Anschaffungskosten, in den darauffolgenden Jahren nach dem sog. Restbuchwert, der sich ergibt, wenn man die Anschaffungskosten um die bisherige Abschreibungssumme verringert.
- Konkret definiert das Steuerrecht: Der Prozentsatz der degressiven Abschreibung darf höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes betragen, maximal jedoch 25% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. des Restbuchwertes.
Auch dies soll am Beispiel der erworbenen Maschine im Wert von 100.000 € erläutert werden:
Degressive Abschreibung:
Jahr | Abschreibung in % | Abschreibungssumme in € | Restbuchwert |
---|---|---|---|
2020 | 25 % | 25.000,00 € | 75.000,00 € |
2021 | 19 % | 18.7520,00 € | 56.250,00 € |
2022 | 14 % | 14.062,50 € | 42.187,50 € |
2023 | 11 % | 10.546,88 € | 31.640,63 € |
2024 | 8 % | 7.910,16 € | 23,730,47 € |
2025 | 6 % | 5932,62 € | 17.797,85 € |
2026 | 4 % | 4.449,46 € | 13.348,39 € |
2027 | 4 % | 4.449,46 € | 8.898,93 € |
2028 | 4 % | 4.449,46 € | 4.449,47 € |
2029 | 4 % | 4.449,47 € | 0,00 € |
Da die degressive Abschreibung theoretisch unendlich laufen könnte, wird an einer bestimmten Stelle zur linearen AfA gewechselt. Dies ist meist der Fall, wenn die Abschreibungssumme der degressiven AfA deutlich unter jene der linearen AfA liegt. Im Beispiel ist es das Jahr 2026. In den letzten vier Jahren der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird der Restbuchwert gleichmäßig verteilt abgeschrieben.
Ein Unterschied, der zu Buche schlägt
Bei einem genauen Blick auf das Rechenbeispiel wird schnell klar, dass die degressive Abschreibung Ihrem Unternehmen eine deutliche Steuerentlastung bringt. So sind nach 4 Jahren der linearen AfA erst 40% der Investitionssumme abgeschrieben; bei der degressiven AfA sind es zu diesem Zeitpunkt bereits ca. 69%.
Es lohnt sich also offensichtlich, die Chance zu nutzen, die sich im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen nun für Anschaffungen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 - 31.12.2021 getätigt werden, bietet. Um das maximale AfA-Volumen ausnutzen zu können, empfehlen wir außerdem, auch die Möglichkeiten zur Sonderabschreibung nach § 7g des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zu nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere 20 % der Anschaffungskosten auf die ersten fünf Jahre der Abschreibungs-Dauer verteilt und zusätzlich zur degressiven Abschreibung vom Gewinn abgezogen werden. Auf diese Weise können Sie Ihre Investitionskosten noch schneller in der Gewinnermittlung nutzen. Unsere Steuerberater in Berlin und unser Team aus Steuerberatern in München beraten Sie gern zu den Möglichkeiten, die sich Ihnen hier bieten. Und auch bei anderen unternehmensrelevanten Themen stehen Ihnen unsere Steuerberater für Unternehmen gern zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!