Unsere Leistungen
Erbfolgeplanung
Mit uns gestalten Sie Ihre Nachfolge steuerlich klug und rechtlich fundiert. So bleibt Ihr Vermögen in guten Händen – und Ihre Familie wird entlastet.
Unsere Leistungen zum Thema Erbfolgeplanung
Steueroptimierte Erbfolgeplanung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gestalten, Testamentsvollstreckung
Die steuerliche Gestaltung der Erbfolge eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, Vermögen strukturiert auf die nächste Generation zu übertragen.
Kaum eine andere Steuerart bietet so viele Gestaltungsspielräume wie die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Bestenfalls wird der Erbfall bereits zu Lebzeiten geregelt. Mithilfe eines erfahrenen Steuerberaters für Erbschaftsteuer kann beispielsweise eine vorweggenommene Erbfolgeplanung ermöglicht werden. Das Erbrecht bietet Erblassern wie Ehegatten mit oder ohne Berliner Testament, mit oder ohne Kinder viele Möglichkeiten, die Erbfolge und Nachfolgeplanung und damit den Nachlass mit einem steueroptimierten Testament oder Erbvertrag geschickt zu regeln.
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachlassplanung
Auch bei der Nachlassplanung lassen sich Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche bereits zu Lebzeiten so gestalten, dass streitanfällige Erbauseinandersetzungen weitgehend vermieden und eine maximale Reduzierung der Erbschaftsteuer erreicht werden.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen, kann hiervon durch ein Testament oder einen Erbvertrag zielführend abgewichen werden. Somit kann jeder selbst bestimmen, wer das Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Lediglich das sog. Pflichtteilsrecht der nächsten Verwandten kann die Testierfreiheit in der Erbfolgeplanung einschränken. Auch nach dem Erbfall gibt es Regelungen, zum Beispiel durch Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen aus steuerlichen Erwägungen. Eine unzureichende Nachfolgeplanung kann eine existenzbedrohende Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer hervorrufen.
Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser durch eine sachkundige Person seines Vertrauens sicherstellen, dass seine, in der letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Besondere Vorgaben gilt es bei der Erbschaftsteuererklärung für Erbengemeinschaften zu beachten. Lassen Sie sich von unseren kompetenten Steuerberatern zur Erbschaftsteuer beraten, und gehen Sie in Sachen Erbfolgeplanung auf Nummer sicher!
Warum eine frühzeitige Erbfolgeplanung sinnvoll ist
Eine strukturierte Erbfolgeplanung hilft dabei, Vermögenswerte und Nachlass rechtzeitig zu ordnen. Ohne klare Regelung greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch häufig nicht den persönlichen Vorstellungen des Erblassers oder der familiären Situation.
Eine frühzeitige Planung bringt konkrete Vorteile:
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Streit vermeiden: Klare Regelungen schaffen Sicherheit für Ihre Erben und verhindern Konflikte innerhalb der Familie.
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Steuern sparen: Steuerliche Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch eine frühzeitige Planung lässt sich der Betrag, der steuerfrei auf Kinder oder Angehörige übertragen wird, oft deutlich erhöhen.
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Vermögen sichern: Durch Gestaltungen wie Schenkungen oder Nießbrauchregelungen bleibt wirtschaftliche Kontrolle erhalten, während Vermögen bereits auf die nächste Generation übertragen wird.
Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind oder Immobilien, Unternehmensanteile oder größere Vermögenswerte zum Nachlass gehören, empfiehlt sich eine vorausschauende Planung. Eine durchdachte Nachlassplanung schafft klare Verhältnisse und erleichtert es Erben, den Nachlass ohne langwierige Auseinandersetzungen zu regeln.
Vermögen und Nachlass steuerlich sinnvoll strukturieren
Zum Nachlass können sehr unterschiedliche Vermögenswerte gehören. Häufig zählen Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalvermögen oder Beteiligungen dazu. Die steuerliche Behandlung dieser Vermögenswerte unterscheidet sich zum Teil erheblich.
Eine durchdachte Planung berücksichtigt sowohl die familiäre Situation als auch steuerliche Rahmenbedingungen. Ziel ist es, den Übergang des Nachlasses so zu strukturieren, dass Erben wirtschaftlich abgesichert sind und gleichzeitig steuerliche Belastungen möglichst gering bleiben.
Je nach Höhe des Nachlasses und der Vermögensstruktur können unterschiedliche steuerliche Regelungen greifen. Eine vorausschauende Strukturierung des Nachlasses hilft dabei, Freibeträge optimal zu nutzen und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Immobilien in der Erbfolgeplanung
Immobilien stellen häufig einen wesentlichen Teil des Vermögens dar und spielen deshalb in der Nachlassplanung eine zentrale Rolle. Gerade in Städten wie Berlin können hohe Immobilienwerte dazu führen, dass die Erbschaftsteuer erheblichen Einfluss auf die Vermögensübertragung hat.
Ein wichtiger Sonderfall ist das sogenannte Familienheim. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Familienheim für Ehepartner oder Kinder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit, wenn die Immobilie weiterhin selbst genutzt wird.
Bei der Übertragung von Immobilien sind zudem Bewertung, Freibeträge sowie mögliche steuerliche Gestaltungen zu berücksichtigen. Eine rechtzeitige Nachlassplanung ermöglicht es, Immobilienvermögen strukturiert auf Erben zu übertragen.
Unternehmensnachfolge als Teil der Erbfolgeplanung
Wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile zum Vermögen gehören, wird die Erbfolgeplanung besonders komplex. Neben erbrechtlichen Fragen spielen auch steuerliche Regelungen zum Betriebsvermögen eine wichtige Rolle.
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, Liquiditätsprobleme zu vermeiden. Wenn Erben die anfallende Erbschaftsteuer nicht aus vorhandenen Mitteln zahlen können, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass Unternehmensanteile verkauft werden müssen.
Eine frühzeitig geplante Unternehmensnachfolge hilft dabei, solche Situationen zu vermeiden. Steuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen sowie eine vorausschauende Strukturierung der Vermögensübertragung können dazu beitragen, das Unternehmen langfristig zu sichern.
Unsere Leistungen im Überblick
Im Erbfall stellen sich häufig zahlreiche steuerliche Fragen. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Behandlung des Erwerbs durch Erbe, bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen sowie bei der Abstimmung mit dem Finanzamt.
→ Mehr zur Steuerberatung bei Erbschaften
Viele Vermögensübertragungen erfolgen bereits zu Lebzeiten. Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen.
→ Mehr zu Schenkung und Steuer
Eine Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass der letzte Wille zuverlässig umgesetzt wird und komplexe Nachlasssituationen geordnet abgewickelt werden. Wir übernehmen diese Aufgabe verantwortungsvoll und mit steuerlicher Expertise.
→ Mehr zur Testamentsvollstreckung
Steuerberater für Erbschaftsteuer hinzuziehen und nichts dem Zufall überlassen
Seit vielen Jahren beraten und unterstützen unsere Steuerberater in Berlin und München zahlreiche Mandanten bei der Erbfolgeplanung und fungieren als Testamentsvollstrecker. Jeder Lebenssachverhalt ist anders und erfordert eine an ihren individuellen Bedürfnissen orientierte Beratung.
Mit verständlichen Gestaltungskonzepten ermöglichen wir unseren Mandanten eine sorgenfreie und optimale Nachfolgeregelung. Dabei arbeiten wir Hand in Hand mit erbrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zusammen und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung. Vertrauen Sie auf unsere erfahrenen Steuerberater für Erbschaftsteuer, und zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Warum Arps-Aubert + Partner für Ihre Erbfolgeplanung?
Erbfolgeplanung ist mehr als eine steuerliche Aufgabe. Es geht um Vermögen, Verantwortung und häufig um den Fortbestand eines Unternehmens oder Familienvermögens. Unsere Beratung verbindet steuerliche Expertise mit unternehmerischem Verständnis und einer klaren strategischen Planung Ihrer Nachfolge.
Wir beraten viele Unternehmer, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen bei der Strukturierung ihrer Nachfolge. Dabei betrachten wir nicht nur steuerliche Kennzahlen, sondern auch den langfristigen Erhalt Ihres Lebenswerks und die wirtschaftliche Stabilität der nächsten Generation.
Ob umfangreiche Immobilienvermögen, Beteiligungen an Unternehmen oder Praxisnachfolgen im Gesundheitswesen – unterschiedliche Vermögensarten stellen unterschiedliche steuerliche Anforderungen. Wir kennen die Stolpersteine bei der Bewertung und die steuerlichen Besonderheiten komplexer Vermögensstrukturen.
Eine steuerlich optimale Gestaltung funktioniert nur, wenn steuerliche, rechtliche und notarielle Aspekte ineinandergreifen. Deshalb koordinieren wir für Sie die Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren und sorgen für eine rechtssichere Gesamtlösung.
Vermögen endet heute häufig nicht an nationalen Grenzen. Gerade bei internationalen Vermögenswerten oder Wohnsitzen in mehreren Staaten können komplexe erbschaftsteuerliche Regelungen entstehen. Wir berücksichtigen die steuerlichen Besonderheiten verschiedener Staaten und vermeiden unnötige Doppelbesteuerung.
Eine klare Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil jeder Nachlassplanung. Durch digitale Prozesse behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Unterlagen und die strukturierte Planung Ihrer Vermögensübertragung.
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir Ihnen ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordern Sie einfach mehr von uns.