Unsere Leistungen
Internationales Steuerrecht
Sie wollen im Ausland investieren, als ausländisches Unternehmen in Deutschland aktiv werden oder grenzüberschreitend arbeiten? Wir helfen!
Unsere Leistungen zum Thema Internationales Steuerrecht
Ihr Erfolg kennt keine Grenzen: mit der Expertise unserer Steuerberater für Internationales Steuerrecht
Sie wollen im Ausland investieren, als ausländisches Unternehmen in Deutschland aktiv werden oder grenzüberschreitend arbeiten? Was auch immer Sie vorhaben: Bei internationalen Geschäften müssen eine Vielzahl an steuerlichen Sonderregelungen beachtet werden.
In einer globalisierten Welt hat fast jedes Unternehmen einen Bezug zum Ausland und auch Privatpersonen sind zunehmend von grenzüberschreitenden Steuerfragen betroffen. Ob Expansion ins Ausland, Lieferungen an internationale Kunden, Wegzugsbesteuerung, Mitarbeiterentsendung, Auslandsimmobilien oder die Vermeidung einer Doppelbesteuerung: Die Herausforderungen sind vielfältig und die steuerlichen Fallstricke erheblich.
Unsere Steuerberater für Internationales Steuerrecht beraten Unternehmen und Privatpersonen deutschlandweit – mit Kanzleistandorten in Berlin und München sowie digitalen Beratungsmöglichkeiten, die Sie überall erreichen.
Nach Absolvierung umfassender Lehrgänge sind unsere Fachberater von der Steuerberaterkammer als Fachberater für Internationales Steuerrecht geprüft und bestellt.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im nationalen und europäischen Steuerrecht, bei bilateralen Vereinbarungen und internationaler Rechtsprechung. In vielen Staaten arbeiten wir mit Kooperationspartnern vor Ort zusammen und beraten Sie in deutscher, englischer, spanischer und polnischer Sprache.
Wir sind Mitglied bei advisors in international tax law e.V.
Ihre Fachberater für internationales Steuerrecht
Fälle mit Auslandsbezug haben eine besondere steuerliche Brisanz. Viele Länder – viele Begehrlichkeiten. Zudem existieren zahlreiche komplexe Regelungen, die für den Laien nur schwer zu durchschauen sind. Lehnen Sie sich zurück! Unsere Steuerberater für Internationales Steuerrecht kümmern sich um Ihre internationalen Steuerangelegenheiten und sorgen dafür, dass Ihre Steuerbelastung möglichst niedrig ist.
Auch im Inland stehen wir Ihnen in allen Steuerfragen zur Seite. Ärzte und medizinisches Fachpersonal vertrauen auf uns als Steuerberater für Heilberufe; vielen Klientinnen und Klienten stehen wir bei der Besteuerung ihrer Unternehmen zur Seite, und auch bei Fragen zur Erbfolgeplanung hilft unser erfahrenes Team dabei, die individuell passenden und optimalen Lösungen zu finden.
Unsere Schwerpunkte im internationalen Steuerrecht
Grenzüberschreitende Aktivitäten verändern die steuerliche Ausgangslage Ihres Unternehmens grundlegend. Deutsche Unternehmer, die im Ausland eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft gründen, müssen zahlreiche steuerliche Regelungen beachten – von der Steuerpflicht über die Gewinnermittlung bis hin zur Umsatzsteuer. Ausländische Gesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland unterliegen wiederum der deutschen Besteuerung.
Als Steuerberater für internationales Steuerrecht beraten wir Unternehmer bei der steueroptimalen Gestaltung von Auslandsinvestitionen, Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen und Funktionsverlagerungen. Ob Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft, Umstrukturierung internationaler Gesellschaften oder die Abrechnung grenzüberschreitender Leistungen: Wir entwickeln tragfähige Lösungen und begleiten Sie von der Planung bis zur laufenden Betreuung.
→ Mehr zum Thema Internationales Steuerrecht und Unternehmen
Ob Zuzug oder Wegzug, Auslandsimmobilie oder internationale Erbschaft: Auch für Privatpersonen ergeben sich steuerliche Folgen über Ländergrenzen hinweg. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann in mehreren Staaten steuerpflichtig werden. Bereits der Erwerb einer ausländischen Immobilie, die Entsendung als Arbeitnehmer oder Einkünfte aus dem Ausland lösen steuerliche Pflichten aus.
Unsere Steuerberater für internationales Steuerrecht analysieren Ihre persönliche Situation sorgfältig, vermeiden Doppelbesteuerung und zeigen Ihnen tragfähige Handlungsoptionen auf – von der Wegzugsbesteuerung über Auslandsrenten bis hin zur Gestaltung internationaler Erbschaften und Schenkungen.
Für ausgewählte DBA-Staaten bringen wir vertiefte steuerliche Erfahrung mit. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, und stellen sicher, dass Steuerpflichtige nicht in mehreren Ländern auf dieselben Einkünfte besteuert werden. Wir kennen die Besonderheiten der jeweiligen Abkommen und wenden das beste Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an – ob Freistellung oder Anrechnung.
In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor Ort betreuen wir internationale Mandate mehrsprachig und fachlich sicher. Zu unseren Schwerpunktländern gehören unter anderem Belgien, Italien, die Niederlande, Österreich, Polen, die Schweiz, Spanien, Südafrika, die USA und die Vereinigten Arabischen Emirate.
→ Mehr zum Thema DBA-Staaten
Häufig gestellte Fragen zum internationalen Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht umfasst alle steuerrechtlichen Regelungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Dazu gehören Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das Außensteuergesetz und EU-Vorschriften für direkte Steuern. Es betrifft Unternehmen und Privatpersonen, die im Ausland investieren, tätig sind oder Vermögen halten.
Ein DBA ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land in welchem Fall das Besteuerungsrecht hat. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden. Deutschland hat mit über 90 Staaten solche Abkommen geschlossen. Unsere Fachberater für Internationales Steuerrecht prüfen, welches Abkommen in Ihrem Fall greift, und setzen es zu Ihrem Vorteil ein.
Sobald ein Auslandsbezug besteht – sei es durch Investitionen im Ausland, grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterentsendung, den Erwerb einer Auslandsimmobilie oder einen Wohnsitzwechsel. Bereits kleine Versäumnisse können erhebliche steuerliche Folgen haben. Eine frühzeitige Beratung schützt vor unerwarteten Steuernachzahlungen.
Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland kann der deutsche Staat unter bestimmten Voraussetzungen so besteuern, als hätten Sie Ihre Unternehmensanteile verkauft – obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat. Diese sogenannte Exit Tax betrifft nicht nur Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die Anteile an deutschen oder ausländischen Gesellschaften halten, sondern auch alle anderen Unternehmer. Die fiktiven Gewinne aus der Veräußerung unterliegen der Einkommensteuer. Mit vorausschauender steuerlicher Gestaltung und rechtzeitiger Beratung durch einen Steuerberater für internationales Steuerrecht lassen sich die Folgen deutlich reduzieren. Dies gilt auch vor dem Zuzug ins Inland.
Verrechnungspreise sind die Preise, zu denen verbundene Unternehmen in verschiedenen Ländern Waren oder Dienstleistungen untereinander austauschen – etwa zwischen einer deutschen Muttergesellschaft und ihrer ausländischen Tochtergesellschaft. Sie müssen dem sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen – also so gestaltet sein, wie es auch unabhängige Dritte vereinbaren würden. Die Verrechnung muss sorgfältig dokumentiert werden, da fehlerhafte Verrechnungspreise oder mangelhafte Dokumentation zu erheblichen Steuernachforderungen führen können. Steuerpflichtige Unternehmen sind zudem verpflichtet, eine umfassende Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen.
Eine Betriebsstätte entsteht in der Regel, wenn ein Unternehmen eine feste Geschäftseinrichtung im Ausland unterhält – etwa ein Büro, eine Werkstatt oder eine Niederlassung. Auch die Arbeit im ausländischen Homeoffice kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründen. Die Gewinne, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind, unterliegen der Steuerpflicht im jeweiligen Staat. Für deutsche Unternehmer stellt sich dabei die Frage der richtigen Gewinnabgrenzung und der Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Eine Betriebsstätte ist ein rechtlich unselbstständiger Teil des Unternehmens, während eine Tochtergesellschaft eine eigenständige juristische Person mit eigenem Sitz darstellt. Die Art der Niederlassung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen: Bei einer ausländischen Tochtergesellschaft werden Gewinne erst bei Ausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft besteuert. Bei einer Betriebsstätte werden die Gewinne direkt dem Stammhaus zugerechnet. Welche Rechtsform die beste Wahl ist, hängt von der wirtschaftlichen Gesamtsituation und den steuerlichen Regelungen des jeweiligen Staates ab.
Ja. Unsere Steuerberater für internationales Steuerrecht betreuen Mandanten deutschlandweit. Neben persönlichen Terminen an unseren Standorten in Berlin und München bieten wir Beratung auch online an – so sind wir stets für Sie erreichbar, unabhängig von Ihrem Standort.
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir Ihnen ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordern Sie einfach mehr von uns.