Unsere Leistungen
Privatpersonen
Ob Zuzug oder Wegzug, Auslandsimmobilie oder internationale Erbschaft: Es ergeben sich steuerliche Folgen über Ländergrenzen hinweg. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und zeigen tragfähige steuerliche Handlungsoptionen auf.
Fachberatung aus Sicht des Inländers
Auch Privatpersonen haben häufig einen Auslandsbezug. Bereits der Erwerb einer Ferienwohnung oder die Entsendung als Arbeitnehmer können steuerliche Folgen auslösen. Mit unseren Fachberatern für Internationales Steuerrecht sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Steuerberater für Internationales Steuerrecht bieten aktive Gestaltungsberatung u. a. zu folgenden Themen:
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Vermeidung einer Doppelbesteuerung
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Besteuerung von Immobilien im Ausland
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Vermeidung der Wegzugssteuer bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder im Erbfall
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Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligung an Auslandsgesellschaften
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Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Entsendung/Auslandseinsätzen
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Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
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Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
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Erbschaftsteuerliche Würdigung internationaler Erbfälle und Schenkungen
Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug lauern jede Menge steuerliche Fallstricke. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung. In unserem Video zeigen wir Ihnen, welche Tatbestände die Besteuerung des Wertzuwachses Ihrer Firmenanteile auslösen und dass es auch ohne Wegzug zu einer Besteuerung kommen kann.
Auslandsrentner: Post vom Finanzamt Neubrandenburg
Wer eine deutsche Rente bezieht, unterliegt mit dieser möglicherweise der deutschen Einkommensteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rentner einen Wohnsitz in Deutschland hat oder nicht. Das zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg verschickt weltumspannend Steuerbescheide, die kritisch zu würdigen sind. Unsere Steuerberater für Internationales Steuerrecht vertreten Rentner im Einspruchsverfahren und sorgen für die geringstmögliche Steuerbelastung in Deutschland.
Fachberatung aus Sicht des Ausländers
Ausländische Privatleute sind unter Umständen in Deutschland steuerpflichtig. Unsere Steuerberater für Internationales Steuerrecht in Berlin und München kennen sich genau aus und gestalten Ihren Fall so, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Erstellung der deutschen Steuererklärung übernehmen wir für Sie. Die Beratung durch unsere Steuerberater für europäisches und internationales Steuerrecht umfasst u. a. folgende Bereiche:
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Steuerberatung zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
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Besteuerung von Immobilien in Deutschland
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Besteuerung von Renten und Altersbezügen aus Deutschland
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Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Beschäftigung in Deutschland
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Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
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Besteuerung von Geschäftsführern und Organen deutscher Gesellschaften
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Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellensteuer
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Erbschaftsteuerliche Würdigung von Erbfällen mit Bezug nach Deutschlan
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
Weitere Leistungen zum Thema Internationales Steuerrecht
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Wir erfahren gerne mehr über Ihre Herausforderungen und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.