Unsere Leistungen
Internationales Steuerrecht für Privatpersonen
Ob Zuzug oder Wegzug, Auslandsimmobilie oder internationale Erbschaft: Es ergeben sich steuerliche Folgen über Ländergrenzen hinweg. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und zeigen tragfähige steuerliche Handlungsoptionen auf.
Zwei Blickwinkel, ein Ziel: Ihre Steuern über Grenzen hinweg im Griff
Als Steuerberater für internationales Steuerrecht begleiten wir Privatpersonen persönlich und vorausschauend durch jeden Sachverhalt mit Auslandsbezug. Ob Sie nach Deutschland ziehen, ins Ausland wechseln, hier investieren oder Vermögen über Ländergrenzen übertragen: Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater idealerweise schon vor dem Wegzug oder Zuzug. So lassen sich steuerliche Folgen frühzeitig prüfen, Gestaltungsspielräume nutzen und Doppelbesteuerung vermeiden.
Dabei betrachten wir Ihre Situation immer aus zwei Richtungen: für in Deutschland ansässige Privatpersonen mit Auslandsbezug ebenso wie für ausländische Privatpersonen mit Bezug nach Deutschland.
Fachberatung aus Sicht des Inländers
Ein Auslandsbezug entsteht bei Privatpersonen oft schneller als gedacht. Bereits der Erwerb einer Ferienwohnung oder die Entsendung als Arbeitnehmer können steuerliche Folgen auslösen. Mit unseren Fachberatern für Internationales Steuerrecht sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Steuerberater für internationales Steuerrecht bieten Privatpersonen aktive Gestaltungsberatung u. a. zu folgenden Themen:
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Vermeidung einer Doppelbesteuerung
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Besteuerung von Immobilien im Ausland
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Vermeidung der Wegzugssteuer bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder im Erb- oder Schenkungsfall
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Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligung an Auslandsgesellschaften
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Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Entsendung/Auslandseinsätzen
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Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
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Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
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Erbschaftsteuerliche Würdigung internationaler Erbfälle und Schenkungen
Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen
Wer Deutschland verlässt, hat oft mehr als nur den Umzug im Kopf. Die Wegzugssteuer trifft Privatpersonen schneller als gedacht – etwa bei Anteilen an Kapitalgesellschaften – und sie kann sogar ohne tatsächlichen Wegzug ausgelöst werden. In unserem Video zeigen wir Ihnen, welche Tatbestände die Besteuerung des Wertzuwachses Ihrer Firmenanteile auslösen. Wir prüfen frühzeitig, ob und wann die Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen greift, und zeigen Gestaltungen, die Ihre steuerliche Belastung senken oder eine Stundung ermöglichen.
Auswandern mit Rückendeckung: Steuerberater für Auswanderer und Expats
Ein neues Leben im Ausland ist aufregend genug. Steuerlich aber endet die Verbindung zu Deutschland selten mit dem Umzug: Wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt, bleibt mit deutschen Einkünften oft weiter steuerpflichtig. Schon der Wegzug selbst kann eine Besteuerung auslösen. Hinzu kommen Fallstricke wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, doppelte Meldepflichten oder die Frage, ab wann welcher Staat zugreifen darf. Wer das unterschätzt, riskiert Nachzahlungen und Post von gleich zwei Finanzämtern.
Als Steuerberater für Auswanderer begleiten wir Sie. Wir klären Ihre Steuerpflicht vorab, stimmen sie mit dem Zuzugsstaat ab und sorgen dafür, dass Sie sortiert in den nächsten Lebensabschnitt starten, ohne sich später mit vermeidbaren Steuerforderungen herumschlagen zu müssen.
Steuererklärung bei Auslandseinkünften
Ob Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Arbeitslohn aus dem Ausland: Ausländische Einkünfte gehören korrekt erklärt. Wir übernehmen die Steuererklärung bei Auslandseinkünften für Privatpersonen, ordnen die Einkünfte den richtigen Staaten zu und behalten Anrechnung und Freistellung im Blick. So bleiben Ihre ausländischen Einkünfte nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.
Wenn das Erbe Grenzen überschreitet: Internationales Erbschaftsteuerrecht
Erbschaften und Vermögen machen an Ländergrenzen nicht halt. Im internationalen Erbschaftsteuerrecht klären wir, welcher Staat besteuern darf und wie sich eine doppelte Besteuerung vermeiden lässt. Schon ein ausländisches Konto, eine Immobilie im Ausland oder ein im Ausland lebender Erbe kann dazu führen, dass mehrere Staaten zugreifen wollen. So bleibt Vermögen in der Familie, statt zwischen zwei Finanzämtern aufgerieben zu werden.
Auch eine Schenkung mit Auslandsbezug will gut vorbereitet sein. Sobald Schenkende oder Beschenkte im Ausland leben oder das übertragene Vermögen dort liegt, können gleich zwei Staaten Schenkungsteuer verlangen. Schnell wird es kompliziert: Freibeträge fallen je nach Wohnsitz unterschiedlich aus, Fristen werden übersehen, und nicht jedes Doppelbesteuerungsabkommen deckt Schenkungen ab. Wer hier ohne Beratung handelt, zahlt im Zweifel doppelt oder verschenkt wertvolle Gestaltungsspielräume.
Genau deshalb lohnt sich ein spezialisierter Steuerberater. Wir prüfen die Steuerpflicht in beiden Staaten, nutzen Freibeträge gezielt und gestalten Übertragungen über Ländergrenzen so, dass unnötige Steuern vermieden werden.
Fachberatung aus Sicht des Ausländers
Ausländische Privatleute sind unter Umständen in Deutschland steuerpflichtig. Unsere Experten für internationales Steuerrecht kennen sich genau aus und gestalten Ihren Fall so, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Erstellung der deutschen Steuererklärung übernehmen wir für Sie. Die Beratung durch unsere Steuerberater für europäisches und internationales Steuerrecht für Privatpersonen umfasst u. a. folgende Bereiche:
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Steuerberatung zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
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Besteuerung von Immobilien in Deutschland
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Besteuerung von Renten und Altersbezügen aus Deutschland
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Besteuerung und Aufteilung des Arbeitslohns bei Beschäftigung in Deutschland
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Behandlung und Gestaltung von Abfindungen
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Besteuerung von Geschäftsführern und Organen deutscher Gesellschaften
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Reduzierung oder Vermeidung inländischer Quellensteuer
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Erbschaftsteuerliche Würdigung von Erbfällen mit Bezug nach Deutschland
Auslandsrentner: Post vom Finanzamt Neubrandenburg
Wer eine deutsche Rente bezieht, unterliegt mit dieser möglicherweise der deutschen Einkommensteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rentner einen Wohnsitz in Deutschland hat oder nicht. Das zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg verschickt weltumspannend Steuerbescheide, die kritisch zu würdigen sind. Unsere Steuerberater für internationales Steuerrecht vertreten Rentner im Einspruchsverfahren und sorgen für die geringstmögliche Steuerbelastung in Deutschland.
Ob Ihre Rente in Deutschland oder im Wohnsitzstaat besteuert wird, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Gerade bei Renten und anderen Alterseinkünften, die unter das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland oder zwischen Österreich und Deutschland fallen, prüfen wir Ihre Situation und verhindern eine doppelte Besteuerung.
Bereit für klare Verhältnisse?
Sachverhalte mit Auslandsbezug sind unser Spezialgebiet: Als Fachberater für internationales Steuerrecht sorgen wir für klare steuerliche Verhältnisse, bei Privatpersonen ebenso wie im internationalen Steuerrecht für Unternehmen. Sie haben bei uns eine feste Ansprechperson und im Hintergrund ein eingespieltes Team, das auch komplexe grenzüberschreitende Fälle sicher löst. Seit 1999 begleiten wir Privatpersonen von Berlin und München aus – dank digitaler Zusammenarbeit ortsunabhängig und auch dann, wenn Sie längst im Ausland leben.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch und klären Sie Ihre steuerliche Situation frühzeitig und vorausschauend.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
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