Unsere Leistungen
Besteuerung von Unternehmen
Unternehmensbesteuerung bedeutet mehr als Jahresabschluss und Steuererklärung. Sie erfordert Struktur, Weitblick und präzise Umsetzung. Wir verbinden steuerliche Gestaltung mit aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen für klare unternehmerische Entscheidungen.
Sie sind der Kapitän, wir der Steuermann
Steuerberater für Unternehmen aus Leidenschaft: Wir unterstützen Sie!
Wir beraten und begleiten mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, wie Großhandel, Dienstleister oder Immobilienwirtschaft. Als Steuerberater für Existenzgründer unterstützen wir zudem Start‑ups und Gründer beim finanzamtkonformen Start.
Neben mittelständischen Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen betreuen wir Gesellschaften mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, Immobilienwirtschaft, Handel und Dienstleistung, Konzertveranstaltung sowie Film‑ und Fernsehproduktion.
Steuern sind ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Rechnung. Sie stehen mit anderen Kennzahlen im Mittelpunkt des Interesses der Geschäftsführung. Durch unsere innovative Gestaltungsberatung sorgen wir für eine möglichst niedrige Belastung und kennen alle Tricks. Die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen (z. B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung, Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung) bietet Ihnen Rechtssicherheit.
Schon ein kleiner Fehler kann große Auswirkungen haben. Unsere Beratung umfasst die korrekte Einstufung umsatzsteuerlicher Sachverhalte, die maximale Erstattung der Vorsteuern, die ordnungsgemäße Rechnungslegung (auch im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr) und die Begleitung bei Umsatzsteuer‑Sonderprüfungen des Finanzamts.
Wir helfen Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, und haben stets Ihren Unternehmenserfolg im Blick.
Betriebliches Rechnungswesen: aktuell und aussagekräftig
Unser Anspruch: aktuelle und verständliche Auswertungen. Auf den Punkt. Orientiert an Ihrem Informationsbedarf. Wir liefern Ihnen betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Aussagekraft. Schluss mit dem Zahlenfriedhof!
Damit Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie gern die buchhalterischen Aufgaben von der Umsatzsteuervoranmeldung über die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bis hin zum Jahresabschluss. Für selbst buchende Mandanten sind wir Sparringspartner in allen Fragen der laufenden Buchführung.
Die Buchhaltung bzw. die Finanzbuchhaltung ist der Dreh- und Angelpunkt im Unternehmen. Sie bildet das Fundament für unternehmerische Entscheidungen. Entsprechend wichtig ist eine vollständige und zeitnahe Bearbeitung. Dies gelingt durch weitgehende Automatisierung und Vermeidung von Doppelerfassungen. Wir optimieren und digitalisieren die Abläufe und unterstützen Sie, digitale Schnittstellen zu Ihrer ERP‑Software und den vor- und nachgelagerten Systemen einzurichten. Unsere Prozessberatung ermöglicht – verbunden mit einer Verfahrensdokumentation – ein volldigitales betriebliches Rechnungswesen ohne Aufbewahrung von Papierbelegen.
Die finanzamtssichere Archivierung der Belege und die Einhaltung der GoBD gewährleisten wir für Sie. Verschiedene Plattformen (zum Beispiel DATEV Unternehmen‑Online) ermöglichen Ihnen den sicheren Zugriff auf alle relevanten Belege, Unterlagen und Auswertungen sowie Rechnungen – unabhängig von Zeit und Raum. Wir kümmern uns diskret um die laufende Buchführung. Die Sicherheit Ihrer Daten ist dabei stets gewährleistet.
Mit optimierten Buchführungsprozessen sparen Sie Zeit und Geld!
Die Anlagebuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Hier werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens separat erfasst und verwaltet. Wir übernehmen die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und ermitteln die planmäßigen Abschreibungen. Steuerrechtlich sind angeschaffte Wirtschaftsgüter in ein separates Verzeichnis aufzunehmen. Das Steuerrecht ermöglicht unter weiteren Voraussetzungen Sonderabschreibungen (Sonder‑AfA), die wir gern zur Senkung Ihrer Steuerbelastung nutzen.
Der Jahresabschluss muss einen detaillierten Überblick über die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens geben, lückenlos sein und den Vorschriften der Steuergesetze, des HGB, des AktG, des BGB und weiterer Vorgaben entsprechen. Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse:
-
Handels- und Steuerbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Erläuterungsbericht, Anhang, Lagebericht (auch in englischer Sprache)
-
Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestabgaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften
-
Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften
-
Aufgabebilanzen, Liquidationsbilanzen, Schlussbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen
-
Bilanzanalysen: Unternehmensreport mit Kennzahlenanalyse und Branchenvergleich
-
Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
-
E-Bilanz nach der vom Finanzamt vorgegebenen Taxonomie
Für kleine Unternehmen ohne handelsrechtliche Buchführungspflicht und Freiberufler kommt eine Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung in Betracht. Dabei wird der Gewinn nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip berechnet. Einnahmen sind erst im Zeitpunkt des Geldeingangs zu versteuern. Was einfach klingt, hat jedoch einige Tücken. Wird der Betrieb aufgegeben oder verkauft oder treten Gesellschafter ein oder aus, sind Überleitungsrechnungen notwendig. Wir kennen alle Besonderheiten dieser Gewinnermittlungsart, die bereits in der laufenden Buchführung beachtet werden sollten. Geben Sie die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung in professionelle Hände, und überlassen Sie so nichts dem Zufall.
Die Übermittlung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hat nach den Vorgaben der Finanzverwaltung zu erfolgen. Hierfür sind die Anlagen EÜR und AVEÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zur Vermeidung von Nachteilen legen wir besonderen Wert auf eine korrekte und vollständige Erfassung dieser Formulare.
Als Arbeitgeber haben Sie zahlreiche Meldepflichten zu erfüllen. Der Gesetzgeber hat Ihnen dabei in den letzten Jahren immer mehr administrativen Aufwand aufgebürdet und diverse elektronische Übermittlungsverfahren verpflichtend eingeführt. Wir halten Ihnen den Rücken frei und sorgen dafür, dass alle Abrechnungen und Meldungen pünktlich und korrekt erstellt werden.
Darüber hinaus beraten wir Sie zu den vielen Möglichkeiten, Kosten wie Lohnnebenkosten durch Nutzung steuerfreier Vergütungsbausteine einzusparen und damit gleichzeitig zur Bindung und Motivation Ihrer Mitarbeiter beizutragen. Wir entlasten Ihre Buchhaltung und übernehmen die Erstellung der Gehalts- und Lohnbuchhaltung (inklusive Meldungen an die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaften). In diesem besonders sensiblen Bereich unterstützen wir Sie mit höchster Sorgfalt.
Ihr Ansprechpartner für administrative Kommunikation
Das Finanzamt will nicht so, wie Sie es wollen? Wir prüfen alle Ansprüche, stellen die notwendigen Anträge und setzen Ihre Rechte durch. Ob im Einspruchsverfahren, vor dem Finanzgericht oder vor dem Bundesfinanzhof – profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des steuerlichen Rechtsschutzes und des steuerlichen Verfahrensrechts. Von Arps‑Aubert Steuerberatung ist Ihr exzellenter Steuerberater für Unternehmen!
Auf die Einsendung Ihrer Steuererklärung erfolgt der Erhalt eines Steuerbescheids. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, auch vor dem Hintergrund anhängiger Verfahren. Wir wahren Ihren Rechtsschutz durch fristgerechte Einsprüche und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Wir übernehmen alle Besprechungen mit den Finanzbehörden, auch zur Erörterung des Sach- und Rechtsstandes.
Wir stellen alle notwendigen Anträge, zum Beispiel zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungs- und Erlassanträgen oder zur Verlängerung von Fristen.
Natürlich sind wir mit unseren Mandanten auch für die Betriebsprüfung gerüstet. Diese erfolgt zum größten Teil digital. Dennoch legen wir auf die persönliche Kommunikation mit dem Prüfer großen Wert. Im Gespräch lassen sich viele Fragen schnell beantworten. Wir übernehmen die Begleitung der Betriebsprüfung der Finanzämter und der Deutschen Rentenversicherung, führen alle Gespräche und stellen die notwendigen Anträge. Wir sind stolz, dass so die meisten Prüfungen zugunsten unserer Mandanten ohne Mehrergebnis beendet werden konnten.
Wir führen für Sie jegliche Kommunikation, schriftliche und mündliche Besprechungen mit dem Finanzamt auf Grundlage der entsprechenden Daten und halten Ihnen den Rücken frei. Egal ob Steuererklärungen, Anträge auf Fristverlängerung oder sonstige Korrespondenz – wir kümmern uns um die Kommunikation. Profitieren Sie jetzt von unserer Expertise.
Steuerpflichtige haben einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte vom Fiskus über die Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten. Besteht im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse, so kann ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt werden. Wir haben im Interesse der Rechtssicherheit sehr viele derartiger Anträge gestellt.
Finanzämter können für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Die Auskunftsgebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln hat. Kann der Gegenstandswert nicht bestimmt werden, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt. Diese Gebühren entfallen, wenn sie unterhalb der Bagatellgrenze liegen. Unsere erfahrenen Steuerberater sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in puncto Gebühren.
Kompetente Berater in Unternehmensfragen
Mit unserer Fachkompetenz können wir Ihnen bei allen Entscheidungen rund um Ihre Firma beratend zur Seite stehen:
Wir beraten Sie kompetent zur für Sie optimalen Rechtsform. Ob GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG, Einzelunternehmen oder PartG – je nach Einzelfall ergeben sich deutliche Vorteile für die eine oder andere Rechtsform. Wir zeigen Ihnen alle wesentlichen Punkte auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung/Gründung. Auch in Restrukturierungs- und Sanierungsfällen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Die Beratung durch unsere kompetenten Steuerberater sichert die Liquidität Ihrer Firma. Dazu gehört die Unterstützung bei Fördermittelanträgen, Investitionszulagen, Kurzarbeitergeld, steuerlichen Soforthilfen, Unternehmenskrediten, KfW‑Krediten und vieles mehr.
Holdingstrukturen dienen der besseren Transparenz in einer Unternehmensgruppe und haben zahlreiche steuerliche Vorteile. Dazu zählt vor allem die Reduzierung der Konzernsteuerquote.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
Weitere Leistungen zum Thema Unternehmensbesteuerung
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Wir erfahren gerne mehr über Ihre Herausforderungen und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.