Ist die Erbschaftsteuer verfassungswidrig?
Das Land Bayern hat beim Bundesverfassungsgericht am 16.06.2023 einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eingereicht. Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge bzgl. der Erbschaftssteuer, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet BvF 1/23. Da Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide aktuell nur in Bayern einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk tragen, sollte in anderen Bundesländern gegen entsprechende Steuerfestsetzungen Einspruch eingelegt werden. Nach der Abgabenordnung besteht Anspruch auf ein Ruhen des Verfahrens bis zur höchstricherlichen Klärun