Geschenke und Steuer: Beim Schenken nichts verschenken

17. November 2019

Tue Gutes und Dir wird Gutes widerfahren. Diese alte Weisheit wird vom Finanzamt gerne außer Kraft gesetzt. Denn verteilt man an seine Arbeitnehmer oder Geschäftspartner Geschenke, muss steuerlich einiges beachtet werden. Nur bei geschickter Gestaltung sind die Kosten beim Schenker abzugsfähig und der geldwerte Vorteil beim Beschenkten bleibt abgabenfrei.

Anlässe für Geschenke finden sich immer wieder — auch im betrieblichen Alltag. Zuwendungen erfolgen aus persönlichen Anlässen, etwa:

  • bei Geburtstagen
  • bei Jubiläen
  • zur Mitarbeitermotivation
  • zur Verbesserung einer Geschäftsbeziehung
  • als kleines Dankeschön anlässlich des Weihnachtsfestes

Das Finanzamt prüft aber nicht nur, ob der Aufwand als Betriebsausgabe absetzbar ist, sondern auch, ob die Schenkung beim Empfänger als Einnahme zu versteuern ist. Denn grundsätzlich gilt: Ein Geschenk ist ein geldwerter Vorteil, der durch das Arbeitsverhältnis oder die Geschäftsbeziehung veranlasst ist. Für die optimale steuerliche Behandlung gibt es also einige Fallstricke.

Nicht personalisierte Geschenke von der Steuer absetzen

Nicht immer fallen auf Geschenke Steuern an. Grundsätzlich gilt: Geschenke und Streuwerbeartikel mit einem Anschaffungspreis bis 10 Euro dürfen bei der Pauschalierung außer Ansatz gelassen werden und sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hier fällt für Unternehmer keine Pauschalsteuer an, da Streuartikel nicht als geldwerter Vorteil gelten. Bei diesen Artikeln handelt es sich etwa um Kalender, Kugelschreiber oder USB-Sticks — und damit um nicht personalisierte Artikel für eine Vielzahl an Adressaten.

Zuwendungen an Geschäftsfreunde

Als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar sind Geschenke mit einem Betrag von maximal 35 Euro (netto ohne abziehbare Vorsteuer) pro Jahr und Empfänger. Diese Zuwendungen müssen dabei betrieblich veranlasst sein und dürfen nicht mit einer Gegenleistung zusammenhängen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Geschenke an die Geschäftspartner zeitnah gesondert aufgezeichnet und in der Buchführung auf einem separaten Konto erfasst werden. Das Finanzamt muss nachprüfen können, wer der Empfänger des Geschenks war. Wird der Grenzbetrag überschritten, kann die Betriebsausgabe bei der steuerlichen Gewinnermittlung leider nicht berücksichtigt werden: Das Geschenk ist nicht steuerlich absetzbar und der Vorsteuerabzug entfällt.

Die Steuerpflicht des beschenkten Geschäftspartners übernehmen

Auf der Seite des Beschenkten gilt der Wert des Geschenks als Einnahme und es besteht die Steuerpflicht dessen — jedoch unabhängig von einer Wertgrenze. Die Deklaration durch den Empfänger erscheint einigermaßen weltfremd, da der Schenker dem Beschenkten zu diesem Zweck den Wert des Geschenkes mitteilen müsste. Aus diesem Grund eröffnet das Gesetz dem Schenker die Möglichkeit, Geschenke von bis zu 10.000 Euro pro Jahr pauschal selbst zu versteuern und die Steuerlast vom Empfänger somit zu übernehmen. Diese Pauschalsteuer beträgt nach § 37b Einkommenssteuergesetz (EStG) 30 Prozent des Werts bzw. der Anschaffungskosten des Geschenks, inklusive Umsatzsteuer und zzgl. Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Macht der Schenker davon Gebrauch und will er den Betriebsausgabenabzug sichern, vermindert sich die vorstehend erwähnte 35-Euro-Grenze auf rund 26,50 Euro, da die übernommene Steuer ebenfalls als Zuwendung gilt. Gleichzeitig sollte der Beschenkte auf die Übernahme der Steuer hingewiesen werden, damit dieser das Geschenk nicht zusätzlich als Einnahme versteuert.

Zuwendungen an Arbeitnehmer

Die Ausgaben für Geschenke an Mitarbeiter können in jeder Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dabei bleiben aus einem persönlichen Anlass übergebene Geschenke als Aufmerksamkeiten bis zu 60 Euro brutto je Anlass beim Empfänger sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Solche Anlässe sind beispielsweise Jubiläen, Eheschließung oder Geburtstag. Geschenke, die den Wert von 60 Euro übersteigen, sind durch den Arbeitnehmer zuzüglich zu seinem Arbeitslohn zu versteuern. Wie für die Geschäftsfreunde kann der Arbeitgeber jedoch auch für seine Mitarbeiter die Pauschalsteuer übernehmen.

Bei den zuvor erwähnten persönlichen Anlässen ist das Weihnachtsfest nicht inbegriffen. Weihnachtsgeschenke unterliegen daher der regulären Steuerpflicht, es sei denn:

  • es handelt sich um einen Sachbezug, für den das Steuerrecht eine besondere Pauschalierungsmöglichkeit vorsieht, oder
  • die monatliche Freigrenze für sonstige Sachbezüge von 44 Euro ist nicht ausgeschöpft oder
  • das Geschenk wird anlässlich einer Betriebsveranstaltung übergeben. Für die Weihnachtsfeier gilt ein Freibetrag von 110 Euro je Arbeitnehmer, in den der Wert des Geschenks einzubeziehen ist. Für den übersteigenden Betrag kann der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent entrichten und so für eine vollständige Freistellung von Abgaben aus Sicht des Arbeitnehmers sorgen.

Zu den anderen Sachzuwendungen, die durch das Steuerrecht begünstigt sind, gehören zum Beispiel die Überlassung oder Übereignung betrieblicher Handys. Ein aktuelles Gesetzesvorhaben sieht die Erweiterung der Regelung auf die Übereignung betrieblicher Fahrräder vor. Auch bestimmte Gutscheine erfüllen die Voraussetzungen.

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung richtet sich grundsätzlich nach dem Steuerrecht. Das bedeutet, dass steuerfreie Gehaltsbestandteile auch nicht mit Sozialabgaben belastet sind. Auch für die meisten Vergütungsbausteine, für die das Steuerrecht eine Lohnsteuerpauschalierung zulässt, gilt die Sozialversicherungsfreiheit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Lohnsteuerpauschalierung im Rahmen der Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres erfolgt sein muss.

Geldgeschenke stets steuerpflichtig

Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen gelten immer als Arbeitslohn. Damit sind sie unabhängig von ihrer Höhe, also auch bei einem Betrag von unter 60 Euro, immer steuerpflichtig.

Steuerberater von Arps-Aubert + Partner: Ihr Ansprechpartner bei Steuerfragen zu Geschenken

Diese Ausführungen geben nur einen groben Überblick über die komplexe Rechtslage und können die einzelfallbezogene Beratung nicht ersetzen. Wegen der vielfältigen Möglichkeiten und der bestehenden Aufzeichnungspflichten unterstützen wir finanzamtssicher bei der Besteuerung von Unternehmen und beraten Sie gerne individuell in Ihrem Fall zu Geschenken und Steuern. Nutzen Sie als Unternehmer unseren Erfahrungsschatz und sichern Sie sich alle Steuervorteile! Unsere auf Digitalisierung spezialisierten Steuerberater überzeugen durch Kompetenz und langjährige Erfahrung. Dabei stehen wir Ihnen in unserem Steuerbüro in Berlin oder auch im Süden Deutschlands als Steuerberater in München zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf für eine kostenfreie Erstberatung!

Übrigens: Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Möglichkeiten, Steuervorteile geltend zu machen. Erfahren Sie beispielsweise, wie bei Abfindungen die Lohnsteuer gesenkt werden kann. Genauere Informationen gibt es auf unserer Website!

Weiterlesen

Weitere Artikel
zum Thema »Steuerberatung«

Wird die Energiepreispauschale zu Unrecht besteuert?!

Inzwischen mehren sich die Stimmen, die die Besteuerungs der Energiepreispauschale 2022 für rechtswidrig halten.

Schenkungssteuer Immobilien: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Wer zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen möchte, sollte dies vorab am besten mit einem erfahrenen Steuerberater besprechen. Bei einer ...

Kaufpreisaufteilung nach EStG

Die Kaufpreisaufteilung nach EStG (Einkommenssteuergesetz) ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken. Gemäß dieser Regelung müssen ...

Stundung der Erbschaftssteuer

Die stark gestiegenen Immobilienwerte führen immer häufiger zu hohen Erbschaftssteuerbelastungen beim Erwerb von Grundvermögen. Dies hat die politische Diskussion über eine ...

Bei Untätigkeit Finanzamt

Sie haben schon einmal Probleme mit dem Finanzamt bekommen, weil die Steuerklärung monatelang nicht bearbeitet wurde oder weil die angesetzte Betriebsprüfung einfach unterbrochen ...

Energetische Sanierung: Steuer-Bonus sichern!

Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung senken nicht nur die Energiekosten, sondern leisten parallel einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Hauseigentümer ...

THG-Quote und E-Auto

Seit dem 01.01.2022 kann jeder Besitzer eines Batteriefahrzeugs von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren, indem er die eingesparten CO2-Emissionen seines ...

Energiepreispauschale 2022: Maximaler Aufwand für 300 Euro

Mit der Einführung einer Energiepreispauschale (EPP) möchte die Regierung bestimmte Bevölkerungskreise von den stark gestiegenen Kosten für Gas, Öl und Strom in Deutschland ...

Neue Grundsteuer in Bayern

2025 ist es so weit: Die neue Grundsteuer kommt! Für die Reform der Grundsteuer müssen bereits jetzt, im zweiten Halbjahr 2022, alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet ...

Spekulationsfrist für Immobilien

Der Verkauf von Immobilien im Privatvermögen bleibt einkommenssteuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens zehn Jahre und ein Tag liegen. Diese Regel ...

Steuerberater für Start-ups: Darauf müssen Sie achten

Als Gründer eines Startups haben Sie viel um die Ohren: Die Entwicklung von Produkt oder Dienstleistung, Marketing und Vertrieb, administrative Aspekte der Existenzgründung ...

Buchhaltung vom Steuerberater

Den Grundstein für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung bildet eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Diese können Sie intern von einem angestellten Mitarbeiter vornehmen lassen ...

Die neue Grundsteuer kommt - Wir unterstützen Sie!

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern und wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grundzehnt und Grundzins eingetrieben. Nun steht eine ...

Jahresabschluss unterstützt durch den Steuerberater erstellen

Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Teil der unternehmerischen Buchhaltung, da er einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage und den wirtschaftlichen Erfolg ...

Erbschaftssteuer: Freibeträge kennen und nutzen

Erben ist in Deutschland prinzipiell steuerpflichtig. Allerdings gelten bei der Erbschaftssteuer Freibeträge, wodurch bei vielen Erbschaften keine Steuer fällig wird. Wie ...

Unterhalt clever absetzen!

Wer Unterhalt leistet, ist häufig stark finanziell belastet. Umso mehr stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich das Finanzamt an der Unterhaltsverpflichtung ...

Schenkung unter Ehegatten

Gerade in Ehen mit Alleinverdiener ist der Irrglaube weit verbreitet, es gebe gemeinschaftliches Vermögen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben beide Eheleute im gesetzlichen ...

Wertermittlung von Immobilien bei Erbschaft oder Schenkung

Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase und aufgrund hoher Nachfrage nach Wohnraum sind die Immobilienpreise in den Ballungsräumen in den letzten Jahren stark gestiegen. ...

Wichtige Steueränderungen 2020/2021

Selten war der Gesetzgeber im Bereich der Steuergesetzgebung so aktiv wie im Coronajahr 2020. Zahlreiche Neuregelungen betreffen bereits das Jahr 2020, andere gelten ab ...

Steuerfreie Corona-Prämie nutzen!

Nur noch bis zum 30. Juni 2021 ermöglicht das Einkommensteuergesetz die Zahlung einer Corona-Prämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sonderzahlungen in ...

Private Krankenversicherung & Steuererklärung

Selbständige, Freiberufler und Beamte können mit einem simplen Trick eine zusätzliche Steuerersparnis für weitere Vorsorgeaufwendungen bewirken.

DATEV Meine Steuern - einfach erklärt!

Mit “DATEV Meine Steuern” bieten wir Ihnen ein einfaches Instrument, mit dem Sie unterjährig all Ihre Belege sammeln und uns für unsere Tätigkeiten als Steuerberater einfach ...

Die degressive Abschreibung ist zurück!

In der steuerlichen Gewinnermittlung ist durch Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Betriebe und Selbständige eine deutlich schnellere Abschreibung möglich

Corona und Steuer: Verluste schon 2019 nutzen

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zahlreiche schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen eingeführt. Dazu zählt auch eine Sonderregelung, die ...

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung: Steuerberater-Wissen kompakt

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA) gibt Informationen über die aktuelle Kosten- und Erlössituation eines Unternehmens. Unternehmer und Betriebe arbeiten ...

Umsatzsteuersenkung - Worauf Sie jetzt achten sollten!

Bedingt durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung vor wenigen Tagen die Eckpunkte eines Konjunkturpakets verabschiedet. Die medienwirksame Senkung der Umsatzsteuer ...

Corona: Konjunkturpaket 2020 - Jede Menge steuerliche Förderung

Neben der befristeten Senkung der Umsatzsteuer enthält das Konjunkturpaket der Bundesregierung zahlreiche weitere steuerliche Komponenten.

Corona: Vermögensabgabe für "Wohlhabende"?

Angesichts der enormen Kosten wird die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise diskutiert.

Elektroauto als Firmenwagen: Steuervorteile und E-Mobilität

Neue Förderung für Elektromobilität

Erbschaftsteuererhöhung auf Berliner Immobilien

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin am 12. April 2019 liegen für Berliner Mehrfamilienhäuser erstmals seit 10 Jahren vom örtlichen Gutachterausschuss für steuerliche ...

Abfindung und Fünftelregelung: 210 Prozent Steuern sparen!

Mit 100 Euro Aufwand bis zu 225 Euro Steuerersparnis generieren?! Ja, Sie haben richtig gehört:

Gewerbesteuer vermeiden: Freiberufler in Einzelpraxen und Soiziäten

Bei der Aufnahme von Freiberuflern in Einzelpraxen und Sozietäten kann steuerlich Vieles falsch gemacht werden. Lesen Sie hier, wie eine Gewerbesteuerpflicht vermieden werden ...

Abfindung und Lohnsteuer: So sparen Sie bis zu 210 Prozent

Mithilfe der Fünftelregelung senken Sie die Höhe Ihrer Steuerlast bezüglich einer Abfindung erheblich.

Steuerberatung in München

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und versuchen in Ihren Schuhen zu laufen. Ganz gleich ob Sie Großunternehmer oder Freiberufler sind. Verständnis, Zusammenarbeit, Weiterentwicklung ...

Steuerberatung in Berlin

Wir verstehen unter unserer Berufsbezeichnung viel mehr als nur die Regelung Ihrer Steuerangelegenheiten: Wir sind ein gewachsenes Team, stehen selbst mitten im Leben und ...

Dienstwagen Besteuerung

Für eine optimale Besteuerung von Dienstwagen als Sachbezug kommt es auf detaillierte Kenntnisse des Steuer- und Sozialversicherungsrechts an.

Sind Sie schon disruptiv?

Die Digitalisierung der Wirtschaft nimmt enorm an Fahrt auf. Sie stellt aktuell eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar.

Sind Kinder weniger wert?

Familien gibt es viele in Deutschland – in unterschiedlichster Form. Sehr schnell kann es zu folgender Situation kommen: In einem Haus wohnt im Hochparterre links ein Ehepaar ...

Was fällt unter die Künstlersozialabgabe?

Viele Unternehmen bekommen derzeit Post von der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollen Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen. Wer als Unternehmer meint, er beschäftigt ...

Unternehmensberatung in Berlin

Kompetente Unternehmensberatung Ihres Steuerberaters in Berlin hilft Ihnen ein Unternehmen sinnvoll zu gründen, zu sichern und weiter zu entwickeln.

Unseren Blog können Sie auch via RSS empfangen, abonnieren und lesen.

Bloggerei.de