Jahresabschluss unterstützt durch den Steuerberater erstellen
Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Teil der unternehmerischen Buchhaltung, da er einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage und den wirtschaftlichen Erfolg ermöglicht. Durch die Erstellung und Analyse des Jahresabschlusses erhalten Unternehmer, Mitarbeiter, Gläubiger und gegebenenfalls Investoren wesentliche Informationen zur Wirtschaftlichkeit des vergangenen Geschäftsjahres. Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, diesen rechtssicher erstellen zu lassen.
Nutzen Sie für Ihren Jahresabschluss die Expertise eines erfahrenes Steuerberaters und konzentrieren Sie sich währenddessen auf Ihre unternehmerischen Tätigkeiten. Gern beraten wir Sie dazu!
Ausgefertigt durch den Steuerberater: Der Jahresabschluss mit allen wesentlichen Bestandteilen
Kleine Unternehmen, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen, können den Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.
Der Jahresabschluss größerer Unternehmen, wie Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann, e.K.), Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, besteht aus mehreren Komponenten, die alle samt einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage und den Erfolg eines Unternehmens liefern. Hierbei zeigen die §§ 242 ff. HGB die Pflichten, Grundsätze und Vorschriften auf. Zu den zentralen Bestandteilen gehören die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Anhang.
Welche Aufgaben müssen Kapitalgesellschaften im Zuge des Jahresabschlusses erbringen?
Für Kapitalgesellschaften unterscheidet das HGB nach Größe der Gesellschaft:
- Kleinstkapitalgesellschaften: Gesellschaft mit Bilanzsumme bis zu 350.000 €, Umsatzerlösen bis zu 700.000 € sowie 10 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt. (siehe HGB § 267a)
- Kleine Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit Bilanzsumme bis zu 6.000.000 €, Umsatzerlösen bis zu 12.000.000 € sowie 50 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt. (siehe HGB § 267)
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit Bilanzsumme bis zu 20.000.000 €, Umsatzerlösen bis zu 40.000.000 € sowie 250 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt. (siehe HGB § 267)
- Große Kapitalgesellschaften: Gesellschaften, die zwei der zuvor genannten Merkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaften überschreiten. (siehe HGB § 267)
Hinweis: Mindestens zwei der angegeben Merkmale müssen eintreffen, um in eine der oben genannten Kategorien eingeordnet werden zu können.
Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des HGB müssen Jahresabschlüsse folgende Bestandteile enthalten:
- Kleinstkapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz, Unterschrift sowie Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses.
- Kleine Kapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz, Anhang, Unterschrift sowie Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses.
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang, Lagebericht, Unterschrift, Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers, Namensangabe des Abschlussprüfers sowie Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses.
- Große Kapitalgesellschaften: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang, Lagebericht, Unterschrift, Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers, Namensangabe des Abschlussprüfers sowie Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses. (Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften sowie sehr große, unter das PublG fallende Gesellschaften unterliegen weiteren Besonderheiten.)
Durch eine professionelle und sorgfältige Erstellung dieser Bestandteile liefert der Jahresabschluss ein transparentes Bild des kaufmännischen Geschäftsjahres. Für Investoren, Banken und andere Stakeholder dient er dazu, einen Überblick über die Ertragslage, Schulden und die gesamtwirtschaftliche Situation des Unternehmens zu gewinnen. Wir empfehlen Ihnen den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen zu lassen und so sicherzustellen, dass der Abschluss form- und fristgerecht erstellt sowie eingereicht wird.
Wir von von Arps-Aubert + Partner stehen Ihnen dazu gerne als kompetenter Berater und Steuer-Spezialist zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich von unseren Steuerberatern in Berlin oder den Steuer-Spezialisten unserer Steuerkanzlei in München individuell beraten!
Erstellung und Analyse des Jahresabschlusses: Wie ein erfahrener Steuerberater Sie unterstützen kann
Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Sie nicht nur bei der ordnungsgemäßen Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses, sondern nehmen auch eine bilanzpolitische Analyse vor und überprüfen, ob insbesondere noch nach dem Jahresabschluss-Stichtag zugehende Informationen mit Rückwirkungs-Charakter Berücksichtigung finden müssen.
Aus dem Jahresabschluss lassen sich auch betriebswirtschaftliche Kennzahlen ableiten, die zur Beurteilung von Unternehmensvorgängen und Prozessen dienen. Hierzu gehören z.B. Kennzahlen wie Return on Investment, Umsatzrentabilität, Eigenkapitalquote, Cashflow, Working capital u.a.m., die Sie bei Ihrer weiteren unternehmerischen Planung unterstützen. Anhand der unterschiedlichen Unternehmenszahlen erkennen wir gemeinsam Stärken und Schwächen sowie Potenziale und Risiken. Daraus lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten, welche wir bei von Arps-Aubert + Partner Ihnen gerne an die Hand geben.
Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung: von Arps-Aubert + Partner ist für Sie da!
Ein qualifizierter Steuerberater ist ein wertvoller Partner, der Ihnen nicht nur bei der Erstellung und Analyse des Jahresabschlusses, sondern auch bei vielen weiteren Aufgaben der Buchhaltung zur Seite steht. Bei von Arps-Aubert + Partner können Sie Ihre Buchhaltung einem Steuerberater übergeben und sich ohne Bedenken dem Tagesgeschäft widmen. Unsere Steuerberater besitzen umfassendes betriebswirtschaftliches Know-How sowie spezialisiertes Wissen zur Besteuerung von Unternehmen. Vertrauen Sie auf diese Expertise und treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns schon darauf, auch Sie zeitnah steuer- und handelsrechtlich unterstützen zu dürfen!
Übrigens: Auch Unternehmer und Gesellschaften aus dem medizinischen Bereich sind bei uns gut aufgehoben. Als Steuerberater für Heilberufe übernehmen wir auch die Buchhaltung für Arzt und Zahnarzt.