THG-Quote und E-Auto
Treibhausgasminderungs-Quote: Attraktive Einnahmequelle für E-Auto-Fahrer?!
Wer in Deutschland Kraftstoffe vertreibt, muss die dadurch verursachten CO2-Emissionen als sog. Quotenverpflichteter (QV) gemäß der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) jährlich um einen vorgegebenen Prozentsatz mindern. Die Einsparung können die QV durch das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus erneuerbaren Energien selbst generieren oder ihre Verpflichtung auf Dritte übertragen und damit deren Einsparungen nutzen. Man spricht dann vom Handel mit THG-Quoten. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang auf die THG-Quote und E-Autos zu blicken.
Ladestrom für Elektroautos ist auf THG-Quote anrechenbar
Auf die THG-Quote anrechenbar ist insbesondere abgegebener Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Nachdem die Einsparung zunächst dem Stromanbieter zuzurechnen war, gilt dies seit dem Jahr 2022 für Ladepunktbetreiber (LPB) bzw. von ihnen benannte Dritte. Zu den LPB zählen neben Betreibern öffentlicher Ladepunkte alle (auch privaten) Halter reiner Elektrofahrzeuge. Diese können sich (pauschale) THG-Minderungen anrechnen lassen und „weiterverkaufen“.
Die THG-Quote ist für E-Auto-Besitzer also durchaus interessant, da der elektrische Strom für Straßenfahrzeuge mit Elektroantrieb zur Erfüllung der Quote genutzt werden kann. Dabei ist auch Strom aus privaten Ladevorrichtungen anrechenbar. Je Batterie-Elektrofahrzeug ist ein pauschaler Schätzwert anzusetzen, der sich vom durchschnittlichen Stromverbrauch des Fahrzeugs sowie der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen bei der Stromproduktion ableitet.
Wichtig: Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge werden von dieser Regelung zur THG-Quote ausgeschlossen.
Ladepunktbetreiber ist der Fahrzeughalter
Das Umweltbundesamt (UBA) bescheinigt u.a. die Strommengen, die zur Verwendung im Straßenverkehr eingesetzt wurden. Erlöse für diese Mengen können damit erst erzielt werden, wenn ein entsprechender Vertrag mit dem Ziel der Übertragung der Erfüllung der Quotenverpflichtung mit einem quotenverpflichteten Unternehmen geschlossen wird. Dieser sogenannte "Quotenhandel" liegt jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich des UBA. Berechtigt, dem UBA Strommengen mitzuteilen und damit Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung zu stellen, ist der Ladepunktbetreiber oder eine von ihm bestimmte Person, in der Regel ein entsprechender Dienstleister. Für die Anrechnung des nichtöffentlichen Ladens gilt diejenige Person als Ladepunktbetreiber, auf die das reine Batterie-Elektrofahrzeug zugelassen ist. Diese Regelung bzgl. der THG-Quote und Elektroautos gilt ab 2022.
E-Roller und E-Motorräder: Diese Regelungen gelten für andere Elektrofahrzeuge
Auch für leistungsstärkere E-Motorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h kann die THG-Quote beantragt werden. Dies setzt voraus, dass eine Zulassungspflicht besteht und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorliegt. Ist dies der Fall, wird die gleiche Prämie wie beim E-Auto ausgezahlt. Beim Besitz von zulassungsfreien Kleinkraft- und Leichtkrafträdern, wird vom Umweltbundesamt hingegen kein Zertifikat ausgestellt und daher auch keine Prämie für den Halter des Fahrzeugs ausgezahlt.
THG-Quote für Elektroauto nutzen: Das ist zu tun
In der Praxis teilt der Antragsteller dem UBA die relevante energetische Menge des elektrischen Stroms eines Verpflichtungsjahres bis zum 28.02. des Folgejahres mit. Zur Vermarktung dieser Strommengen haben sich Vermittlungsplattformen gebildet, die die THG-Quote von vielen Autobesitzern bündeln und diese dann als insgesamt große CO2-Einsparungen am Markt anbieten. Die einzelnen Abnehmer (z.B. Kraftstoffproduzenten) zahlen daher für den Strom von nichtöffentlichen Ladepunkten und E-Autos jährliche Prämien. Diese variieren je nach Abnehmer zwischen 250 Euro und 400 Euro pro Jahr. So nutzen Sie die THG-Quote:
- Der Halter des E-Fahrzeugs lässt seine CO2-Einsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren und tritt diese entweder an eine Vermittlungsplattform oder einen direkten Abnehmer (z.B. Kraftstoffproduzenten) ab.
- Im Anschluss wird das THG-Zertifikat entweder durch die Vermittlungsplattform weiterverkauft oder durch den direkten Abnehmer beim Hauptzollamt zur Überprüfung eingereicht.
- Im Gegenzug zum überlassenen THG-Zertifikat zahlt die Vermittlungsplattform oder der direkte Abnehmer dem Halter des Elektrofahrzeugs eine Provision beziehungsweise Prämie aus.
Vermittlungsplattformen: Beim Verkauf der THG-Zertifikate Acht geben
Möchten Sie Ihr THG-Zertifikat an einen Zwischenhändler für THG-Quoten verkaufen, sollten Sie besonders auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform achten. Viele von ihnen bieten keine Auszahlungsgarantie und behalten sich das Recht vor, die Quote nicht zu verkaufen, wenn kein Abnehmer gefunden wird.
Prüfen Sie auch die Laufzeiten der Verträge, da Prämien nicht selten nur für das erste Jahr garantiert werden und sich anschließend ändern können. Zudem sollten Sie sich auch zu Kündigungsfristen oder potenziellen Bearbeitungsgebühren belesen, um Schwierigkeiten bei der Vertragsbeendigung sowie Beantragung oder Auszahlung der Prämien zu vermeiden.
THG-Quote & Steuer: Unterschied zwischen Privatfahrzeug und Dienstwagen
Bei der steuerlichen Behandlung ist zwischen privaten und betrieblichen Eigentümern zu unterscheiden. Bei Privatpersonen sind bei der Einkommensteuer "sonstige Einkünfte" in Form von gelegentlichen Leistungen gegeben. Dabei gilt eine Freigrenze bis 256 Euro. Wird dieser Betrag aber in Summe aller "sonstigen Einkünfte" überschritten, ist alles zu versteuern. Liegen lediglich Einkünfte als Arbeitnehmer vor, sind aufgrund der Härtefallregelung Einnahmen bis zu 410 Euro jährlich möglich.
Bei denjenigen, die das e-Auto oder Pedelec im Betriebsvermögen halten, sind die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen vollständig als sonstige Erträge zu versteuern und unterliegen der Einkommen- und der Gewerbesteuer.
Umsatzsteuerlich dürften die Prämien, wenn sie wiederholt erzielt werden, zwar grundsätzlich ein Unternehmen begründen. Da die Einnahmen aber so gering sind, greift für Privatpersonen die sog. Kleinunternehmerregelung. Bei den Fahrzeugen im Unternehmensvermögen unterliegen die Prämienzahlungen der Besteuerung und sind in Abhängigkeit von den übrigen umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen steuerlich zu behandeln. Sinnvoll wäre hier sicherlich, dass die Finanzverwaltung Vereinfachungsregelungen erlässt - was aber abzuwarten bleibt.
Elektroauto und THG-Quote: Fazit
Die Nutzung von E-Fahrzeugen und privaten Ladepunkten kann künftig nicht nur dazu dienen, neben Umweltgesichtspunkten auch Steuervorteile zu erhalten, sondern zusätzlich, um daraus Einnahmen zu generieren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein betriebliches Fahrzeug handelt. Da die Verkaufsplattformen noch neu sind, bleibt abzuwarten, wie sich diese am Markt durchsetzen werden, damit der Quotenhandel auch für den Pkw-Eigentümer bzw. den Eigentümer der Ladepunkte optimal gestaltet werden kann.
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