Corona: Konjunkturpaket 2020 - Jede Menge steuerliche Förderung

7. Juni 2020

Corona & Konjunkturpaket: Jede Menge steuerliche Förderung!

Die Corona-Krise stellt uns vor eine der größten globalen Herausforderungen der jüngeren Geschichte. Neben der gesundheitlichen Gefahr hat die Corona-Pandemie insbesondere für die Wirtschaft negative Folgen. Um den Schaden abzufedern, hat die Bundesregierung ein Konjunkturprogramm mit einem Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Profiteure dieser Förderung sind sowohl Unternehmen als auch Selbstständige und Angestellte.

Ziel der Bundesregierung unter der Großen Koalition ist es, durch Maßnahmen und Unterstützungen wie steuerliche Senkungen, Überbrückungshilfen und Förderungen die Wirtschaft zu stärken. Mithilfe des Corona-Konjunkturpakets des Bundes sollen zudem weiterhin Investitionen in Zukunftstechnologien ermöglicht werden.

Inhalt des Konjunkturprogramms der Bundesregierung

Das von der Großen Koalition beschlossene Konjunkturpaket enthält zahlreiche Maßnahmen der Förderung wie steuerliche Senkungen, welche Selbstständigen, Angestellten und Unternehmen zugutekommen. Die wichtigsten Punkte zur Unterstützung der Konjunktur haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst:

  • Zentrum des Konjunkturprogramms des Bundes ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz kommentierte, er erwarte, dass die Wirtschaft diesen Vorteil an die Bürgerinnen und Bürger weitergebe. Es sei nicht Sinn des Corona-Konjunkturpakets, dass über die Monate der Befristung lediglich Unternehmen von der Mehrwertsteuersenkung profitieren.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll (statt der bisherigen 1 Million Euro bzw. 2 Millionen Euro) für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro bzw. (bei Zusammenveranlagung) auf 10 Millionen Euro erweitert werden. Der finanzielle Effekt soll dadurch vorgezogen werden, dass bereits für 2019 eine Corona-Rücklage gebildet werden kann, die spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 aufzulösen ist.
  • Für Neuanschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in diesem und im nächsten Jahr soll im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets eine degressive Abschreibung eingeführt werden, die dem 2,5-fachen der derzeit geltenden Abschreibung – maximal 25 Prozent pro Jahr – entspricht.
  • Das Körperschaftsteuerrecht soll „modernisiert“ werden, unter anderem durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
  • Der Ermäßigungsfaktor für die Gewerbesteueranrechnung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb soll angehoben werden.
  • Die steuerliche Forschungszulage soll im Zuge des Programms rückwirkend zum 1.1.2020 angehoben werden.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben.
  • Auch die E-Mobilität profitiert vom Corona-Konjunkturpaket. Die begünstigte Besteuerung von rein elektrischen Dienstfahrzeugen mit lediglich 0,25 Prozent (statt 1 Prozent) des Listenpreises wird auch für Elektrofahrzeuge bis zu einem Kaufpreis von 60.000 Euro zugelassen (bisher 40.000 Euro).

Weitere im Programm verankerte Hilfen und Investitionen

  • Zudem gewährt die Bundesregierung Branchen und Unternehmen, die am stärksten von der Corona-Krise betroffen sind, über mehrere Monate Unterstützung in Form von Überbrückungshilfen. Insgesamt betragen diese maximal 25 Milliarden Euro. Besonders die Hotelbranche, Gastronomie, Reisebüros und Unternehmen der Veranstaltungslogistik profitieren hiervon.
  • Eine weitere Hilfe des Corona-Konjunkturpakets stellt die Entlastung bei den Stromkosten dar. Um Haushalte und Unternehmen zu unterstützen, wird die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Unternehmen profitieren davon, dass Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 Prozent liegen. Insolvenzverfahren sollen indes auf eine Dauer von drei Jahren abgekürzt werden.
  • Eine wichtige Investition in der Corona-Pandemie ist die Verstärkung der Eigenproduktion essenzieller Medizinprodukte. So soll bereits während der Corona-Krise der Grundstein für Notfallreserven für zukünftige Pandemien gelegt werden. Auch Krankenhäuser erhalten Investitionen in Höhe mehrerer Milliarden Euro.
  • Die Mobilität wird im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets* *ebenfalls berücksichtigt. Durch Hilfen in Milliardenhöhe will der Bund Deutsche Bahn und Nahverkehr stärken. Klimafreundliche Autos, Flugzeuge und Schiffe werden ebenfalls gefördert. Umgekehrt sollen Fahrzeuge mit hohen Abgaswerten höher besteuert werden.
  • Die Investitionen für Bildung werden im Zuge des Programms erhöht. Kindergärten und Kindertagesstätten werden gefördert, der Ausbau von Ganztagsschulen und Einrichtungen der Ganztagsbetreuung werden vorangetrieben. Zudem erhalten Unternehmen Boni für die Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen. Der Arbeitsmarkt für Absolventen soll so in den Monaten der Pandemie zusätzlich gestärkt werden.

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