Private Krankenversicherung & Steuererklärung

10. Dezember 2020

Jetzt Steuern sparen durch Vorauszahlung von Beiträgen

Sie möchten Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Ihrer Steuererklärung steuersparend geltend machen und Ihre Steueraufwendungen reduzieren? Selbständige, Freiberufler und Beamte können mit einem simplen Trick eine zusätzliche Steuerersparnis für weitere Vorsorgeaufwendungen bewirken. Durch die Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung bis zum 20. Dezember lassen sich Steuervorteile in das laufende Jahr vorziehen. Doch damit nicht genug. Hierdurch wird in den Folgejahren der Abzug von weiteren Vorsorgeaufwendungen möglich.

Unsere kompetenten Steuerberater für Freiberufler stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und unterstützen Sie bei Ihren Steuer-Angelegenheiten!

In unserem Video erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels die Wirkungsweise dieses Steuersparmodells, mit dem Sie durch eine Vorauszahlung Ihren Steueraufwand erheblich reduzieren:

Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzbar: So einfach senken Sie Ihre steuerlichen Abgaben

Unser Blogbeitrag zeigt Ihnen, wie Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter mit einem einfachen Trick Geld sparen können. Möglich macht dies ein Steuersparmodell mit Fokus auf die Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Durch eine kluge Gestaltung Ihrer Steuererklärung schaffen Sie es, Ihre Steuerlast erheblich zu senken.

Grundlage dafür ist der Umstand, dass Vorsorgeaufwendungen — also alle Versicherungsleistungen, die Sie zur privaten Kranken- oder Altersvorsorge in Anspruch nehmen — als Sonderausgaben Ihr Einkommen (und damit auch die Einkommenssteuer) in begrenztem Umfang mindern. Bei diesen Vorsorgeaufwendungen sind alle Ausgaben für Versicherungen inkludiert, die “Risiken für Leib und Leben” vorbeugen.

Möchten Sie Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, gilt: Absetzbar sind alle Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge sowie sonstige Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen etwa:

  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikoversicherung
  • „alte“ Lebensversicherung (vor 01.01.2005 abgeschlossen)

Gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes sind derartige Versicherungen in der Summe jährlich nur bis maximal 2.800 Euro absetzbar.

Steuer & private Krankenversicherung: Ausnahmen bei der Deckelung

Ausgenommen vom Betrag über maximal 2.800 Euro sind Basisbeiträge zur privaten Krankenversicherung. Jene Beiträge zur PKV sind gemäß Einkommensteuergesetz in unbegrenzter Höhe absetzbar. Aus Sicht des Versicherten gibt es jedoch folgendes Problem: Übersteigen diese Ausgaben die Grenze von 2.800 Euro, können die übrigen Vorsorgeaufwendungen nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Die Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung eliminieren in diesem Fall die Möglichkeit, alle weiteren Vorsorgeaufwendungen steuersparend geltend zu machen. Damit die private Krankenversicherung optimal absetzbar bleibt, lässt sich ein einfacher Trick anwenden: Um die Grenze von 2.800 Euro gewissermaßen zu umgehen, kann der Versicherte mithilfe von Vorauszahlungen seine steuerliche Ersparnis maximieren.

Private Krankenversicherung & Vorauszahlung: Beispiel zur Erläuterung

Wie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung optimal steuersparend geltend gemacht werden können, soll folgendes Beispiel verdeutlichen:Gehen wir exemplarisch davon aus, dass ein Versicherter sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 2.800 Euro jährlich hat. Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung betragen monatlich 500 Euro. Auf das Jahr gerechnet ergibt dies einen Betrag von 6.000 Euro. Durch die Basis-Krankenversicherung von 6.000 Euro jährlich ist die Grenze von 2.800 Euro bereits überschritten. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen können also nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden, obwohl diese eigentlich unter der Höchstgrenze liegen und prinzipiell vollständig absetzbar wären.

Tabellarische Darstellung über vier Jahre ohne Vorauszahlung und mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent:

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 €
Basis-Krankenversicherung 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 €
Steuerersparnis 2.520,00 € 2.520,00 € 2.520,00 € 2.520,00 €

Die steuerliche Ersparnis beträgt ohne Vorauszahlungen der Versicherungsbeiträge folglich insgesamt 10.080,00 Euro in vier Jahren (4 x 2.520 Euro). Sehen wir uns nun das Szenario mit einer Vorauszahlung der Versicherungsbeiträge an:

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
sonstige Vorsorgeaufwendungen 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 € 2.800,00 €
Basis-Krankenversicherung 24.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Steuerersparnis 10.080,00 € 1.176,00 € 1.176,00 € 1.176,00 €

Sie sehen: Das zweite Szenario zeigt, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rahmen der Vorauszahlung komplett im ersten Jahr abgesetzt werden. Dadurch können in den Jahren 2, 3 und 4 die sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Auf den Zeitraum von 4 Jahren senkt sich die Steuerlast also um zusätzliche 3,527 Euro im Vergleich zu der linearen Zahlung im Beispiel 1.

Gerne beraten wir Sie individuell, wie Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal gestalten. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt!

Private Krankenkasse & Vorauszahlung: weitere Informationen

Möchten Sie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen, hilft Ihnen folgender Umstand: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in dem Moment absetzbar, in dem sie gezahlt werden. Dies ist der wesentliche Aspekt, weshalb Versicherte vom beschriebenen Steuersparmodell profitieren. Sie ziehen Ihre Versicherungs-Aufwendungen über einen gewissen Zeitraum gebündelt ins erste Jahr, um in den Folgejahren die Steuerersparnis zu maximieren. Allerdings ist folgende Einschränkung zu beachten, wenn Sie Vorauszahlungen zur privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung berücksichtigen möchten: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 des Einkommenssteuergesetz deckelt die Vorauszahlungen auf das Dreifache des aktuellen Jahresbetrages.

Private Krankenversicherung von der Steuer absetzen: Besonderheit Beamte & Ehegatten

Damit dieses Modell bei Ehegatten funktioniert, müssen beide Ehepartner privat krankenversichert sein und von der Möglichkeit der Vorauszahlung Gebrauch machen. Wichtig ist außerdem, dass in Jahr 2, 3 und 4 keine KV-Beiträge entstehen. In Bezug auf Steuer und private Krankenversicherung gibt es für Beamte folgende Besonderheit: Da Personen im Beamtenverhältnis Anspruch auf Beihilfe haben, liegt der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzung sonstiger Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro. Ebenso müssen Versicherte darauf achten, dass es sich bei den 2.800 Euro respektive 1.900 Euro immer um einen Höchstbetrag und nicht um einen Pauschbetrag handelt, d. h. die sonstigen Vorsorgeaufwendungen müssen zwangsläufig in dieser Höhe bedient werden.

Übrigens: Haben Sie sich für dieses Modell entschieden, sollten Sie Ihren privaten Krankenversicherer unbedingt auf einen Beitragsnachlass oder Skonto ansprechen. Viele Versicherer gewähren dies im Falle der Beitragsvorauszahlung, wodurch Sie Ihre Ausgaben zusätzlich reduzieren können.

Krankenversicherungsbeiträge im Voraus bezahlen und Steuern sparen mit von Arps-Aubert + Partner

Möchten auch Sie das beschriebene Steuersparmodell anwenden und den gesetzlichen Rahmen optimal ausschöpfen? Wir unterstützen Sie mit Sachverstand und Leidenschaft, denn Steuern (und die Vermeidung hoher Abgaben) sind unser Fachgebiet. Gerne beraten wir Sie bei der Minimierung Ihrer Steuerlast. Von Arps-Aubert + Partner ist an den Standorten Berlin und München für Sie da. Treten Sie jetzt mit unserm Steuerbüro in Berlin oder unserer Steuerkanzlei in München in Kontakt und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise. Unser Team setzt sich aus folgenden Steuer-Spezialisten zusammen:

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