Jetzt Steuern sparen durch Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung
Selbständige, Freiberufler und Beamte können mit einem simplen Trick eine zusätzliche Steuerersparnis für weitere Vorsorgeaufwendungen bewirken. Durch die Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung bis zum 20. Dezember lassen sich Steuervorteile in das laufende Jahr vorziehen. Doch damit nicht genug. Hierdurch wird in den Folgejahren der Abzug von weiteren Vorsorgeaufwendungen möglich. In unserem Video erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels die Wirkungsweise dieses Steuersparmodells: