Sind Kinder weniger wert?
Familien gibt es viele in Deutschland – in unterschiedlichster Form. Sehr schnell kann es zu folgender Situation kommen: In einem Haus wohnt im Hochparterre links ein Ehepaar mit einem Kind. Ein Ehegatte verdient das Geld, der andere bleibt zu Hause und kümmert sich um den Nachwuchs. Die Wohnung gleich nebenan hat eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bezogen. Das Gehalt, das ihr Arbeitgeber zahlt, ist genauso hoch wie das ihres Nachbarn.
Auf den ersten Blick gibt es keinen Unterschied: In beiden Haushalten leben drei Personen vom gleichen Einkommen. Steuerlich trennen diese beiden Familien jedoch Welten. Von ihrem Verdienst hat die alleinerziehende Mutter erheblich mehr Steuern zu entrichten als die Nachbarsfamilie. Wie kann das sein?
Das Grundgesetz stellt die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates, da in beiden Fällen besondere Unterhalts- und Fürsorgepflichten bestehen. Auch das Steuerrecht muss diesen Grundsatz berücksichtigen.
Derzeit können sich Ehegatten und Lebenspartner steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. Verdient nur ein Ehepartner oder sind die Einkommensverhältnisse zwischen den Eheleuten stark unterschiedlich, führt dabei der Splittingtarif zu spürbarer Entlastung. Die Ehe wird also durch eigene Regelungen zum Steuertarif begünstigt.
Für Kinder gibt es keine Tarifermäßigung. Hier hat sich der Gesetzgeber für eine Entlastung durch Kindergeld und Freibeträge entschieden, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Unter dem Strich ist diese Entlastung jedoch viel niedriger als die Tarifermäßigung. Die Freibeträge erreichen nicht einmal den so genannten Grundfreibetrag, der jedem Erwachsenen zur Sicherung des Existenzminimums zusteht. Es klingt bitter: Kinder sind steuerlich weniger Wert.
Dies musste eine Frau aus Niedersachsen schmerzlich erfahren, deren Mann vor einigen Jahren starb. Zurück blieb die Mutter mit zwei Kindern. Nach dem Tod ihres Mannes stieg die Steuerbelastung eklatant. Makaber: Wäre anstelle ihres Mannes eines ihrer Kinder verstorben, hätte sich weiterhin eine niedrigere Einkommensteuer ergeben.
Vor diesem Hintergrund und der stetigen Zunahme von Patchwork- und „Halb“-Familien streitet die Politik seit vielen Jahren über den richtigen Weg der Familienförderung. Teilweise wird nach französischem Vorbild die Einführung eines Familiensplittings gefordert. Es beruht auf dem Gedanken, dass die steuerliche „Leistungsfähigkeit“ davon abhängt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen.
Derzeit aber sind Alleinerziehende die großen Verlierer. Zwar hat der Gesetzgeber aktuell die Entlastungsbeträge für Alleinerziehende etwas angehoben und das Kindergeld geringfügig erhöht; gleichwohl ergibt sich nach wie vor keine einem Familiensplitting vergleichbare Entlastung. Ob die Ungleichbehandlung von Familien in der jetzigen Form Bestand haben wird, hat demnächst das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber in der Vergangenheit jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt, mit welchen Instrumenten er die notwendigen Entlastungen ausgestaltet. Das bevorstehende Urteil wird dennoch mit Spannung erwartet. Betroffene sollten ihre Einkommensteuerbescheide durch Einspruch offen halten. Von ARPS-AUBERT + Partner ist Ihnen bei der Sicherung Ihrer rechtlichen Interessen gerne behilflich.
Unsere auf Digitalisierung spezialisierten Steuerberater glänzen durch ihre langjährige Erfahrung und stehen Ihnen mit Kompetenz zur Seite.