Unsere Leistungen
Solarkraftwerke, Windparks
Windparks und Solarkraftwerke sind unternehmerische Großprojekte mit steuerlichen Besonderheiten. Wir integrieren gewerbliche Einkünfte, Förderinstrumente und Beteiligungsmodelle in Ihre Investitionsstrategie.
Energie in großem Stil
Das Betreiben eines Windparks oder Solarkraftwerks und die damit einhergehende Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Hierbei erfordert das Tatbestandsmerkmal „Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ lediglich, dass der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- und Güteraustausch teilnimmt, sich an eine – wenn auch begrenzte – Allgemeinheit wendet und dadurch für außenstehende Dritte zu erkennen gibt, ein Gewerbe zu betreiben. Eine Tätigkeit nur für einen bestimmten Vertragspartner reicht aus.
Wer groß denkt, kann als Betreiber von Windkraftanlagen, Solar- oder Blockheizkraftwerken von sehr interessanten Steuervorteilen profitieren, zum Beispiel:
Für die geplanten Anschaffung oder Herstellung von Anlagen zur Stromerzeugung kann – bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen – ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Hierdurch kommt es zu einem Vorziehen von Abschreibungen; die daraus resultierenden Steuerspareffekte können ein probates Mittel zur Refinanzierung der Investition darstellen.
Im Jahr der Anschaffung/Fertigstellung und in den folgenden vier Jahren können bis zu 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.
Für Betriebe der Stromerzeugung fällt unter weiteren Voraussetzungen keine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an.
Profitieren können auch Investoren, die sich an Windparks oder Solarkraftwerken beteiligen. Lassen Sie sich von uns beraten!
Wichtig für Landwirte: Photovoltaikanlagen können Erbschaftsteuerfreiheit gefährden!
Wer darüber nachdenkt, Flächen an Betreibergesellschaften von Photovoltaikanlagen zu verpachten, sollte sich unbedingt vorher steuerlich beraten lassen. Hintergrund: Werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe vererbt, können diese im Regelfall bis zu 85 Prozent, unter bestimmten Bedingungen sogar bis zu 100 Prozent, steuerfrei in der Erbschaftsteuer bleiben. Voraussetzung ist, dass es sich um begünstigungsfähiges Vermögen handelt. Diese Steuerbefreiung wird durch verpachtete Grundstücke, die ebenfalls für land- und forstwirtschaftliche Nutzung überlassen werden, nicht gefährdet. Dazu zählen jedoch nicht bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Photovoltaikbetreiber verpachtet werden. Zur Vermeidung dieses Nachteils sollte die Nutzung mit sogenannten Agri-Photovoltaik-Anlagen als Alternative zu den gängigen Freiflächen-Anlagen vereinbart werden. Hierdurch kann die bisherige landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Fläche erhalten bleiben. Eine Alternative kann auch eine vertragliche Klausel zum Rückbau und zur Rekultivierung darstellen. Interessierte Landwirte sollten mit dem Steuerberater auch die etwaige Möglichkeit einer Beteiligung an dem Betriebsunternehmen der Photovoltaikanlage erörtern.
Mieterstrommodelle
Mieterstrommodelle können die Stromversorgung im urbanen Raum revolutionieren. Mietern und Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien wird ermöglicht, Solarstrom vom eigenen Dach zu beziehen. Es gibt unterschiedliche Varianten, die sich auf nahezu alle Eigentumsverhältnisse und Mehrfamilienhäuser anwenden lassen. Wir beraten Sie zur Struktur und den nötigen Schritten.
Beratung für Unternehmen
Unsere zentrale Aufgabe sehen wir in einer vorausschauenden, aktiven Steuerberatung von Unternehmen und Freiberufler jeder Größe, Branche und Rechtsform. Wir sind nicht angetreten, um Ihre Steuern bloß zu verwalten. Vielmehr lieben wir es, diese mit kreativen Lösungsansätzen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Intelligente Gestaltungsberatung ist unsere Leidenschaft und eröffnet unseren Mandanten nachhaltig wirtschaftliche Spielräume.
Als Steuerberater für Unternehmen unterstützen wir Sie proaktiv bei der Optimierung Ihrer Unternehmensabläufe und begleiten Sie in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten mit konkreten und verständlichen Lösungsvorschlägen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer vielfältigen handels- und steuerrechtlichen Pflichten sowie bei der Vorbereitung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Wir helfen Ihnen, die immer komplexer werdenden Anforderungen bei den Steuererklärungen und den Dokumentationspflichten zu erfüllen und geben Ihnen mit rechtssicheren und verlässlichen Steuerkonzepten und Gestaltungsstrategien Sicherheit für Ihr Handeln. In unseren langjährigen Mandatsbeziehungen sind wir ein verlässlicher und engagierter Partner in allen Lebenslagen. Profitieren Sie von über 25 Jahren Berufserfahrung und unserem umfassenden Know-how. Wir beraten Unternehmer!
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
Weitere Leistungen zum Thema Energiewende
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