Unsere Leistungen
Erbschaftsteuer bei Immobilien
Im Erb- oder Schenkungsfall können Immobilien erhebliche Steuerfolgen auslösen. Wir berechnen Bewertungsspielräume, prüfen Begünstigungen und planen die steuerlich optimale Übertragung.
Bauen Sie auf Immobilien
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vermeiden
Angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Immobilienpreise kommt es bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sehr schnell zu hohen Steuerbelastungen. Häufig stehen nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, um die Steuerschuld zu bezahlen. Steuerstundungen, Darlehensaufnahmen oder sogar der Verkauf von Grundbesitz werden notwendig. Durch frühzeitige Planung und Gestaltung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge lassen sich diese Negativeffekte vermeiden oder deutlich reduzieren.
Nießbrauch an Immobilien
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge erfreuen sich Nießbrauchmodelle großer Beliebtheit. Unsere Steuerberater für Immobilien kennen alle Vor- und Nachteile, beraten zur Umsetzung oder zu Alternativen und berechnen den maximalen Steuervorteil.
Bewertung von Immobilien: verschiedene Bewertungsverfahren
Besonders relevant ist die Wertermittlung der Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung. Angesichts sehr hoher Verkehrswerte verdient die steuerlichen Bewertung von Immobilien besondere Aufmerksamkeit. Wir kennen alle Bewertungsverfahren und wissen, welche Stellschrauben für einen möglichst niedrigen Wert existieren. Gegenüber dem Finanzamt sorgen wir für die günstigste Bewertung Ihrer Immobilie. Dabei arbeiten wir eng mit Gutachtern zusammen und kennen die Besonderheiten des Berliner und Münchner Immobilienmarktes bis ins Detail.
Tipp: Auf die richtige Bewertung kommt es an!
Das Bewertungsgesetz kennt drei Verfahren für unterschiedliche Arten von Immobilien: das Vergleichswertverfahren für Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, das Ertragswertverfahren für Geschäftsgrundstücke und Mietwohnungen sowie das Sachwertverfahren für die Fälle, in denen kein Vergleichswert vorliegt oder sich keine übliche Miete ermitteln lässt. Da die Bewertungsverfahren zu sehr unterschiedlichen Werten führen können und der anzuwendende Liegenschaftszinssatz maßgeblichen Einfluss hat, haben wir besondere Sensibilität bei der Frage, ob Vergleichsfaktoren vorliegen, ob diese geeignet sind und ob das Finanzamt alle Parameter bei der Bewertung korrekt umsetzt. In zahlreichen Einsprüchen konnten unsere Steuerberater für Immobilien erhebliche Wertreduzierungen durchsetzen und so zu einer deutlichen Steuerersparnis unserer Mandanten beitragen.
Berlin: Steuerliche Liegenschaftszinssätze führen zu deutlich höherer Steuer
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin am 12. April 2019 liegen für Berliner Mehrfamilienhäuser erstmals seit über zehn Jahren vom örtlichen Gutachterausschuss für steuerliche Zwecke anzusetzende Liegenschaftszinssätze vor. Bis zum 11. April 2019 galt der pauschale Liegenschaftszinssatz von 5,5 Prozent gemäß Bewertungsgesetz.
Im Ergebnis führt dies zu einem erheblichen Anstieg der für steuerliche Zwecke anzusetzenden Werte von Berliner Mietwohn- und Mietwohngeschäftshäusern mit mindestens vier Mieteinheiten und einem gewerblichen Mietanteil bis 70 Prozent. Hintergrund: Hohe Liegenschaftszinssätze führen zu einer hohen Verzinsung des Bodenwerts.
Der Grundbesitzwert: ein Feststellungsbescheid mit hoher Bedeutung!
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein sog. Bedarfswert (Grundbesitzwert) festzustellen. Zu diesem Zweck ist die Abgabe einer gesonderten Erklärung zur Ermittlung des Bedarfswerts bei dem Finanzamt notwendig, in dessen Bereich das Grundstück liegt. In diesem Rahmen gilt es, alle Bewertungsverfahren, Bewertungsansätze und die aktuelle Rechtsprechung zu kennen und so günstig wie möglich zu erklären. Als spezialisierte Steuerberater für Immobilien kennen wir alle Fallstricke und erledigen die Steuererklärungen für Sie. In enger Zusammenarbeit mit unserem Grundstückssachverständigen prüfen wir, ob ein niedrigerer Wert durch Erstellung eines Gutachtens nachgewiesen werden kann.
Wir sichern Ihre Ansprüche!
Wir prüfen alle Steuerbescheide, wahren Ihren Rechtsschutz durch Einlegung von Einsprüchen, stellen alle notwendigen Anträge und vertreten Sie professionell vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof. In jahrzehntelanger Erfahrung konnten wir zahlreiche Prozesse im Sinne unserer Mandanten erfolgreich beenden.
Keine Erbschaftsteuer für Wohnungsunternehmen
Bei einem größeren Immobilienportfolio lässt sich durch geschickte Strukturiierung ein Wohnungsunternehmen begründen. In diesem Fall werden die Immobilien nicht als steuerschädliches Verwaltungsvermögen behandelt, sondern stellen steuerbegünstigtes Betriebsvermögen dar. Im Schenkungs- oder Erbfall bleibt der gesamte Bestand unter weiteren Voraussetzungen zu 85 Prozent oder sogar insgesamt erbschaftsteuerfrei. Hierdurch lässt sich Erbschaftsteuer in erheblichem Umfang vermeiden. Wir kennen alle Fallstricke, beraten Sie umfassend und begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
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