Unsere Leistungen
Einkommensteuer
Bei Immobilien entscheidet die einkommensteuerliche Behandlung über langfristige Rendite und Vermögensaufbau. Abschreibungen, Spekulationsfristen und gewerblicher Grundstückshandel werden detailliert von unseren Spezialisten bewertet.
Steuern sparen!
Deutschland ist bei richtiger Gestaltung ein Steuerparadies für Immobilienbesitzer. Eine kluge und zukunftsorientierte Strukturierung sichert Steuervorteile in erheblichem Umfang und garantiert einen steuerfreien Vermögensaufbau. Für grundbesitzverwaltende Gesellschaften fällt keine Gewerbesteuer an.
Informieren Sie sich hier über das umfangreiche Leistungsprofil unserer Steuerberater für Immobilien.
Umfassende Informationen zur steuerlichen Förderung der Energiewende für Vermieter finden Sie hier.
Ob als Kapitalanlage, zur Vermietung, als Eigennutzung – wir beraten Sie als unsere Mandanten bereits vor dem Immobilienkauf. Wir optimieren mit Ihnen die Struktur von Immobilieninvestments und gestalten die optimale Gesellschafts- und Anlageform, inklusive Tax und Financial Due Diligence.
Häufig ist es sinnvoll, die Immobilie in einer eigenen Gesellschaft – zum Beispiel als Familien-Pool – zu halten. Eine Immobiliengesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Geschäftsfeld die Vermietung, Erschließung, Finanzierung, Realisierung oder Vermarktung von einer oder mehreren Immobilien ist. Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss und erledigen für Sie die sich in diesem Zusammenhang ergebenden steuerlichen Deklarationspflichten.
Rechtsformberatung beim Kauf von Immobilien: Die richtige Rechtsform zu finden, hängt von vielerlei Komponenten ab. Oft sind es Personengesellschaften wie die Immobilien-KG oder die Immobilien-GbR; häufig als vermögensverwaltende Personengesellschaft. Doch auch die Gründung einer Kapitalgesellschaft als Immobilien-GmbH oder Immobilien-AG mit der Immobilie als Betriebsvermögen ist häufig sinnvoll.
Der deutsche Immobilienmarkt bietet privaten und institutionellen Investoren verschiedene Möglichkeiten der indirekten Immobilienanlage. Wir als spezialisierte Steuerberater für Immobilien beraten seit Jahren diverse Immobiliengesellschaften aller Rechtsformen.
Als Vermieter sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Unsere Steuerberater für Immobilien unterstützen Sie dabei, sämtliche Aspekte Ihres Immobilienerwerbs und Immobilienbesitzes steuerlich korrekt zu erfassen, Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen und Ihre Steuerbelastung zu errechnen.
Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung): Wer als privater Immobilienbesitzer Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien erzielt, muss darüber bei seiner Einkommensteuererklärung separat in der sogenannten Anlage V Auskunft geben. Dabei werden Ihre Mieteinnahmen den Werbungskosten, wie z. B. Abschreibung, Schuldzinsen etc. gegenübergestellt. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich von einer langfristigen Überschusserzielungsabsicht auszugehen.
Für die steuerliche Anerkennung von Verlusten gibt es bei Ihrer vermieteten Ferienimmobilie einige Hürden. Damit Sie Ihr Feriendomizil auch wirklich genießen können, kümmern wir uns um sämtliche steuerrelevante Aspekte Ihres Hauses. Unsere Immobilien-Steuerberater kennen alle Voraussetzungen und Tricks und sorgen für eine endgültige Berücksichtigung im Steuerbescheid.
Der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie ist im Regelfall steuerpflichtig, soweit die Veräußerung vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Erwerb erfolgt. Aber es gibt Ausnahmen. Wir beraten Sie zur Vermeidung einer unnötigen Steuerbelastung.
Die Veräußerung von Grundstücken erfolgt im Rahmen eines Gewerbebetriebs, wenn sich die Veräußerungsgeschäfte in ihrer Gesamtheit als selbstständige, nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübte Tätigkeit darstellen, die über den Umfang einer privaten Vermögensverwaltung hinausgehen. Unsere Immobilien-Steuerberater helfen Ihnen dabei, den gewerblichen Grundstückshandel zu vermeiden oder sinnvoll zu gestalten.
Nutzen Sie zur Aufbereitung Ihrer Steuerunterlagen unsere Checkliste Vermietungseinkünfte.
Zu unseren Schwerpunkten bei der Arbeit als Steuerberater zählt auch die Digitalisierung. Wir bearbeiten Ihre Steuererklärungen volldigital und stellen Ihnen ein gesichertes Portal zum Upload und zur Archivierung Ihrer Belege und Unterlagen zur Verfügung. Eventuelle Bedenken in puncto Datensicherheit sind also unbegründet.
Hintergrund: Aufteilung Anschaffungskosten nach Grund und Boden/Gebäude
Der Grund-und-Boden-Anteil des Kaufpreises Ihrer Immobilie darf nicht abgeschrieben werden und mindert somit nicht ihre Steuerbelastung. Umso wichtiger, für einen möglichst hohen Gebäudeanteil zu sorgen. Wir wissen, worauf es ankommt, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
Weitere Leistungen zum Thema Immobilienbesteuerung
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Wir erfahren gerne mehr über Ihre Herausforderungen und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.