Steuerberater für MVZ

Steuerliche Beratung für medizinische Versorgungszentren

Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer haben seit der Gesundheitsreform 2004 die Option, sich zu einem medizinischen Versorgungszentrum— kurz MVZ — zusammenzuschließen. Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich: So kann etwa eine fachübergreifende ambulante Behandlung der Patienten unter demselben Dach stattfinden.

Zudem sind die Mediziner als Vertragsärzte oder Angestellte beschäftigt, sodass Nachteile und Risiken der Selbstständigkeit umgangen werden können. Seit 2015 sind auch fachgruppengleiche Vereinigungen zugelassen. MVZ als Organisationsform bieten für Praxen daher zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Von Arps-Aubert + Partner ist Ihr kompetenter Steuerberater für MVZ. Wir unterstützen Ärzte, Zahnärzte und Co bei der Gründung eines Versorgungszentrums und stehen Ihnen laufend in steuerlichen Fragen zur Seite. Von der Wahl der Rechtsform über die steuerliche Gestaltung bis hin zur Ertrags- und Liquiditätsplanung haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

MVZ - Begriffserklärung

Definition Medizinisches Versorgungszentrum

Am 01.01.2004 trat das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in Kraft. Der Gesetzgeber schafft mit diesem unter anderem die Möglichkeit, dass sich Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer in medizinischen Versorgungszentren organisieren können. Als erfahrene Steuerberater für MVZ wissen wir: Ein MVZ als Praxisform bietet zahlreiche Vorzüge. Ursprünglich sollten medizinische Versorgungszentren fachübergreifenden Kooperationen fördern, seit dem 23.07.2015 sind auch fachgleiche Zusammenschlüsse möglich. Daraus entstehende Synergieeffekte führen unter anderem zu Kostenvorteilen und Risikodiversifizierungen.

Bei einem MVZ handelt es sich um eine ärztlich geleitete Einrichtung der ambulanten medizinische Versorgung in der sowohl Vertragsärzte als auch angestellte Ärzte beschäftigt werden dürfen. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen einer Arztregistereintragung. Ein großer Vorteil ist, dass eine beliebige Anzahl zugelassener Ärzte, Zahnärzte oder Therapeuten angestellt werden darf. In konventionellen Praxen ist dies nur in eingeschränkter Form zulässig. Wir sind Ihre Steuerberater für MVZ und kennen sämtliche Fallstricke dieser Praxisform. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Beratungsgespräch an.

Folgende Leistungsbringer sind zur Teilnahme an einem medizinischen Versorgungszentrums befähigt:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Apotheken
  • Hebammen
  • Logopäden
  • Pflegedienste
  • Sanitätshäuser

Die Zulassung zur Gründung eines MVZ erfolgt über den Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Dabei gelten nachfolgende Voraussetzungen:

  • Es sind mindestens zwei halbe vertragsärztliche Zulassungen notwendig.
  • Im Gesellschaftsvertrag muss ein ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Leiter bestimmt werden. Dieser muss selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein.
  • Alle Gesellschafter des medizinischen Versorgungszentrums übernehmen eine Bürgschaft.
  • Zulässige Rechtsformen sind Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft oder GmbH.

Unsere exzellenten Steuerberater für MVZ kennen die Eigenheiten dieser Organisationsform wie ihre Westentasche. Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich von den Profis beraten!

Steuerrechtliche Besonderheiten

Die steuerlichen Auswirkungen eines medizinischen Versorgungszentrums sind abhängig von der Rechtsform. Bei der Gründung sollten diese daher auf Ihre individuellen ökonomischen und marktstrategischen Gegebenheiten abgestimmt sein. Auch persönliche und steuerrechtliche Aspekte gilt es abzuwägen. Unsere kompetenten Steuerberater für MVZ unterstützen Sie bei der Wahl der Rechtsform und finden die optimale Lösung.

Medizinische Versorgungszentren können als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegründet werden. Meist werden MVZ als Personengesellschaften in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) geführt. Für Kapitalgesellschaften ist in der Regel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die bevorzugte Rechtsform.

Personengesellschaften müssen ihren Gewinn nach dem sogenannten Zufluss-/Abfluss-Prinzip berechnen und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Die Gesellschafter einer GmbH sind wiederum dazu verpflichtet, eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Unsere erfahrenen Steuerberater für MVZ kümmern sich kompetent und gesetzeskonform um Ihr Rechnungswesen und entlasten Sie auf diesem Gebiet.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten weist die GmbH als Kapitalgesellschaft folgende Besonderheiten auf:

  • Es werden sowohl Gesellschaft als auch Gesellschafter besteuert.
  • Anfallende Steuern sind Körperschaftsteuer (15 Prozent), Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent, variiert je nach Gemeinde).
  • Die Gesellschafter werden zudem als Arbeitnehmer behandelt und müssen Ihr Gehalt versteuern.
  • Auf ausgeschüttete Gewinne fallen 25 Prozent Kapitalertragssteuer und davon nochmals 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an.

Als kompetente Steuerberater für MVZ informieren wir Sie umfassend zu den Eigenheiten von Personengesellschaften. Im Unterschied zur Kapitalgesellschaft wird bei diesen jeder Gesellschafter direkt mit seinem persönlichen Steuersatz besteuert. Zusätzlich werden die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Ob die Personengesellschaft als GbR oder PartG geführt wird, ist für die laufende Besteuerung unerheblich. Als versierte Steuerberater für MVZ bieten wir Ihnen Orientierung im Steuerdschungel und bringen Licht ins Dunkel!

Weitere Unterschiede zwischen den Rechtsformen gibt es etwa bezüglich der Einbringung der einzelnen Praxen, der entstehenden Kosten bei der Gründung und dem Kapitalbedarf. Auch hinsichtlich der Haftung unterscheiden sich Kapital- und Personengesellschaften.

Steuerberater für MVZ

Unsere erfahrenen Steuerberater für MVZ sind Ihre Experten in puncto Steuern und Buchhaltung. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte sind äußerst komplex, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Umfassende Transparenzvorgaben und sich ständig ändernde Rahmenbedingungen können Laien schnell verunsichern.

Unsere erfahrenen Steuerberater entlasten Sie und kümmern sich um sämtliche steuerliche Belange. Überlassen Sie uns die Bürokratie, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Versorgung Ihrer Patienten. Profitieren Sie jetzt von unserer Expertise und genießen Sie eine umfassende steuerliche Beratung!

Von Arps-Aubert + Partner zeichnet sich durch umfassende Branchenkenntnisse aus. Das Team unserer fachkundigen Steuerberater für Heilberufe setzt sich aus folgenden Experten zusammen:

Wir kümmern uns an zwei Standorten um Ihre Anliegen: So stehen Ihnen sowohl in unserem Steuerbüro in Berlin als auch in unserer Steuerkanzlei in München kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihre erfahrenen Steuerberater für MVZ

  • Digitale Buchführung: zeitgemäß, effektiv, papierlos

    Wir sind Ihre Experten für digitale Buchführung und Finanzbuchhaltung. Um Ihnen die optimale Steuerberatung zu bieten, richten wir unsere Prozesse passgenau auf Ihre Rechtsform und Praxisstruktur aus. Als versierte Steuerberater für MVZ sind wir der festen Überzeugung, dass wirtschaftlicher Erfolg nur auf Grundlage eines modernen und effizienten Rechnungswesens möglich ist.

    Im Rahmen unserer Steuerberatung optimieren wir wirtschaftliche und steuerliche Abläufe und richten diese exakt auf Ihre Bedürfnisse aus. Der Fokus liegt dabei auf einer zukunftsorientierten und transparenten Prozessberatung. Um den Informationsaustausch mit Banken und Finanzamt zu vereinfachen, erfolgt die Buchführung digital. Auf diesem Wege können wir stets einen raschen und vor allem sicheren Beleg- und Datentransfer gewährleisten.

  • Jahresabschluss, Steuererklärung und Lohnabrechnung: alles aus einer Hand

    Als erfahrene Steuerberater für MVZ übernimmt von Arps-Aubert + Partner die Gewinnermittlung für Sie und prüft, welche Ermittlungsart am besten geeignet ist. Ob Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung — bei uns sind Sie in besten Händen.

    Überlassen Sie Steuererklärung oder Jahresabschlusses den Profis! So können Sie sich darauf verlassen, dass sämtliche Unterlagen korrekt und gesetzeskonform angefertigt werden. Darüber hinaus haben unsere Experten dank ihrer langjährigen Erfahrung den einen oder anderen Trumpf in der Hinterhand, den sie zu Ihrem Vorteil ausspielen können.

    Benötigen Sie Unterstützung bei der Lohnabrechnung, sind unsere Steuerberater für MVZ ebenfalls Sie da. Wir beraten Sie bei der Steuergestaltung und helfen Ihnen Steuern zu sparen. Auch die Lohnnebenkosten lassen sich durch strategische Maßnahmen reduzieren. Wir bewältigen jeglichen Verwaltungsaufwand und übernehmen die Lohnabrechnung für Sie. Unsere Steuerspezialisten wissen dabei stets, worauf es im Hinblick auf Transparenzvorgaben und Meldepflichten zu achten gilt.

    Profitieren Sie jetzt von der Expertise unserer spezialisierten Steuerberater für MVZ! Wir optimieren laufend unsere Prozesse und verschaffen Ihnen durch eine umfassende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung zahlreiche finanzielle Vorteile.

Ihre spezialisierten Steuerberater für MVZ: Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Patienten konzentrieren können!