Steuerberater für Ärzte

Mit dem richtigen Steuerberater als Arzt finanziell gesund bleiben

Die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Anforderungen an Ärzte sind von Facharzt zu Facharzt unterschiedlich und unterliegen einem stetigen Wandel. Wenn Sie spezialisierte Steuerberater für Arzt und Praxis an Ihrer Seite wissen, die Sie mit umfassendem Fachwissen kompetent unterstützen, behandeln Sie neue Ansätze stets zu Ihrem Vorteil. In der Kanzlei von Arps-Aubert + Partner finden Sie als Arzt den idealen Partner mit langjähriger Erfahrung als Steuerberater für Heilberufe.

Neben unserem klassischen Leistungsportfolio unterstützen wir unsere Mandanten seit über 20 Jahren bei wichtigen Fragen und Themen wie beispielsweise dem Praxiskauf, bei der Gründung einer Praxis oder eines MVZ. Wir bieten Hilfestellungen und Beratung für Praxisgemeinschaften sowie zur Expansion von Arztpraxen. Mit unserem berufsbezogenen Fachwissen engagieren wir uns außerdem für Sie bei Betriebsprüfungen, Bankgesprächen, Liquiditätsplanungen, der Niederlassungsplanung und vielem mehr: Als Steuerberater für Ärzte haben wir die richtige Medizin für jede Situation.

Praxis: Gründung, Kauf und Verkauf

Wir beraten Sie mit gesundem Verstand und tiefgehenden Kenntnissen rund um die Praxisgründung, den Kauf und Verkauf inklusive Praxisbewertung sowie bei Aufnahme neuer Gesellschafter, bei Umstrukturierung sowie der Gründung eines MVZ. Bei folgenden steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen stehen wir Ihnen und Ihrer Arztpraxis zur Verfügung:

  • Niederlassung: Gründen Sie mit uns als Steuerberater für Arzt und Praxis. Wir begleiten Ihren Start in die Selbstständigkeit, prüfen den Kaufvertragsentwurf unter steuerlichen Aspekten und unterstützen Sie bei der Finanzierung.
  • Praxisoptimierung: Wir helfen Ihnen bei der planvollen und zielgerichteten Analyse und Optimierung Ihres Praxisbetriebs – eng orientiert an Ihren Wünschen und Vorstellungen als Praxisinhaber.
  • Praxisnachfolge: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Praxisabgabe frühzeitig vorzubereiten und Ihre individuellen Vorstellungen und Pläne erfolgreich umzusetzen. Mit uns als Berater gestalten Sie die Nachfolge optimal und stellen sicher, dass Ihre Patienten weiterhin in guten Händen sind.
  • Praxisbewertung: Wir bewerten Ihre Praxis nach berufsüblichen, betriebswirtschaftlichen sowie steuerlichen Grundsätzen und unterstützen Sie bei den Kauf- oder Verkaufsgesprächen, auch im Rahmen einer Due Dilligence mit institutionellen Anlegern.

Auch, wenn es beispielsweise um den Zugewinnausgleich bei Ehescheidungen, die Berufsunfähigkeit oder den Tod geht, ist eine fundierte Bewertung unerlässlich. Mit unseren erfahrenen Betriebswirten an Ihrer Seite sichern Sie sich wertvolle steuerliche Unterstützung bei Finanzplanungen, Investitionen und strategischen Entscheidungen. Nutzen Sie unseren Erfahrungsschatz als Steuerberater für Ärzte und weitere Heilberufe!

BAG und Medizinische Versorgungszentren

Vielfältige Formen des Zusammenschlusses und der Kooperation von mehreren Ärzten erfordern umfassende Kenntnisse. Mit Kompetenz in der betriebswirtschaftlichen Beratung sorgen wir für die erfolgreiche Gründung von:

  • Berufsausübungsgemeinschaften (BAG, üBAG, Gemeinschaftspraxis)
  • Medizinischen Versorgungszentren (MVZ-GbR, MVZ-GmbH)
  • Apparate- und Praxisgemeinschaften

Erfolgreiche Strukturen erfordern exzellente Verträge, die wir unter finanziellen und steuerrechtlichen Aspekten würdigen und entwickeln. Das Rechnungswesen und die Gewinnermittlungsart werden von uns an die Größe und Anforderungen des Gesellschaftsmodells angepasst und ausgewertet. So ist jeder Partner auf der sicheren Seite. Beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern sorgen wir durch frühzeitige Beratung, Planung und Erledigung aller notwendigen Anträge für eine betriebswirtschaftlich rentable und steuerrechtlich sichere Umsetzung.

Gut zu wissen: Vorsicht beim Wechsel der Rechtsform! Als Steuerberater für Arzt und Praxis wissen wir: Die Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) führt grundsätzlich zu keiner Veränderung der Rechtsform. Ein MVZ bietet im Bereich der Abrechnung und der Anstellungsverhältnisse zwar vielfältige Möglichkeiten, diesen Vorteilen stehen jedoch auch einige Nachteile gegenüber, die es abzuwägen gilt. Unsere Experten für Umwandlungssteuerrecht haben als Steuerberater MVZ-Gründungen von Ärzten und Kliniken bereits vielfach begleitet. Profitieren auch Sie von der Kompetenz unserer erfahrenen Fachberater in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten von Ärzten und weiteren Heilberufen. Ferner sind im Gesundheitswesen unsere Steuerberater für Zahnärzte und Apotheken für Sie da.

Weitere Leistungen in der Steuerberatung für Ärzte

Neben unsere Beratungsleistungen zu Gründung, Kauf und Verkauf sowie Zusammenschlüssen und Kooperationen können Sie auch in folgenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen auf unsere Steuerberater für Ärzte zählen:

  • Umsatzsteuerliche Besonderheiten: Einige ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig, insbesondere wenn sie nicht der unmittelbaren Heilbehandlung dienen, wie z. B. kosmetische Eingriffe. Mit unserer spezialisierten Steuerberatung vermeiden Sie potenzielle Umsatzsteuerfallen.
  • Gewerbesteuerliche Aspekte: Obwohl Ärzte in der Regel freiberuflich tätig sind und somit keine Gewerbesteuer zahlen, sind sie in bestimmten Konstellationen – wie etwa beim Betrieb von Laboren oder dem Verkauf von Produkten – gewerbesteuerpflichtig. Als Steuerberater für Ärzte wissen wir genau, auf welche steuerlichen Fallstricke im Gesundheitswesen diesbezüglich zu achten ist.
  • Investitions- und Finanzierungsberatung: Neben der Unterstützung bei Praxisgründung und -kauf ist auch die Beratung bei Investitionen in medizinische Geräte oder Praxisräumlichkeiten sowie die Optimierung von Finanzierungsstrukturen ein wichtiger Aspekt unserer Steuerberatung.
  • Beratung zu Kooperationen und Netzwerken: Die rechtliche und steuerliche Beratung bei der Bildung von Ärzte-Netzwerken, Praxisgemeinschaften oder anderen Kooperationsformen kann zusätzliche Synergien schaffen. Gerne erörtern unsere Steuerexperten im Gesundheitswesen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten.

Unsere erfahrenen Betriebswirte bieten Ihnen wertvolle steuerliche Unterstützung bei Finanzplanungen, Investitionen und strategischen Entscheidungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Steuerberatung für Ärzte: Häufig gestellte Fragen

  • Wie läuft die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern für Ärzte ab?

    Die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern für Ärzte beginnt mit einem persönlichen und unverbindlichen Kennenlerngespräch, in dem wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele besprechen. Anschließend erstellen wir ein maßgeschneidertes Konzept, das alle relevanten steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte Ihrer Arztpraxis abdeckt. Ob Gründung, Optimierung oder Nachfolge – wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite, kümmern uns um Ihre Buchhaltung, Steuererklärungen sowie Jahresabschlüsse und stehen Ihnen auch bei komplexen Themen wie Betriebsprüfungen oder Liquiditätsplanungen zur Verfügung. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Patienten konzentrieren!

  • Welche Steuererklärungen müssen Ärzte abgeben?

    Als Arzt sind Sie in der Regel verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zusätzlich können je nach Tätigkeit und Rechtsform weitere Steuererklärungen anfallen, wie Feststellungserklärungen; die Umsatzsteuererklärung, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, oder die Gewerbesteuererklärung, falls Sie gewerbliche Einkünfte haben. Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen, sind auch Lohnsteueranmeldungen erforderlich. Unsere Steuerberater für Ärzte prüfen Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass alle notwendigen Erklärungen korrekt und fristgerecht erstellt werden.

  • Was müssen Sie als angestellter Arzt bei der Steuererklärung beachten?

    Als angestellter Arzt profitieren Sie von einer vergleichsweise einfachen Steuererklärung, da Ihr Einkommen in der Regel bereits durch den Arbeitgeber versteuert wird. Dennoch können Sie zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen, wie z. B. Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitskleidung oder Fahrtkosten zu mehreren Arbeitsorten. Auch berufsbedingte Umzüge und Beiträge zu Berufsverbänden können abgesetzt werden. Unsere Steuerberater für Ärzte helfen Ihnen, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen und das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

  • Wie gestaltet sich die Besteuerung niedergelassener Ärzte?

    Die Besteuerung niedergelassener Ärzte hängt davon ab, ob Sie als Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder in einer anderen Form tätig sind. Grundsätzlich gilt: Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit werden als freiberufliche Einkünfte besteuert und unterliegen der Einkommensteuer. Umsatzsteuer fällt meist nicht an, da Heilbehandlungen in der Regel steuerbefreit sind. Zusätzlich können betriebliche Ausgaben, wie Mietkosten, Praxisausstattung oder Personalkosten, steuerlich abgesetzt werden. Bei bestimmten Tätigkeiten, wie Laborbetrieb oder dem Verkauf von Produkten, kann allerdings Gewerbesteuer anfallen. Unsere Steuerberater für Ärzte analysieren Ihre Situation genau und sorgen dafür, dass Ihre steuerliche Belastung optimal gestaltet wird..

Steuerberater für Ärzte

Unsere Finanzexperten stehen Ihnen als Steuerberater in Berlin mit hohem Engagement bei Ihren Vorhaben zur Seite. Auch im Süden Deutschlands sind wir als Steuerberater in München vertreten und lindern Stress und Frust in monetären Angelegenheiten. Ebenso werden wir als Steuerberater für Zahnärzte, Steuerberater für MVZ und als Steuerberater für Apotheken tätig und kennen auch hier alle relevanten Details für einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin mit einem Fachberater!

Unser Handlungsansatz

  • Digitale Buchführung

    Die Anforderungen an das Rechnungswesen Ihrer Praxis können sich stark von der eingesetzten Software (Abrechnungssysteme, Kassen etc.) und Ihrem individuellen Informationsbedarf unterscheiden. Als Steuerberater für Ärzte prüfen und passen wir Ihre Prozesse im Zuge voranschreitender Digitalisierung und betriebswirtschaftlich komplexer gesetzlicher Auflagen laufend an. Unser virtueller Schreibtisch ermöglicht im Rahmen der digitalen Buchhaltung einen schnellen und sicheren Beleg- und Datenaustausch. Bei Fragen zur digitalen Buchführung stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite.

  • Jahresabschluss und Steuererklärungen

    Wir erstellen für Sie die Gewinnermittlung und prüfen die für Sie geeignete Gewinnermittlungsart. Unsere detaillierten Kapitalkontenentwicklungen zeigen Ihnen zudem laufend, wie hoch Ihr Anteil am Betriebsvermögen der Praxis ist. Auch die** Einkommensteuererklärung** sowie sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Behörden und anderen Behörden übernehmen wir als Steuerberater für den Arzt: Wir stellen alle notwendigen Anträge und wahren Ihren Rechtsschutz durch fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen. Bei der** Beratung zur Umsatzsteuer** bei Ärzten sind wir ebenfalls für Sie da. Unsere Berater halten Ihnen und Ihrer Arztpraxis den Rücken frei, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Patienten.

  • Lohnabrechnung mit Köpfchen

    Mitgedacht statt nachgezahlt. Mit unserer Steuerberatung begleiten wir Ihre Lohnbuchhaltung für Angestellte, statt sie bloß abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten informieren wir Sie anlassbezogen über steuerliche Gestaltungen, die bei gleichem geldwertem Vorteil zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führen können. Gleichzeitig stärken Sie die Motivation, das Team und die Verbundenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Praxis. Unser Lohnbüro entlastet Sie und sorgt für die pünktliche und korrekte Erstellung aller Abrechnungen und Meldungen.

  • Betriebsprüfung in der Arztpraxis

    Mit uns als Steuerberater für Ärzte können Sie der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen, denn wir kennen alle Fallstricke und die typischen Fehlerquellen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und einer professionellen Vorbereitung und Unterstützung. Wir begleiten** jährlich rund 50 Betriebsprüfungen** und kennen alle verfahrensrechtlichen und psychologischen Tricks. Wir beraten Sie dazu, wie Sie alle Systeme finanzamtssicher machen und damit einer Prüfung des Datenbestandes ohne Probleme standhalten. Wie in der Medizin gilt auch in steuerlichen sowie wirtschaftlichen Belangen: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

  • Privater Vermögensaufbau

    Ihre persönlichen Ziele stehen im Fokus unserer Beratung zum steuerfreien oder steuerbegünstigten Vermögensaufbau. Gemeinsam mit Ihnen strukturieren wir Ihren Immobilienbestand, auch zur Gestaltung von neuem Abschreibungsvolumen. Als Steuerberater für den Arzt-Beruf begleiten wir Sie frühzeitig bei der Altersabsicherung und nutzen hier die vielfältigen Möglichkeiten der steuerlichen Refinanzierung. Mit uns hat Ihre Arztpraxis einen festen Partner mit Kompetenz, Erfahrung und Weitblick an der Seite.

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