Unsere Leistungen
Steuerberater für Tierärzte
Tierärztliche Praxen stellen besondere Anforderungen an Umsatzsteuer, Buchführung und Praxisform. Wir klären Ihre steuerliche Einordnung und geben Orientierung bei wichtigen Strukturentscheidungen.
Stubenreine Steuer – mit Ihren Steuerberatern für Tierärzte
Tierärzte stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen – von der Buchführungspflicht bis zur Umsatzsteuerregelung. Während die Behandlung von Tieren eine freiberufliche Tätigkeit ist, kann der Verkauf von Medikamenten oder Tierbedarf schnell zu einer gewerblichen Einstufung und Gewerbesteuerpflicht führen. Zudem gelten strenge Vorschriften zur Kassenführung, Umsatzsteuer und Buchhaltung. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Besonderheiten und sorgen für eine sichere und effiziente Praxisführung. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater für Heilberufe helfen wir Ihnen, das richtige und für Sie passende Steuermodell zu finden.
Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Tierklinik – steuerliche Unterschiede
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Einzelpraxis: freiberuflich, keine Gewerbesteuer, vereinfachte Buchführung (EÜR). Umsatzsteuerpflicht für tierärztliche Leistungen (19 %).
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Gemeinschaftspraxis (GbR/PartG): ähnlich wie Einzelpraxis, jedoch Risiko der gewerblichen Abfärbung, falls Warenverkauf eine größere Rolle spielt.
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Tierklinik (GmbH/KG): Gewerbesteuerpflicht, doppelte Buchführung, höhere steuerliche Anforderungen.
Die Wahl der richtigen Praxisform beeinflusst die Steuerlast und die Buchführungspflichten. Als erfahrene Steuerberater für Heilberufe beraten wir Sie zur besten Lösung für Ihre Praxis.
Besondere Anforderungen an die Buchführung von Tierärzten
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GoBD‑konforme Buchhaltung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen digital und revisionssicher erfasst werden.
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Kassenführung: Bei Bargeldzahlungen gelten strenge Dokumentationspflichten. Registrierkassen müssen ein TSE‑Modul haben.
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Medikamentenverkauf & Warenwirtschaft: Unterschiedliche Umsatzsteuersätze (7 % für Tierfutter, 19 % für Medikamente) erfordern eine exakte Buchführung.
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Rechnungsstellung nach GOT: Tierärzte müssen alle Leistungen detailliert dokumentieren und abrechnen.
Unsere Leistungen für Tierärzte
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Steuerliche Einordnung und Beratung zur Praxisform
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Optimierung der Umsatzsteuer und Trennung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften
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Buchhaltung und Jahresabschlüsse nach den Anforderungen für Tierärzte
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Beratung zur Kassenführung und digitalen Buchhaltung
Als erfahrene Steuerberater für Heilberufe sorgen wir für eine optimale steuerliche Struktur und entlasten Sie von bürokratischem Aufwand.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen über Ihre Herausforderungen zu sprechen.
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Wir erfahren gerne mehr über Ihre Herausforderungen und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.