Steuerberatung für Heilberufe

Schnelle Abhilfe bei Steuerbeschwerden

Rechnungswesen und bürokratische Prozesse sollten für Menschen in Heilberufen nicht im Fokus der Arbeit stehen. Sie sind ein notwendiges Übel, das bestenfalls schnell und unkompliziert zu erledigen ist. Doch in Wahrheit ist häufig das Gegenteil der Fall.

Hochkomplexe Strukturen, Transparenzvorgaben und sich ständig ändernde Rahmenbedingungen bringen Ärzte, Apotheker und Pflegedienstbetreiber in eine prekäre Lage. Wie soll all dieser Aufwand neben dem herausfordernden Beruf noch gemeistert werden?

Mit dem richtigen Partner! Wir halten Ihnen den Rücken frei. Als Steuerberater für Heilberufe beraten wir Apotheken, Ärzte, Zahnärzte und Pflegedienste ganzheitlich. Das bedeutet eine konsequente Ausrichtung an Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen.

Beruflich wie privat unterstützen wir Sie beim steueroptimierten Vermögensaufbau.

Unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater für Heilberufe hat gezeigt, dass sich die Anforderungen an das Rechnungswesen in Abhängigkeit von der bei Ihnen eingesetzten Software und Ihrem individuellen Informationsbedarf stark unterscheiden können. Im Zuge voranschreitender Digitalisierung und hoher gesetzlicher Auflagen sind alle Prozesse kritisch zu prüfen und laufend anzupassen.

Wir buchen also nicht blind drauf los, sondern verstehen uns als Ihr Lösungspartner. Das bedeutet, dass ein Wechsel zu uns immer mit einer Prozess- und Organisationsberatung beginnt. Qualität bedeutet für uns, Prozesse gemeinsam mit Ihnen zu optimieren und weitgehend zu automatisieren. Damit schaffen wir Freiräume für zukunftsorientierte Ärzteberatung, die wir persönlich und mit Leidenschaft durchführen.

Ärzte & Zahnärzte

Medizin für Ihre Praxis

Ihre Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte

Wird unsere Kanzlei als Steuerberater für Ärzte oder Zahnärzte engagiert, liegen unsere Schwerpunkte in der langjährigen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung. Den Fokus legen wir dabei auf Ganzheitlichkeit: Ihre unternehmerischen und privaten Bedürfnisse und Ziele als Arzt oder Zahnarzt werden stets vereint. Als echte Steuergestalter führen wir die optimale Entwicklung Ihrer Selbständigkeit mit privatem Vermögensaufbau zusammen.

Zu unseren Mandanten zählen hauptsächlich in Berlin, Brandenburg und Bayern niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungs- und Praxis-Gemeinschaften, Apotheken, Physiotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren. Wir sind auf die Beratung dieser Heilberufler und Unternehmen aus dem Gesundheitsmarkt spezialisiert.

Steuerberater für Ärzte   → Steuerberater für Zahnärzte   → Steuerberater für MVZ

Brisant: Umsatzsteuer bei Ärzten und Zahnärzten:

Nach wie vor denken viele Ärzte, sie seien per se von der Umsatzsteuer befreit. Dies trifft jedoch nur auf Leistungen zu, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen und bei denen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Es gibt zahlreiche Leistungen, die nicht darunter fallen, zum Beispiel bestimmte ästhetisch-plastische Leistungen, Gutachten, klinische Studien, gerichtsmedizinische Tätigkeiten, Vorträge. Auch die umsatzsteuerliche Beurteilung von IGeL-Leistungen bereit häufig Schwierigkeiten.

Da Ärzte auf der Webseite oder anderswo häufig mit Leistungen werben, die eine Umsatzsteuer auslösen können, steht das Thema Umsatzsteuer auch bei der Betriebsprüfung von Ärzten ganz oben auf der Agenda. Lassen Sie sich daher von uns rechtzeitig beraten. Denn auch hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Rezeptlos glücklich

Spezialisierte Steuerberatung für Apotheken

Im deutschen Arzneimittel- und Apothekenmarkt ist weiterhin jede Menge Bewegung. Die Pharma-Großhandelsbranche befindet sich im Umbruch, was gravierende Auswirkungen für Ihre Apotheke mit sich bringt. Die Bestätigung des deutschen Apothekenrechts (Fremdbesitzverbot, Mehrbesitzverbot) durch den Europäischen Gerichtshof von 2009 hat immerhin der Filialisierung der Branche Einhalt geboten und schlagkräftige Ketten (Drogerien etc.) ersteinmal verhindert. In der Konsequenz bleibt die Apothekenerlaubnis an die Approbation gebunden, ein Apotheker darf nur bis zu vier Apotheken besitzen. Gleichwohl fordern Franchisesysteme, Einkaufsgemeinschaften und Marketingzusammenschlüsse jede Apotheke heraus. Sinkende Margen erfordern innovative Konzepte zur eigenen Marktpositionierung.

Als spezialisierte Steuerberater für Apotheken verfügen wir über besondere Branchenkenntnisse und wissen ganz genau, welche Herausforderungen Sie als Apotheker und Apothekerin zu bewältigen haben. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Apotheke und sorgen für nachhaltigen Erfolg.

Steuerberater für Apotheken

Brennpunkt Kasse: Betriebsprüfung in der Apotheke

Die Kassenführung ist bei allen Unternehmen mit hohem Bargeldumsatz ein potentielles Risiko bei Betriebsprüfungen - und dazu zählen auch und insbesondere Apotheken.

Die Betriebsprüfung der Finanzämter schaut in den letzten Jahren insbesondere dort genau hin, wo bare Geschäftsvorfälle über Kassen- und PC-Systeme abgewickelt werden. Betriebsprüfer wittern in diesem Bereich ein hohes Missbrauchsrisiko aufgrund von Manipulationsmöglichkeiten der Systeme. Jeder Apotheker setzt heutzutage elektronische Kassensysteme ein. Daraus ergeben sich umfangreiche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Die gespeicherten Daten sind zu archivieren und auf Anforderung der Finanzbehörde vorzulegen. Registrierkassen müssen in der Lage sein, alle Einzelumsatzdaten in elektronischer Form für die Archivierungsdauer von zehn Jahren zu speichern und auswertbar zu machen.

Fazit: Unsachgemäß geführte Kassen bergen für die Apotheken das Risiko einer Einnahmenzuschätzung, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann. Wir beraten Apotheken bei der Auswahl und Handhabung GoBD-konformer Kassensysteme und Software und organisieren effektive digitale Prozesse. So sind Sie für die nächste Betriebsprüfung gut gerüstet und erleben keine unangenehmen Überraschungen.

Unsere Leistungen für Apotheken:

Die Selbständigkeit als Apotheker oder Apothekerin wird von zahlreichen Vorgaben und Richtlinien flankiert, die neben fundiertem betriebswirtschaftlichen Know-how auch Spezialwissen zu den besonderen Rechtsvorschriften verlangen. Als Ihre Steuerberater für Apotheken in Berlin und Bayern unterstützen wir Sie u. a. in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei Existenzgründung, Kauf, Verkauf
  • Bewertung von Apotheken
  • Erstellung von Businessplänen
  • Investitions- und Finanzierungsplanungen
  • Digitale Buchführung, täglich - wöchentlich - monatlich
  • Branchenauswertungen, Branchenvergleich
  • Systemcheck: Ist Ihre Kasse/Software finanzamtssicher?
  • Jahresabschlüsse für Apotheken nach Handels- und Steuerrecht
  • Gewerbesteuererklärung für Apotheker
  • Umsatzsteuererklärung für Apotheker
  • Lohnabrechnung mit Beratung zur Nutzung von Vergütungsbausteinen und Vergütungsmodellen zur Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Gestaltungsberatung zum steueroptimierten Vermögensaufbau
  • Einkommensteuererklärung für Apotheker

Digitale Buchführung für Präsenz- und Online-Apotheken

Wir binden Ihre Apotheke an unser Buchführungssystem an und vermeiden somit Medienbrüche und Doppelerfassungen. Sämtliche Daten und Belegbilder werden revisionssicher archiviert. Eine Verfahrensdokumentation ermöglicht finanzamtssichere Prozesse. Wir unterstützen Sie! Die Anbindung an die Apozhekensoftware ermöglicht zudem den Aufbau eines Controllingsystems und detaillierte betriebswirtschaftliche Auswertzungen. So wird die BWA zu einem aktiven Steuerungsinstrument für Ihren Erfolg. Sprechen Sie uns an!

Ambulante Pflegedienste

Gepflegt beraten!

Ihre Steuerberater für ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst haben Sie entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Pflegeleistungen bei Tag und Nacht zu erbringen. Wir kennen die Besonderheiten der Branche und wissen, dass Ihre Steuerlast oftmals von den geschäftlichen Details Ihres Unternehmens abhängig ist, wie der Rechtsform, Kundenstruktur oder der Mitarbeiterzahl. So begleiten wir Sie als Heilberufler gern mit unserer steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise im Gesundheitswesen. Unsere Steuerberater beraten und betreuen Unternehmen in der Pflege in unseren Kanzlei-Niederlassungen in Berlin und München.

Erfahren Sie hier mehr zu unserer langjährigen Kompetenz mit den besonderen Anforderungen der Pflegebranche:

Steuerberater für Pflegedienste

Besondere Buchführungspflicht für Pfegedienste

Die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) beinhaltet Anweisungen zu den Rechnungs- und Buchführungsvorschriften, die es zu beachten gilt. Darin besteht zum Beispiel eine Ausnahme für Pflegedienste, die weniger als sieben vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte und jährliche Pflegeumsätze von unter 250.000 EUR haben. Liegt dieser Fall vor, ist der Pflegedienst befreit.

Laut der Pflegebuchführungsverordnung haben Pflegeeinrichtungen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen. Es gelten für Buchführung und Inventur die §§ 238 bis 241 HGB. Auch die Konten müssen nach einem speziellen Kontenrahmen eingerichtet werden. Nach PBV ist die steuerliche Buchführungspflicht durch Pflegedienst-Unternehmer erforderlich. Weiterhin verpflichtet sie zur Erstellung und elektronischen Übermittlung einer E-Bilanz.

Unsere Kanzlei kümmert sich als Fachberater gern für Sie um diese Angelegenheiten in Ihrem Unternehmen.

Unsere Leistungen für ambulante Pflegedienste:

  • Beratung bei Existenzgründung, Kauf, Verkauf
  • Bewertung von Pflegediensten
  • Erstellung von Businessplänen
  • Investitions- und Finanzierungsplanungen & Antragstellung auf Investitionsförderung
  • Digitale Buchführung, täglich - wöchentlich - monatlich
  • Branchenauswertungen, Branchenvergleich
  • Jahresabschluss für Pflegedienste
  • Gewerbesteuererklärung für Pflegedienste & Prüfung der Gewerbesteuerbefreiung
  • Umsatzsteuererklärung für Pflegedienste
  • Lohnabrechnung mit Beratung zur Nutzung von Vergütungsbausteinen und Vergütungsmodellen zur Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Gestaltungsberatung zum steueroptimierten Vermögensaufbau für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Einkommensteuererklärung

Wenig Stress im Alltag

Ihre Steuerberater für Psychotherapeuten

Psychotherapeuten stehen vor komplexen steuerlichen Anforderungen – sowohl mit Kassensitz als auch in der Privatpraxis. Die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) unterliegt besonderen Dokumentations- und Buchführungspflichten, da die Vergütung in Sammelzahlungen erfolgt und korrekt verbucht werden muss. In der Privatpraxis wiederum ist eine klare Trennung zwischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen Leistungen essenziell. Eine fehlerhafte Abgrenzung kann zu Steuernachzahlungen oder Problemen bei einer Betriebsprüfung führen.

Als spezialisierte Steuerberater für Heilberufe sorgen wir für eine rechtssichere steuerliche Einordnung Ihrer Leistungen, unterstützen Sie bei der korrekten KV-Abrechnung sowie der optimalen Buchführung Ihrer Privatpraxis und helfen Ihnen, steuerliche Risiken zu vermeiden.

Umsatzsteuerfreiheit oder Steuerpflicht?

Psychotherapeutische Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Doch nicht jede Leistung fällt unter diese Regelung. Umsatzsteuerpflichtig >sind:

  • Coaching und Beratung ohne medizinische Indikation
  • Supervision und Lehrtätigkeiten
  • Präventionskurse ohne ärztliche Verordnung
  • Die richtige Abgrenzung ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Wir analysieren Ihre Leistungen und beraten Sie zu möglichen Steuerpflichten.

Kassensitz vs. Privatpraxis – Steuerliche Unterschiede

Mit Kassensitz: Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung, steuerfreie Heilbehandlungen, spezielle Dokumentationspflichten. Privatpraxis: Direktabrechnung mit Patienten oder privaten Kassen, Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungen, jedoch potenzielle Steuerpflicht für Zusatzangebote wie Coaching.

Unsere Leistungen für Psychotherapeuten

  • Steuerliche Einordnung Ihrer Leistungen
  • Optimierung der Umsatzsteuerpflicht
  • Buchhaltung und Jahresabschlüsse
  • Beratung zur steuerlichen Gestaltung Ihrer Praxis
  • Unterstützung bei der KV-Abrechnung und Privatliquidation
  • Verwaltung des Kassensitzes, bspw. Nachfolgeregelungen

Als erfahrene Steuerberater für Psychotherapeuten sorgen wir für eine optimale steuerliche Struktur und entlasten Sie von bürokratischem Aufwand.

Gut aufgestellt für jede Bewegung

Steuerberater für Physiotherapeuten

Physiotherapeuten bewegen nicht nur ihre Patienten, sondern auch wirtschaftlich viel – mit individuellen Praxisstrukturen, komplexer Abrechnung und strengen steuerlichen Anforderungen. Während Heilbehandlungen in der Regel gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind, können Zusatzleistungen wie Präventionskurse oder betriebliche Gesundheitsförderung steuerpflichtig sein. Die richtige Abgrenzung ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Als erfahrene Steuerberater für Physiotherapeuten beraten wir Sie umfassend – von der Praxisgründung über die Expansion bis zur Nachfolge. Wir unterstützen Sie bei der optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Praxis, der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie bei Gesprächen mit Banken oder Betriebsprüfungen.

Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder MVZ – steuerliche Unterschiede

  • Einzelpraxis: Freiberuflich, keine Gewerbesteuerpflicht, vereinfachte Buchführung (EÜR), Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungen.
  • Gemeinschaftspraxis (GbR/PartG): Ähnlich wie Einzelpraxis, jedoch Risiko der gewerblichen Abfärbung bei Zusatzangeboten.
  • MVZ oder Praxisgemeinschaft (GmbH/KG): Gewerbesteuerpflicht, doppelte Buchführung, erweiterte steuerliche Anforderungen.

Wir zeigen Ihnen, welche Praxisform für Ihre Pläne optimal ist, und helfen Ihnen, steuerliche Fallstricke zu umgehen.

Unsere Leistungen für Physiotherapeuten

  • Steuerliche Einordnung Ihrer Leistungen und Abgrenzung umsatzsteuerfreier von steuerpflichtigen Angeboten
  • Finanz- und Lohnbuchhaltung, digital und effizient
  • Steuererklärungen und Jahresabschlüsse mit Fokus auf steuerliche Optimierung
  • Beratung bei Praxisgründung, -übernahme oder -nachfolge
  • Unterstützung bei Investitionen, Förderanträgen und betriebswirtschaftlicher Planung

Als spezialisierte Steuerberater für Physiotherapeuten entlasten wir Sie von steuerlichem und bürokratischem Aufwand – damit Sie sich voll auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Stubenreine Steuer

Ihr Steuerberater für Tierärzte

Tierärzte stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen – von der Buchführungspflicht bis zur Umsatzsteuerregelung. Während die Behandlung von Tieren eine freiberufliche Tätigkeit ist, kann der Verkauf von Medikamenten oder Tierbedarf schnell zu einer gewerblichen Einstufung und Gewerbesteuerpflicht führen. Zudem gelten strenge Vorschriften zur Kassenführung, Umsatzsteuer und Buchhaltung. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Besonderheiten und sorgen für eine sichere und effiziente Praxisführung. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Steuerberater für Heilberufe helfen wir Ihnen, das richtige und für Sie passende Steuermodell zu finden.

Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Tierklinik – Steuerliche Unterschiede

  • Einzelpraxis: Freiberuflich, keine Gewerbesteuer, vereinfachte Buchführung (EÜR). Umsatzsteuerpflicht für tierärztliche Leistungen (19 %).
  • Gemeinschaftspraxis (GbR/PartG): Ähnlich wie Einzelpraxis, jedoch Risiko der gewerblichen Abfärbung, falls Warenverkauf eine größere Rolle spielt.
  • Tierklinik (GmbH/KG): Gewerbesteuerpflicht, doppelte Buchführung, höhere steuerliche Anforderungen.

Die Wahl der richtigen** Praxisform beeinflusst die Steuerlast und die Buchführungspflichten**. Als erfahrene Steuerberater für Heilberufe beraten wir Sie zur besten Lösung für Ihre Praxis.

Besondere Anforderungen an die Buchführung für Tierärzte

  • GoBD-konforme Buchhaltung: Alle Einnahmen und Ausgaben müssen digital und revisionssicher erfasst werden. *** Kassenführung**: Bei Bargeldzahlungen gelten strenge Dokumentationspflichten. Registrierkassen müssen ein TSE-Modul haben.
  • Medikamentenverkauf & Warenwirtschaft: Unterschiedliche Umsatzsteuersätze (7 % für Tierfutter, 19 % für Medikamente) erfordern eine exakte Buchführung.
  • Rechnungsstellung nach GOT: Tierärzte müssen alle Leistungen detailliert dokumentieren und abrechnen.

Unsere Leistungen für Tierärzte

  • Steuerliche Einordnung und Beratung zur Praxisform
  • Optimierung der Umsatzsteuer und Trennung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften
  • Buchhaltung und Jahresabschlüsse nach den Anforderungen für Tierärzte
  • Beratung zur Kassenführung und digitalen Buchhaltung

Als erfahrene Steuerberater für Heilberufe sorgen wir für eine optimale steuerliche Struktur und entlasten Sie von bürokratischem Aufwand.

Natürlich steueroptimiert

Spezialisierte Steuerberatung für Heilpraktiker

Heilpraktiker widmen sich der Gesundheit – doch auch steuerlich gibt es einiges zu beachten. Während heilkundliche Behandlungen umsatzsteuerfrei sind, können Coaching, Workshops oder Produktverkäufe steuerpflichtig sein. Zudem kann eine falsche Praxisstruktur zur Gewerbesteuerpflicht führen. Wir helfen Ihnen, steuerliche Risiken zu vermeiden und Ihre Praxis optimal aufzustellen.

Umsatzsteuer & Gewerbesteuer – Wo lauern Risiken?

Die meisten Heilpraktiker sind als Freiberufler tätig und damit von der Gewerbesteuer befreit. Doch Vorsicht: Sobald umsatzsteuerpflichtige oder gewerbliche Tätigkeiten ins Spiel kommen, kann sich die steuerliche Lage schnell ändern.

  • Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungen: Medizinisch notwendige Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Darunter fallen klassische naturheilkundliche Behandlungen, sofern ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
  • Umsatzsteuerpflichtige Leistungen: Nicht jede Leistung eines Heilpraktikers ist automatisch steuerfrei. Coaching, Supervision, Workshops oder der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln unterliegen der Umsatzsteuer. Wer zusätzlich solche Angebote macht, muss diese Umsätze klar von den steuerfreien Heilbehandlungen trennen.
  • Gewerbesteuerpflicht & Abfärberegelung: Grundsätzlich sind Heilpraktiker keine Gewerbetreibenden – doch sobald diese im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig werden und gewerbliche Einkünfte (z. B. Produktverkäufe oder kosmetische Behandlungen) einen größeren Umfang erreichen, kann das gesamte Unternehmen als gewerblich eingestuft werden. Durch die sogenannte Abfärberegelung (§ 15 Abs. 3 EStG) kann sogar die gesamte Praxis ihre Freiberufler-Privilegien verlieren.
  • Kleinunternehmerregelung als Option: Liegen die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen unter 22.000 € jährlich, kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden – dann entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Allerdings kann in manchen Fällen die Regelbesteuerung steuerlich vorteilhafter sein.

Um Steuerfallen zu vermeiden, ist eine saubere Abgrenzung der Einnahmen und eine kluge steuerliche Planung entscheidend. Wir helfen Ihnen, Ihre Praxis steueroptimal zu strukturieren.

Unsere Leistungen für Heilpraktiker:

  • Steuerliche Einordnung von Leistungen
  • Optimierung der Umsatz- und Gewerbesteuer
  • Buchhaltung, Steuererklärungen & Gewinnermittlung
  • Beratung zur Praxisstruktur

Mit unserer spezialisierten Steuerberatung behalten Sie den Überblick – und können sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren.

Steuerberatung für Heilberufe

Seit vielen Jahren beraten und unterstützen wir Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Dentallabore sowie Pflegedienste und andere Angehörige der Heilberufe in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Zusätzlich haben wir für Mandanten aus diesen Berufsbereichen eine umfassende Palette an weiterführenden Angeboten entwickelt, in die unsere langjährige Expertise einfließt.

Dazu gehören zum Beispiel die Optimierung des Abrechnungswesens, individuelle Praxisvergleiche, Praxisbewertungen und die Bewertung von Apotheken. Als Steuerberater für Heilberufe gestalten und begleiten wir Käufe, Verkäufe und Zusammenschlüsse aller Art und erledigen Ihre Steuererklärungen pünktlich und zuverlässig.

In unseren Kanzleien in Berlin und München arbeitet unser hochmotiviertes Team mit großer Expertise und Freude daran, die optimalen Lösungen für jeden einzelnen Klienten zu finden. Nicht nur im Gesundheitswesen können Sie sich auf uns verlassen, auch bei Fragen rund um die Besteuerung von Unternehmen oder als Steuerberater für internationales Steuerrecht stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Entdecken Sie die Möglichkeiten

  • Praxisanalyse: Wissen, was Sache ist

    Wir entwickeln aus den Datensätzen der KV-/KZV-Abrechnung Analysen und Berichte, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen können. Diese Auswertung, die Gegenüberstellung mit den Vorjahreswerten und der Vergleich mit anderen Arztpraxen, bildet eine umfassende Datenbasis für eine erfolgreiche Praxisführung. Neben den finanziellen Aspekten liefern unsere analytischen Berichte auch wichtige Informationen zur Ablauforganisation Ihrer Praxis.

  • Digitale Buchführung: Effektiv und preiswert

    Mehr Zeit fürs Wesentliche.

    Denn die Buchführung übernehmen wir für Sie – und das auch noch kostengünstig, dank automatisierter Abläufe und der Nutzung erprobter und bewährter digitaler Tools. Wir arbeiten papierlos – was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch Zeit spart. Als auf Digitalisierung spezialisierte Steuerberater steht für uns die Verbesserung Ihrer Prozesse mit im Vordergrund. Nutzen Sie unsere umfangreiche Expertise zur Optimierung Ihres Rechnungswesens.

  • Lohnbuchhaltung für alle Heilberufe

    Mitgedacht statt nachgezahlt.

    Wir begleiten Ihre Lohnbuchhaltung, statt sie bloß abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten informieren wir Sie anlassbezogen über Gestaltungen, die bei gleichem geldwertem Vorteil zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führen können. Hierdurch können erstaunliche Effekte eintreten: neben der Lohnkostenersparnis für Sie als Arbeitgeber stärken Sie gleichzeitig die Motivation, das Team und die Verbundenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Praxis.

    Als Steuerberater für Heilberufe analysieren wir solche Potentiale aus der laufenden Abrechnung heraus und zeigen Ihnen mögliche Alternativen anhand konkreter Berechnungen auf. Klassische Beispiele für solche die Lohnnebenkosten senkenden Faktoren sind Dienstwagen, die Überlassung von Benzingutscheinen, Dienstrechner und -telefone oder Restaurantchecks.

  • Immoblien: Steuerfrei Dank doppelter Abschreibung!

    Wir unterstützen Sie beim steuerfreien Vermögensaufbau.

    Nutzen Sie hier unsere besondere Expertise im Bereich Immobilienbesteuerung. Sie sind bereits seit längerer Zeit Eigentümer einer vermieteten Immobilie? Dann zeigen wir Ihnen, wie Sie vom aktuellen Verkehrswert erneut abschreiben können und so die Steuerbelastung auf Ihr Einkommen als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker deutlich reduzieren können. Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten zum steuerfreien Vermögensaufbau. Wir kennen alle Tricks für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.

  • Praxisgründung & Praxisübernahme: Erfolgreich starten

    Von der ersten Idee bis zur eigenen Praxis.

    Der Schritt in die Selbstständigkeit als Heilberufler will gut geplant sein. Ob Praxisgründung oder Übernahme einer bestehenden Praxis – steuerliche, finanzielle und organisatorische Aspekte müssen frühzeitig durchdacht werden. Wir unterstützen Sie von Anfang an: von der Wahl der optimalen Rechtsform (Einzelpraxis, BAG, MVZ, GmbH) über Businesspläne und Rentabilitätsberechnungen bis hin zur Finanzierung und steuerlichen Gestaltung.

    Besonders bei einer Praxisübernahme gibt es viele steuerliche Stellschrauben: Wir analysieren Kaufpreisaufteilungen, prüfen Abschreibungsmöglichkeiten und sorgen für eine steueroptimierte Gestaltung der Übernahme. So starten Sie nicht nur erfolgreich, sondern auch finanziell gut aufgestellt in Ihre eigene Praxis.

Denen helfen, die helfen:
Mit Heilberufen kennen wir uns aus. Sprechen Sie uns jetzt an!

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