Steuerberater für Freiberufler

Selbstständig und engagiert — Steuervorteile garantiert!

Unabhängiges und flexibles Arbeiten, eine große Eigenverantwortlichkeit und die von vielen Arbeitnehmern angestrebte Selbstverwirklichung — eine freiberufliche Tätigkeit geht mit vielen Freiheiten einher. Allerdings wird gerade der Start in die berufliche Freiheit von vielen steuerlichen Herausforderungen begleitet.

Diverse Aufgaben des Rechnungswesens sowie betriebswirtschaftliche Angelegenheiten müssen nun selbstständig bewältigt werden. Um die berufliche Freiheit dennoch voll auszuschöpfen und gleichzeitig noch von Steuervorteilen zu profitieren, lohnt es sich, auf einen Steuerberater für Freiberufler zurückzugreifen!

Als Steuerberater für Selbstständige unterstützen wir engagierte Freiberufler auf dem Weg in die berufliche Unabhängigkeit. Mit unserer kompetenten Beratung und unserem betriebswirtschaftlichen Know-how entlasten wir Freiberufler mit vielfältigen, auf die individuelle Situation zugeschnittene Leistungen. Ob Finanzbuchhaltung, Gewinnermittlung oder die Erstellung eines Businessplans — steuerliche Aufgaben wie diese stehen Ihnen bei der Ausübung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit künftig nicht mehr im Weg. Von Arps-Aubert + Partner — Ihr Steuerberater für Freiberufler!

Steuerberater für Freelancer und Freiberufler

Mit der Ausführung einer freiberuflichen Tätigkeit erhoffen sich Berufstätige sowohl privat als auch beruflich neue Möglichkeiten. Ihnen wird die einmalige Chance gegeben, Ihre kreativen Ideen und vielfältigen Vorstellungen in die Realität umzusetzen und sich damit eine berufliche Selbstständigkeit aufzubauen. Mit jedem Schritt in diese Unabhängigkeit steigt allerdings auch das Maß an Verantwortung. Die Verwirklichung der eigenen Person und der erarbeiteten Geschäftsideen kann ohne professionelle Unterstützung schnell zu steuerlicher Überforderung und finanziellen Unsicherheiten führen. Um hier effektiv unterstützen zu können, verfügen auf Freiberufler spezialisierte Steuerberater neben den grundsätzlichen steuerrechtlichen Kenntnissen auch über branchenbezogene Steuer-Expertise zu unterschiedlichen freien Berufen.

Die erfahrenen Steuerberater für Selbstständige in unserer Kanzlei verfügen über einen umfassenden Erfahrungsschatz, von dem auch Sie profitieren können. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten wissen wir genau, worauf es in den vielfältigen Berufsfeldern ankommt. Zu den freien Berufen, bei denen wir Ihnen mit unserer individuellen Steuerberatung zur Seite stehen, zählen zum Beispiel:

  • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, o. Ä.
  • Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige
  • Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer
  • Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • IT-Berufe: Informatiker, Softwareentwickler, Systemanalytiker, Grafikdesigner, Programmierer
  • Künstler-Berufe: Musiker, Schauspieler, Künstler, Fotografen, Designer

Während Sie engagiert Ihrer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, kümmern wir uns als Ihr Steuerberater für Freiberufler um alle Steuerangelegenheiten, sodass Sie steuerrechtlich zu jeder Zeit abgesichert sind. Auch Selbstständigen, die Projekte und Aufträge eines Unternehmens ausführen (Freelancer) bieten wir unsere regelmäßige betriebswirtschaftliche Beratung und steuerrechtliche Unterstützung an. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Steuerberatern in Berlin oder in unserer Steuerkanzlei in München und legen Sie Ihre Finanzen und Steuerfragen vertrauensvoll in unsere Hände — gerne auch digital.

Steuer-Aufwand verringern und mit eigener Geschäftsidee durchstarten

Die Eigenverantwortung von Selbstständigen ist bei der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit besonders hoch. Dabei sorgen nicht nur die Planung, Verwaltung und Umsetzung der eigenen Ideen für einen großen Aufwand. Vielmehr werden die mutigen und ambitionierten Unternehmer auch mit einer Vielzahl an steuerlichen Anforderungen konfrontiert. Von der Erstellung eines Businessplans bis hin zu vertiefenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben der Finanzbuchhaltung und Gewinnermittlung sowie die Einhaltung diesbezüglicher Fristen — als Ihr erfahrener Steuerberater für Freiberufler nehmen wir Ihnen die Last der Steueraufgaben ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Business fokussieren können!

Zu unserem Leistungspaket für Freiberufler, Freelancer & Selbstständige zählt zum Beispiel:

  • Steuerrechtliche Beratung
  • Betriebswirtschaftliche Expertise zu Finanzierungsfragen
  • Ordnungsgemäße Buchführung und Verwaltung von Belegen
  • Buchhaltung: Gewinnermittlung, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), u. v. m.
  • Steuererklärungen: Einkommens- & Umsatzsteuererklärung
  • regelmäßiges, unterjähriges Unternehmens-Controlling
  • Erstellung von Businessplänen

Unsere Steuerberater für Freiberufler stehen Ihnen als betriebswirtschaftliche Berater zur Seite und unterstützen Sie mit branchenbezogenem Fachwissen und den benötigten steuerrechtlichen Kenntnissen. Lassen Sie sich nicht von steuerlichen Anforderungen wie dem Jahresabschluss und der Steuererklärung bremsen, sondern starten Sie mit unserer steuerlichen Unterstützung und Ihrer ambitionierten Arbeit direkt durch!

Freibeträge & Sonderregelungen für Freiberufler

Das Steuerrecht behandelt nicht alle freien Berufe gleich. Es gibt hier z. T. erhebliche Unterschiede, die bares Geld sparen können. Da wir uns als Steuerberater auf Freiberufler spezialisiert haben, kennen wir natürlich die Besonderheiten der einzelnen Branchen sowie Berufe und passen unsere Strategie genau an Ihre Bedürfnisse an.

  • Wir wissen z. B., dass Sie als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut beim Erstellen von Gutachten zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet sind, nicht aber für die Ausübung Ihrer behandelnden Tätigkeit. Außerdem können wir als Ihnen genau sagen, an welchen Stellen der Betriebsprüfung Sie von der Schweigepflicht Gebrauch machen und die Auskunft verweigern können. Als Steuerberater für Heilberufe kennen wir uns bestens aus.
  • Wir beraten Sie dazu, wann Sie als Texter oder Grafiker 7 % oder 19 % Steuern zahlen müssen und was zu tun ist, wenn Sie gemeinnützige und somit steuerbefreite Aufträge annehmen. Wir sind Ihre kompetenten Steuerberater für Freelancer und kennen diesbezüglich alle Kniffe.
  • Uns ist bekannt, dass Sie als Bauingenieur oder Architekt auf Basis bestimmter Honorarzonen und nach Leistungsphasen arbeiten und abrechnen - das berücksichtigen wir auch bei Ihrer Beratung. Dabei spielen besonders umsatzsteuerliche Komponenten eine Rolle.
  • Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie in bestimmten freien Berufen, wie als Künstler, Programmierer oder Consultant, häufig nachweisen müssen, ob Ihre Arbeit tatsächlich freiberuflich ist oder evtl. auch als gewerbetreibend einzustufen. Hier können wir Sie optimal beraten.

Freibeträge & Sonderregelungen für Freiberufler

Als Steuerberater für Freiberufler wissen wir genau, wann und wie unsere Mandanten von steuerlichen Vorteilen profitieren, die ihnen die Selbstständigkeit erleichtern können. Ein wichtiger Aspekt ist die Kleinunternehmerregelung: Wer im Vorjahr weniger als 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das spart Ihnen bürokratischen Aufwand und lässt Sie Ihre Angebote attraktiver für Ihre Kunden gestalten.

Auch bestimmte Leistungen sind umsatzsteuerfrei, etwa heilberufliche Tätigkeiten von Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern. Zusätzlich profitieren Freiberufler von Freibeträgen, etwa dem Grundfreibetrag auf Einkommen oder Pauschalen für Betriebsausgaben. Unsere spezialisierten Steuerberater für Freiberufler helfen Ihnen, diese Vorteile optimal zu nutzen und Steuerlasten zu minimieren — bei Bedarf gerne auch digital über unsere Kanzlei-App.

  • Welche Berufe fallen unter die Freiberuflichkeit und wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?

    Freiberufliche Tätigkeiten sind im § 18 EStG definiert und umfassen vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Berufe. Typische Beispiele sind Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte, Journalisten, Heilpraktiker und Künstler.

    Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Arbeit eher gewerblich-organisatorischen Charakter hat oder der Handel mit Waren im Vordergrund steht. Auch Softwareentwickler, Unternehmensberater oder Coaches müssen je nach Tätigkeit genau prüfen, ob sie als Freiberufler oder Gewerbetreibende gelten. Falls diesbezüglich Unsicherheit besteht, helfen Ihnen unsere Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler dabei, eine korrekte Einstufung abzuklären und steuerliche Vorteile zu sichern. Beantragen Sie noch heute einen Termin zur Steuerberatung.

  • Wann und wie kann für Selbstständige eine Gewerbesteuerpflicht entstehen?

    Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, solange sie ausschließlich freiberuflich tätig sind. Eine Gewerbesteuerpflicht entsteht, wenn zusätzlich gewerbliche Einkünfte erzielt werden, z. B. durch den Verkauf von Produkten oder gewerblichen Dienstleistungen.

    Bei gemischten Tätigkeiten (freiberufliche & gewerbliche Tätigkeiten) gibt es zwei mögliche Szenarien:

    • Trennung der Tätigkeiten: Wenn eine klare Trennung besteht (z. B. Arztpraxis + separates Unternehmen für Nahrungsergänzungsmittel), bleibt die freiberufliche Tätigkeit steuerfrei, während für das Gewerbe Gewerbesteuer anfällt.
    • Infektion der Freiberuflichkeit: Falls bei Personengesellschaften auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, kann die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft werden – mit der Folge, dass auch die ursprünglich freiberuflichen Einkünfte gewerbesteuerpflichtig werden.

    Zur Vermeidung von unerwarteten Steuerlasten lohnt sich eine rechtzeitige Beratung durch einen Steuerberater für Freiberufliche, um eine saubere Trennung oder steueroptimierte Gestaltung sicherzustellen.

  • Welche steuerlichen Vorteile bringt die Einstufung als Freiberufler?

    Die Einstufung als Freiberufler bietet mehrere steuerliche Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden:

    • keine Gewerbesteuer
    • einfache Buchführung:
    • keine IHK-/HWK-Beiträge
    • Liquiditätsvorteile bei der Umsatzsteuer
  • Muss ich als Freiberufler eine Steuererklärung abgeben?

    Ja, Freiberufler sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die wichtigsten Bestandteile sind:

    • Einkommensteuererklärung
    • Umsatzsteuererklärung
    • ggf. Gewerbesteuererklärung
    • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

    Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Unsere Steuerberater für Freiberufler unterstützen Sie — bei der Erstellung einer Steuererklärung, der Beantragung einer evtl. Fristverlängerung und weiteren Themen.

  • Wann lohnt sich die freiwillige Umsatzsteuerpflicht?

    Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit, können jedoch freiwillig darauf verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Dies kann in folgenden Situationen vorteilhaft sein:

    • Hohe Anfangsinvestitionen: Wenn Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit erhebliche Ausgaben für Betriebsmittel oder Ausstattung haben, ermöglicht die Regelbesteuerung den Vorsteuerabzug. Sie können die gezahlte Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe vom Finanzamt zurückfordern, was Ihre Liquidität verbessert
    • Geschäftskunden als Zielgruppe: Richten sich Ihre Leistungen hauptsächlich an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen, spielt die Ausweisung der Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen für Ihre Kunden keine Rolle, da sie die Steuer selbst abziehen können. Zudem signalisiert die Umsatzsteuerpflicht Professionalität und stärkt das Vertrauen.
    • Erwartetes Umsatzwachstum: Planen Sie, die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze von 25.000 im Vorjahr und 100.000 im laufenden Jahr zu überschreiten, ist es u. U. sinnvoll, schon früher zur Regelbesteuerung zu wechseln.

    Beachten Sie, dass der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung für fünf Jahre bindend ist. Daher sollte diese Entscheidung sorgfältig getroffen werden. Als Steuerberater für Freiberufler stehen wir unseren Mandanten in diesen und weiteren Belangen kompetent zur Seite.

    Wir sind Ihre Experten im Steuerrecht und beraten Freiberufliche, Selbstständige und Freelancer in steuerrechtlichen Fragen — etwa zur optimalen Gestaltung, Freibeträgen oder auch Aspekte der Lohnbuchhaltung. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt.

Steuerberater für Freiberufler

Der Weg in die Freiberuflichkeit startet meist mit einer guten Idee. Nutzen Sie Ihre Kreativität und Ihre Energie für diese Idee und überlassen Sie das Finanzielle unseren Steuerberatern für Freiberufler, Selbstständige und Freelancer.

Gern beraten wir Sie in einem ersten Gespräch zu Ihren Fragen und allen Bereichen, in denen wir Sie unterstützen können. Wir von von Arps-Aubert + Partner kümmert sich um Ihre Steuer-Angelegenheiten, während Sie den Rücken frei haben, um Ihre Geschäftsidee Wirklichkeit werden zu lassen.

Nutzen Sie unsere Expertise im Steuerrecht und starten Sie als Freiberufler dank unserer Steuerberatung auch finanziell durch.

Ob Freiberufler, Freelancer oder Selbstständiger: Weniger Steuer-Aufwand, mehr berufliche Freiheit!