Neu ab Oktober 2025: IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger

13. Mai 2025

Der Gesetzgeber führt ab Oktober 2025 eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen ein.

Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9. Oktober 2025 wirksam wird. Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.

Wer ist davon betroffen?

Von der neuen EU-Verordnung betroffen sind alle Unternehmen und Privatpersonen. Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden, sind Sie direkt von VoP betroffen – unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder Programm Sie arbeiten. Zudem ist VoP für Sie als Empfänger einer Zahlung mittelbar relevant, da Ihre Schuldner Ihren korrekten Empfängernamen kennen und verwenden müssen.

Wie läuft VoP in der Praxis ab?

Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert. Auch in den unseren Mandanten zur Verfügung gestellten Anwendungen (DATEV) wird es Anpassungen geben.

Was müssen Sie tun?

Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden. Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:

  • Prüfung und Pflege von Lieferanten-Stammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.
  • Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens bei der Rechnungsstellung: Idealerweise entspricht Ihr Kontoinhabername dem Unternehmensnamen. Das gilt für alle Ihre Konten, auch bei verschiedenen Banken.

Unsere Empfehlung:

Reduzieren Sie Unsicherheiten bei Ihren Kunden, indem Sie diese frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Minimieren Sie so das Risiko von Missverständnissen und möglichen Verzögerungen.

  • Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
  • Wenn Ihr offizieller Firmenname nicht Ihrer gängigen Firmenbezeichnung entspricht, dann hinterlegen Sie einen „Handelsnamen“ bei Ihrer Bank.

Was passiert bei der Bank?

Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:

  • Übereinstimmung (Match): grüne Ampel
  • Mit Abweichungen (Close-Match): gelbe Ampel
  • Keine Übereinstimmung (No-Match): rote Ampel

Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.

Was passiert mit Überweisungen, bei denen Name und IBAN nicht übereinstimmen?

Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.

Das bedeutet für Sie:

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (Match) haftet die Bank.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (No-Match) haften Sie.
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (Close-Match) haften Sie.
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die VoP-Prüfung verzichten (Opt-out) haften Sie.
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