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07.12.2020
Die sogenannte Pflegebuchführungsverordnung (PBV) existiert seit 1996 auf Grundlage des elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) (PBV). Gemäß Rechtsprechung mussten stationäre Pflegeeinrichtungen erstmals zum 01.01.1997 eine Eröffnungsbilanz nebst Anlagen- und Fördernachweis nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung aufstellen, ambulante Pflegeeinrichtungen zum 01.01.1998. Die PBV definiert spezifische und verbindliche Regeln für das Rechnungswesen in sozialen Einrichtungen. Darüber hinaus enthält sie Vorschriften zur Rechnungs- und Buchführung sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung für zugelassene Pflegeeinrichtungen.
27.04.2020
Wer als Arzt, Zahnarzt oder Klinik Anspruch auf Covid19-Ausgleichszahlungen hat, kann für seine Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld beantragen.
30.09.2018
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Als Arzt oder Zahnarzt müssen Sie zunehmend unternehmerisch denken.
Als Arzt haben Sie zahlreiche steuerliche Deklarations- und Anzeigepflichten zu erfüllen.
27.09.2018
"Diejenigen Kaufleute, die gut vorausplanen, erwerben große Reichtümer. Die anderen, die dazu nicht in der Lage sind, gehen Bankrott." (Mayer Amschel Rothschild, deutscher Bankier 1744 – 1812)
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