Grundsteuer 2025: Mehr oder weniger?!

18. November 2024

Seit sechs Jahren ist klar: Die Grundsteuer muss aufgrund von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Zu diesem Zweck wurden inzwischen alle Grundstücke zum 1. Januar 2022 nach neuen Regeln bewertet. Nun erfolgt auf dieser Grundlage die Festsetzung der neuen Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten sein wird.

Doch obwohl die Bescheide über die aktualisierten Grundsteuerwerte von den Finanzämtern bereits seit längerer Zeit vorliegen, verzögert sich in vielen Städten und Gemeinden die Bekanntgabe der neuen Grundsteuerbescheide für 2025. Viele Kommunen scheinen überfordert und können die auf die Grundsteuermessbeträge anzuwendenden Hebesätze nicht rechtzeitig berechnen. Dies wiederum macht es den Grundstückseigentümern unmöglich, die voraussichtliche Steuerbelastung zu kalkulieren.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?

Die neue Grundsteuer tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und bringt umfassende Änderungen für Immobilieneigentümer in Deutschland mit sich. Bereits seit 2022 läuft die Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden, um die Steuerwerte an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer ab 2025 sollen eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gewährleisten und berücksichtigen verschiedene Faktoren wie Grundstücksfläche, Lage und Nutzung. Für Immobilieneigentümer ist es wichtig, frühzeitig die notwendigen Unterlagen zu prüfen und mögliche Steuerbelastungen zu kalkulieren. Die Steuerberater für Immobilien unserer Steuerkanzlei unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und individuelle Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen. Auch im Hinblick auf Neubewertung, Berechnung oder Einspruch sind wir für Sie da.

Neue Grundsteuer 2025: Grundsteuerbescheide lassen auf sich warten!

So kommt es in den meisten der größten deutschen Städte zu einem Versand der Grundsteuerbescheide wohl erst im kommenden Jahr. Allein in Berlin hat der Versand der Grundsteuerbescheide bereits begonnen und soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Wer noch länger auf seinen Grundsteuerbescheid warten muss, kann im Frühjahr kurzfristig mit unerwarteten Mehrkosten konfrontiert sein. Denn die jährlich zu entrichtende Grundsteuer wird in vier vierteljährlichen Teilbeträgen – beginnend am 15. Februar – fällig.

Neubewertung im Zuge der Grundsteuerreform ist umstritten!

Seit geraumer Zeit sorgt die Neubewertung der Grundstücke in Deutschland für Unruhe. Nun steht das Thema mal wieder im Fokus der Öffentlichkeit, denn ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Sie trifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Der Vermieter kann die Steuer auf den Mieter umlegen.

Was gilt bisher?

Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten bereits 2018 die Bewertung für grundsteuerliche Zwecke für unvereinbar mit der Verfassung erklärt. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer vor 2025 basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten): In den westdeutschen Ländern werden die Werte der Grundstücke aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter; sie beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Da sich die Werte von Grundstücken seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es seit Jahren auf Basis der Einheitswerte zu erheblichen steuerlichen Ungleichbehandlungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies moniert und den Gesetzgeber aufgefordert, das Grundsteuerrecht spätestens bis 2025 zu reformieren.

Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endete bundesweit am 31. Januar 2023. Lediglich in Bayern wurde sie bis zum 30. April 2023 verlängert. Sollten Sie die Erklärung nicht fristgerecht eingereicht haben, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe. Das Finanzamt kann in solchen Fällen die Besteuerungsgrundlagen schätzen und Verspätungszuschläge erheben. Um mögliche Sanktionen zu vermeiden, ist es ratsam, die Grundsteuererklärung umgehend nachzureichen. Gerne unterstützen wir Sie diesbezüglich oder auch im Hinblick auf Neubewertung, Berechnung oder Einspruch sind wir für Sie da.

Neubewertung zum 1. Januar 2022

Grundlage bei der Grundsteuerreform bilden die Wertverhältnisse am 1. Januar 2022. Auf Basis dieser Werte wird die neue Grundsteuer ab 2025 berechnet und greift dann erstmals ab Januar desselben Jahres. Für die Bewertung gilt ein sogenanntes Bundesmodell, das im Bewertungsgesetz geregelt ist und sich für Wohngrundstücke an einem vereinfachten Ertragswertverfahren und für Nichtwohngrundstücke am Sachwertverfahren orientiert.

Wie das Bundesmodell im Detail funktioniert, erläutern wir Ihnen in unserem Video:

Die Neuregelung der Grundsteuer wird durch den Bund sowie die Bundesländer gemeinsam umgesetzt, wobei letztere die Möglichkeit haben, eigene Modelle einzuführen. Verkompliziert wird die Bewertung dadurch, dass mehrere Bundesländer von einer im Grundgesetz verankerten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben und statt des Bundesrechts eigene Ländermodelle entwickelt haben. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg unterscheiden sich diese vom Bundesmodell dadurch, dass eine flächenabhängige und damit weitgehend wertunabhängige Berechnung des Grundsteuerwerts erfolgt. Vom Bundesmodell abweichende Bewertungen der Grundsteuer ab 2025 erfolgen für Grundstücke in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Hessen. Das Ergebnis ist ein bewertungsrechtlicher Flickenteppich. Haben Sie Fragen zur neuen Grundsteuer in Bayern, Baden-Württemberg usf., stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie direkt mit unserer Steuerkanzlei in Kontakt.

In den letzten zwei Jahren wurden von den Finanzämtern unter massivem Verwaltungsaufwand für alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neue Grundsteuerwerte festgestellt.

Mehr oder weniger?

Im bis 2024 noch geltenden System kommt es gerade in Ballungsräumen zu erheblichen Belastungsunterschieden; insbesondere Altbauten in guten Lagen waren durch sehr niedrige Grundsteuern besonders privilegiert. Für Eigentümer und Mieter von Neubauten war die Grundsteuer vor 2025 dagegen häufig um ein Vielfaches höher. Im Ergebnis kommt es folgerichtig zu einer Reduzierung der Grundsteuer für die bislang sehr hoch belasteten Grundstücke und zu einer Erhöhung bei Grundstücken, die aktuell von einer sehr niedrigen Grundsteuer profitiert haben. Ob damit das politisch erklärte Ziel, die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ auszugestalten, erreicht wird, wird man wohl erst später beurteilen können. Einige Städte und Gemeinden haben ihre Grundsteuer-Hebesätze jedenfalls angepasst. In vielen Fällen dürfte eine höhere Grundsteuer für Mieter zu einer spürbaren Erhöhung der Nebenkosten führen.

Neue Grundsteuerwerte: Vom Regen in die Traufe?

Bereits kurz nachdem das neue Bewertungsrecht Eingang in das Gesetz gefunden hatte, wurden in der Fachwelt erneut Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer ab 2025 geäußert. Bei den Gerichten sind diesbezüglich mehrere Verfahren anhängig.

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.09.2024 (4 K 2189/23) bestehen jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Bundesmodell; ebenso Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.12.2024). Gegen das Kölner Urteil ist inzwischen eine Revision beim Bundesfinanzhof (Az. II R 22/24) anhängig.

Es empfiehlt sich also, Feststellungsbescheide über Grundsteuerwerte mittels Einspruch „offen“ zu halten. Die Entscheidung über Ihren Einspruch gegen den Grundsteuerwert wird erst dann ergehen, wenn höchstrichterliche Rechtsprechung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts vorliegt.

Trotz eines Einspruchs gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert sind das Finanzamt bzw. die Gemeinde berechtigt, den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und den Grundsteuerbescheid zu erlassen.

Ist ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid sinnvoll?

Einsprüche gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und gegen den Grundsteuerbescheid, die sich auf Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung beziehen, sind unbegründet. Denn es handelt sich um Folgebescheide, die auf dem Grundsteuerwert aufbauen.

Gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag sollten Sie deshalb nur dann einen - zusätzlichen - Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die angewandte Steuermesszahl falsch ist. Dies gilt beispielsweise bei fehlender Ermäßigung wegen Denkmalschutz.

Gegen den Bescheid über die neue Grundsteuer ab 2025 sollten Sie nur dann Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass auch der angewandte Hebesatz falsch ist.

Grundsteuer in Berlin

Das Land Berlin hat durch das Steuermesszahlengesetz (BlnGrStMG) vom 27.06.2024 die Steuermesszahlen abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung in § 15 GrStG wie folgt festgesetzt:

Für Wohngrundstücke beträgt die Steuermesszahl 0,31 Promille und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.

Außerdem wurde eine Regelung über die abweichende Festsetzung der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen getroffen. Die Regelung gilt nur für eigengenutzte Wohngrundstücke, „wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre.“

Wir sind die Expertenkanzlei für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erhebung der neuen Grundsteuer ab 2025 und der Erbschaftsteuer.

Nachweis eines geringeren Wertes

Die für die Feststellung des Grundsteuerwerts maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften enthalten aus Gründen der Automatisierung und Bewältigung der Neubewertung eine Vielzahl von Typisierungen und Pauschalierungen. Grundstücksbezogene Einschränkungen oder Mängel bleiben außer Betracht. Hierdurch kann es im Einzelfall zu Überbewertungen kommen. Davon betroffen können beispielsweise im Verhältnis zum Gebäude übergroße Grundstücke sein, für die ein Mindestwert greift. Ist eine weitere Bebauung möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt möglich, kommt es zu einer Überbewertung, da das Gesetz bislang keine Möglichkeit vorsieht, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen. Auch für PKW-Tiefgaragenplätze (Teileigentum), die nicht als Sondernutzungsrecht zu einer Wohnung gehören, ergeben sich häufig überhöhte Grundsteuerwerte. Bei diesbezüglichen Fragen zur neuen Grundsteuer ab 2025 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt.

In zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Der BFH sieht das sog. Übermaßverbot als verletzt an, wenn sich der festgestellte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweise. Dies setze nach der bisherigen Rechtsprechung zu anderen typisierenden Bewertungsvorschriften voraus, dass der festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 Prozent oder mehr übersteige. In derartigen Fällen dürfte der Nachweis eines niedrigeren Marktwerts durch ein Gutachten oder einen Vergleichspreis nunmehr eröffnet sein, zumal der Gesetzgeber eine entsprechende Öffnungsklausel in das Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen hat.

Da der Steuerpflichtige die Kosten für ein Gutachten selbst zu tragen hat, stellt sich allerdings stets die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zu alternativen Nachweisen und Gestaltungen rund um die neue Grundsteuer ab 2025 beraten wir Sie gerne!

Neue Anzeigepflichten beachten!

Nach dem neuen Recht ist der Steuerpflichtige verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken, anzuzeigen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen oder ein bislang zu Wohnzwecken genutztes Gebäude voll- oder teilweise geschäftlich genutzt wird oder umgekehrt. Diese Anzeige ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des Jahres, in dem sich die Verhältnisse geändert haben, unaufgefordert beim zuständigen Finanzamt vorzunehmen.

Von Arps-Aubert + Partner ist Ihre kompetente Steuerkanzlei mit Niederlassungen in München oder in Berlin. Bei Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer ab 2025 können Sie auf unsere Expertise zählen. Gerne beraten wir Sie zu Themen wie Neubewertung, Berechnung oder Einspruch. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt.

Weiterlesen

Weitere Artikel
zum Thema »Steuerberatung«

Nießbrauch oder Rente?

Die Wertentwicklung von Immobilien ging jahrelang kontinuierlich nach oben. Die erbschaftsteuerlichen Freibeträge und Steuersätze stagnieren dagegen seit 2008. Grund genug, ...

Grundsteuer 2025: Wohnung ist nicht gleich Wohnung!

Bei der Berechnung der Grundsteuer 2025 spielen drei wesentliche Komponenten eine Rolle, die sich je nach Bundesland und nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.

Steuerliche Liegenschaftszinssätze in Berlin sind rechtswidrig!

Die Bewertung von Mietshäusern in Berlin für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist rechtswidrig! In dem von uns geführten Verfahren 3 K 3022/22 hat das Finanzgericht ...

Wohnungsbau: Neue Turbo-Abschreibung nutzen!

Wer Wohnungen neu baut oder Neubau kauft profitiert als Vermieter ab 2023 von deutlich verbesserten neuen Abschreibungen.

Ist die Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Das Land Bayern hat beim Bundesverfassungsgericht am 16.06.2023 einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eingerei ...

Steueränderungen 2024: Was ist neu?!

Mit dem im letzten Sommer vorgelegten Entwurf eines „Wachstumschancengesetzes“ wollte die Bundesregierung der Wirtschaft einen ordentlichen steuerlichen Impuls für Innovationen ...

Geschenke und Steuer: Beim Schenken nichts verschenken (Update 2024)

Tue Gutes und Dir wird Gutes widerfahren. Diese alte Weisheit wird vom Finanzamt gerne außer Kraft gesetzt, wenn es um das Thema “Geschenke und Steuer“ geht. Denn verteilt ...

Unterhalt: Steuer-Vorteile durch Absetzung sichern!

Wer Unterhalt leistet, ist häufig stark finanziell belastet. Umso mehr stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich das Finanzamt an der Unterhaltsverpflichtung ...

Erbschaft & Schenkung: Steuererklärung notwendig?

Erben und Beschenkte stehen oft vor der Frage, ob und wie sie eine Erbschaft oder Schenkung versteuern müssen. Im Gegensatz zu regelmäßigen Abgaben wie der Einkommensteuer ...

Wird die Energiepreispauschale zu Unrecht besteuert?!

Inzwischen mehren sich die Stimmen, die die Besteuerungs der Energiepreispauschale 2022 für rechtswidrig halten.

Schenkungssteuer Immobilien: Alles Wissenswerte auf einen Blick

Wer zu Lebzeiten eine Immobilie unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen möchte, sollte dies vorab am besten mit einem erfahrenen Steuerberater besprechen. Bei einer ...

Kaufpreisaufteilung nach EStG

Die Kaufpreisaufteilung nach EStG (Einkommenssteuergesetz) ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Erwerb von bebauten Grundstücken. Gemäß dieser Regelung müssen ...

Stundung der Erbschaftssteuer

Die stark gestiegenen Immobilienwerte führen immer häufiger zu hohen Erbschaftssteuerbelastungen beim Erwerb von Grundvermögen. Dies hat die politische Diskussion über eine ...

Bei Untätigkeit Finanzamt

Sie haben schon einmal Probleme mit dem Finanzamt bekommen, weil die Steuerklärung monatelang nicht bearbeitet wurde oder weil die angesetzte Betriebsprüfung einfach unterbrochen ...

Energetische Sanierung: Steuer-Bonus sichern!

Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung senken nicht nur die Energiekosten, sondern leisten parallel einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Hauseigentümer ...

THG-Quote und E-Auto

Seit dem 01.01.2022 kann jeder Besitzer eines Batteriefahrzeugs von der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) profitieren, indem er die eingesparten CO2-Emissionen seines ...

Energiepreispauschale 2022: Maximaler Aufwand für 300 Euro

Mit der Einführung einer Energiepreispauschale (EPP) möchte die Regierung bestimmte Bevölkerungskreise von den stark gestiegenen Kosten für Gas, Öl und Strom in Deutschland ...

Neue Grundsteuer in Bayern

2025 ist es so weit: Die neue Grundsteuer kommt! Für die Reform der Grundsteuer müssen bereits jetzt, im zweiten Halbjahr 2022, alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet ...

Spekulationsfrist für Immobilien

Der Verkauf von Immobilien im Privatvermögen bleibt einkommenssteuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens zehn Jahre und ein Tag liegen. Diese Regel ...

Steuerberater für Start-ups: Darauf müssen Sie achten

Als Gründer eines Startups haben Sie viel um die Ohren: Die Entwicklung von Produkt oder Dienstleistung, Marketing und Vertrieb, administrative Aspekte der Existenzgründung ...

Buchhaltung vom Steuerberater

Den Grundstein für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung bildet eine ordnungsgemäße Buchhaltung. Diese können Sie intern von einem angestellten Mitarbeiter vornehmen lassen ...

Die neue Grundsteuer kommt - Wir unterstützen Sie!

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern und wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grundzehnt und Grundzins eingetrieben. Nun steht eine ...

Jahresabschluss unterstützt durch den Steuerberater erstellen

Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Teil der unternehmerischen Buchhaltung, da er einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage und den wirtschaftlichen Erfolg ...

Erbschaftssteuer: Freibeträge kennen und nutzen

Erben ist in Deutschland prinzipiell steuerpflichtig. Allerdings gelten bei der Erbschaftssteuer Freibeträge, wodurch bei vielen Erbschaften keine Steuer fällig wird. Wie ...

Schenkung unter Ehegatten

Gerade in Ehen mit Alleinverdiener ist der Irrglaube weit verbreitet, es gebe gemeinschaftliches Vermögen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben beide Eheleute im gesetzlichen ...

Wertermittlung von Immobilien bei Erbschaft oder Schenkung

Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase und aufgrund hoher Nachfrage nach Wohnraum sind die Immobilienpreise in den Ballungsräumen in den letzten Jahren stark gestiegen. ...

Wichtige Steueränderungen 2020/2021

Selten war der Gesetzgeber im Bereich der Steuergesetzgebung so aktiv wie im Coronajahr 2020. Zahlreiche Neuregelungen betreffen bereits das Jahr 2020, andere gelten ab ...

Steuerfreie Corona-Prämie nutzen!

Nur noch bis zum 30. Juni 2021 ermöglicht das Einkommensteuergesetz die Zahlung einer Corona-Prämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sonderzahlungen in ...

Private Krankenversicherung & Steuererklärung

Selbständige, Freiberufler und Beamte können mit einem simplen Trick eine zusätzliche Steuerersparnis für weitere Vorsorgeaufwendungen bewirken.

DATEV Meine Steuern - einfach erklärt!

Mit “DATEV Meine Steuern” bieten wir Ihnen ein einfaches Instrument, mit dem Sie unterjährig all Ihre Belege sammeln und uns für unsere Tätigkeiten als Steuerberater einfach ...

Die degressive Abschreibung ist zurück!

In der steuerlichen Gewinnermittlung ist durch Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Betriebe und Selbständige eine deutlich schnellere Abschreibung möglich

Corona und Steuer: Verluste schon 2019 nutzen

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zahlreiche schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen eingeführt. Dazu zählt auch eine Sonderregelung, die ...

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung: Steuerberater-Wissen kompakt

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA) gibt Informationen über die aktuelle Kosten- und Erlössituation eines Unternehmens. Unternehmer und Betriebe arbeiten ...

Umsatzsteuersenkung - Worauf Sie jetzt achten sollten!

Bedingt durch die Corona-Krise hat die Bundesregierung vor wenigen Tagen die Eckpunkte eines Konjunkturpakets verabschiedet. Die medienwirksame Senkung der Umsatzsteuer ...

Corona: Konjunkturpaket 2020 - Jede Menge steuerliche Förderung

Neben der befristeten Senkung der Umsatzsteuer enthält das Konjunkturpaket der Bundesregierung zahlreiche weitere steuerliche Komponenten.

Corona: Vermögensabgabe für "Wohlhabende"?

Angesichts der enormen Kosten wird die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise diskutiert.

Elektroauto als Firmenwagen: Steuervorteile und E-Mobilität

Neue Förderung für Elektromobilität

Erbschaftsteuererhöhung auf Berliner Immobilien

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Berlin am 12. April 2019 liegen für Berliner Mehrfamilienhäuser erstmals seit 10 Jahren vom örtlichen Gutachterausschuss für steuerliche ...

Abfindung und Fünftelregelung: 210 Prozent Steuern sparen!

Mit 100 Euro Aufwand bis zu 225 Euro Steuerersparnis generieren?! Ja, Sie haben richtig gehört:

Gewerbesteuer vermeiden: Freiberufler in Einzelpraxen und Soiziäten

Bei der Aufnahme von Freiberuflern in Einzelpraxen und Sozietäten kann steuerlich Vieles falsch gemacht werden. Lesen Sie hier, wie eine Gewerbesteuerpflicht vermieden werden ...

Abfindung und Lohnsteuer: So sparen Sie bis zu 210 Prozent

Mithilfe der Fünftelregelung senken Sie die Höhe Ihrer Steuerlast bezüglich einer Abfindung erheblich.

Steuerberatung in München

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und versuchen in Ihren Schuhen zu laufen. Ganz gleich ob Sie Großunternehmer oder Freiberufler sind. Verständnis, Zusammenarbeit, Weiterentwicklung ...

Steuerberatung in Berlin

Wir verstehen unter unserer Berufsbezeichnung viel mehr als nur die Regelung Ihrer Steuerangelegenheiten: Wir sind ein gewachsenes Team, stehen selbst mitten im Leben und ...

Dienstwagen Besteuerung

Für eine optimale Besteuerung von Dienstwagen als Sachbezug kommt es auf detaillierte Kenntnisse des Steuer- und Sozialversicherungsrechts an.

Sind Sie schon disruptiv?

Die Digitalisierung der Wirtschaft nimmt enorm an Fahrt auf. Sie stellt aktuell eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar.

Sind Kinder weniger wert?

Familien gibt es viele in Deutschland – in unterschiedlichster Form. Sehr schnell kann es zu folgender Situation kommen: In einem Haus wohnt im Hochparterre links ein Ehepaar ...

Was fällt unter die Künstlersozialabgabe?

Viele Unternehmen bekommen derzeit Post von der Deutschen Rentenversicherung. Sie sollen Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen. Wer als Unternehmer meint, er beschäftigt ...

Unternehmensberatung in Berlin

Kompetente Unternehmensberatung Ihres Steuerberaters in Berlin hilft Ihnen ein Unternehmen sinnvoll zu gründen, zu sichern und weiter zu entwickeln.

Unseren Blog können Sie auch via RSS empfangen, abonnieren und lesen.

Bloggerei.de