Altersvorsorgedepot ab 2027: So wird die private Altersvorsorge gefördert
18.10.2026
Ab 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Neben Garantieprodukten kommt das Altersvorsorgedepot als weitere Möglichkeit hinzu. Wer künftig gefördert werden kann, wie sich die Zulagen berechnen und was bei der späteren Auszahlung gilt.
Neue Möglichkeiten für die private Altersvorsorge
Die bisherige Riester-Förderung wird durch eine neue Produktwelt – das sog. Altersvorsorgedepot - abgelöst. Dazu gehören Verträge mit unterschiedlichem Risikoprofil und einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent. Die Effektivkosten sind beim Standardprodukt gesetzlich auf höchstens ein Prozent begrenzt.
Auch der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Künftig können auch Selbständige, Gewerbetreibende, Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, Minijobber und Werkstudenten von der Förderung profitieren.
Wie sich die Zulagen berechnen
Die Höhe der Grundzulage richtet sich künftig nach dem eigenen Beitrag und nicht nach dem Einkommen. Förderfähig sind Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro im Jahr. Voraussetzung ist grundsätzlich ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es eine Grundzulage von 50 Prozent. Für weitere Beiträge bis zum Förderhöchstbetrag von 1.800 Euro beträgt die Zulage 25 Prozent. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro ergibt sich damit eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich.
Für Kinder kommt eine weitere Zulage hinzu: Sie kann bis zu 300 Euro pro Kind betragen. Junge Menschen, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließen, können außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Auch dafür müssen die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
Beiträge und Zulagen in der Steuererklärung
Die eigenen Beiträge und die zustehenden Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Bei einer alleinstehenden Person ohne Kinder, die den Höchstbetrag von 1.800 Euro einzahlt, kommen die Grundzulage von 540 Euro und der Eigenbeitrag zusammen auf 2.340 Euro.
Ob sich daraus über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung. Der Betrag von 2.340 Euro ist dabei der berücksichtigungsfähige Sonderausgabenbetrag – nicht die Höhe einer Steuererstattung. Beträgt der Grenzsteuersatz beispielsweise 40 Prozent, kommt es zu einer Steuerermäßigung von 936 Euro. Nach Anrechnung der Zulage in Höhe von 540 Euro vermindert sich die Einkommensteuer damit um 396 Euro.
Wahlmöglichkeiten bei Garantie und Auszahlung
Bei den Garantieprodukten können Sparer zwischen einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent wählen. In der Auszahlungsphase soll es außerdem mehr Flexibilität geben: Vorgesehen sind sowohl eine lebenslange Rente als auch langfristige Auszahlungspläne. Die Auszahlung kann frühestens mit 65 Jahren beginnen und muss spätestens mit 70 Jahren starten.
Auch eine Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum soll weiterhin möglich sein. Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag – früher als „Wohn-Riester“ bekannt – kann für das eigene Haus oder die eigene Wohnung eingesetzt werden.
Die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang nachgelagert besteuert. Das heißt: Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst, wenn die Leistungen zufließen.
Was mit bestehenden Riester-Verträgen geschieht
Bestehende Riester-Verträge können in die neue Produktwelt überführt werden. Bei einer solchen Überleitung bleiben die Zulagen und steuerlichen Vorteile aus der Vergangenheit erhalten.
Mit der Reform möchte der Gesetzgeber die private Zusatzvorsorge für das Alter stärker verbreiten. Die höheren Zulagen und verbesserten steuerlichen Vorteile sollen dazu beitragen.
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