Steuerberatung für Heilberufe

Schnelle Abhilfe bei Steuerbeschwerden

Rechnungswesen und bürokratische Prozesse sollten für Menschen in Heilberufen nicht im Fokus der Arbeit stehen. Sie sind ein notwendiges Übel, das bestenfalls schnell und unkompliziert zu erledigen ist. Doch in Wahrheit ist häufig das Gegenteil der Fall.

Hochkomplexe Strukturen, Transparenzvorgaben und sich ständig ändernde Rahmenbedingungen bringen Ärzte, Apotheker und Pflegedienstbetreiber in eine prekäre Lage. Wie soll all dieser Aufwand neben dem herausfordernden Beruf noch gemeistert werden?

Mit dem richtigen Partner! Wir halten Ihnen den Rücken frei. Als Als Steuerberater für Heilberufe beraten wir Apotheken, Ärzte, Zahnärzte und Pflegedienste ganzheitlich. Das bedeutet eine konsequente Ausrichtung an Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen.

Beruflich wie privat unterstützen wir Sie beim steueroptimierten Vermögensaufbau.

Unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater für Heilberufe hat gezeigt, dass sich die Anforderungen an das Rechnungswesen in Abhängigkeit von der bei Ihnen eingesetzten Software und Ihrem individuellen Informationsbedarf stark unterscheiden können. Im Zuge voranschreitender Digitalisierung und hoher gesetzlicher Auflagen sind alle Prozesse kritisch zu prüfen und laufend anzupassen.

Wir buchen also nicht blind drauf los, sondern verstehen uns als Ihr Lösungspartner. Das bedeutet, dass ein Wechsel zu uns immer mit einer Prozess- und Organisationsberatung beginnt. Qualität bedeutet für uns, Prozesse gemeinsam mit Ihnen zu optimieren und weitgehend zu automatisieren. Damit schaffen wir Freiräume für zukunftsorientierte Ärzteberatung, die wir persönlich und mit Leidenschaft durchführen.

Ärzte & Zahnärzte

Medizin für Ihre Praxis

Ihre Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte

Wird unsere Kanzlei als Steuerberater für Ärzte oder Zahnärzte engagiert, liegen unsere Schwerpunkte in der langjährigen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung. Den Fokus legen wir dabei auf Ganzheitlichkeit: Ihre unternehmerischen und privaten Bedürfnisse und Ziele als Arzt oder Zahnarzt werden stets vereint. Als echte Steuergestalter führen wir die optimale Entwicklung Ihrer Selbständigkeit mit privatem Vermögensaufbau zusammen.

Zu unseren Mandanten zählen hauptsächlich in Berlin, Brandenburg und Bayern niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungs- und Praxis-Gemeinschaften, Apotheken, Physiotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren. Wir sind auf die Beratung dieser Heilberufe und Unternehmen aus dem Gesundheitsmarkt spezialisiert.

Steuerberater für Ärzte   → Steuerberater für Zahnärzte   → Steuerberater für MVZ

Brisant: Umsatzsteuer bei Ärzten und Zahnärzten:

Nach wie vor denken viele Ärzte, sie seien per se von der Umsatzsteuer befreit. Dies trifft jedoch nur auf Leistungen zu, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen und bei denen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Es gibt zahlreiche Leistungen, die nicht darunter fallen, zum Beispiel bestimmte ästhetisch-plastische Leistungen, Gutachten, klinische Studien, gerichtsmedizinische Tätigkeiten, Vorträge. Auch die umsatzsteuerliche Beurteilung von IGeL-Leistungen bereit häufig Schwierigkeiten.

Da Ärzte auf der Webseite oder anderswo häufig mit Leistungen werben, die eine Umsatzsteuer auslösen können, steht das Thema Umsatzsteuer auch bei der Betriebsprüfung von Ärzten ganz oben auf der Agenda. Lassen Sie sich daher von uns rechtzeitig beraten. Denn auch hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge!

Rezeptlos glücklich

Spezialisierte Steuerberatung für Apotheken

Im deutschen Arzneimittel- und Apothekenmarkt ist weiterhin jede Menge Bewegung. Die Pharma-Großhandelsbranche befindet sich im Umbruch, was gravierende Auswirkungen für Ihre Apotheke mit sich bringt. Die Bestätigung des deutschen Apothekenrechts (Fremdbesitzverbot, Mehrbesitzverbot) durch den Europäischen Gerichtshof von 2009 hat immerhin der Filialisierung der Branche Einhalt geboten und schlagkräftige Ketten (Drogerien etc.) ersteinmal verhindert. In der Konsequenz bleibt die Apothekenerlaubnis an die Approbation gebunden, ein Apotheker darf nur bis zu vier Apotheken besitzen. Gleichwohl fordern Franchisesysteme, Einkaufsgemeinschaften und Marketingzusammenschlüsse jede Apotheke heraus. Sinkende Margen erfordern innovative Konzepte zur eigenen Marktpositionierung.

Als spezialisierte Steuerberater für Apotheken verfügen wir über besondere Branchenkenntnisse und wissen ganz genau, welche Herausforderungen Sie als Apotheker und Apothekerin zu bewältigen haben. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Apotheke und sorgen für nachhaltigen Erfolg.

Steuerberater für Apotheken

Brennpunkt Kasse: Betriebsprüfung in der Apotheke

Die Kassenführung ist bei allen Unternehmen mit hohem Bargeldumsatz ein potentielles Risiko bei Betriebsprüfungen - und dazu zählen auch und insbesondere Apotheken.

Die Betriebsprüfung der Finanzämter schaut in den letzten Jahren insbesondere dort genau hin, wo bare Geschäftsvorfälle über Kassen- und PC-Systeme abgewickelt werden. Betriebsprüfer wittern in diesem Bereich ein hohes Missbrauchsrisiko aufgrund von Manipulationsmöglichkeiten der Systeme. Jeder Apotheker setzt heutzutage elektronische Kassensysteme ein. Daraus ergeben sich umfangreiche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Die gespeicherten Daten sind zu archivieren und auf Anforderung der Finanzbehörde vorzulegen. Registrierkassen müssen in der Lage sein, alle Einzelumsatzdaten in elektronischer Form für die Archivierungsdauer von zehn Jahren zu speichern und auswertbar zu machen.

Fazit: Unsachgemäß geführte Kassen bergen für die Apotheken das Risiko einer Einnahmenzuschätzung, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann. Wir beraten Apotheken bei der Auswahl und Handhabung GoBD-konformer Kassensysteme und Software und organisieren effektive digitale Prozesse. So sind Sie für die nächste Betriebsprüfung gut gerüstet und erleben keine unangenehmen Überraschungen.

Unsere Leistungen für Apotheken:

Die Selbständigkeit als Apotheker oder Apothekerin wird von zahlreichen Vorgaben und Richtlinien flankiert, die neben fundiertem betriebswirtschaftlichen Know-how auch Spezialwissen zu den besonderen Rechtsvorschriften verlangen. Als Ihre Steuerberater für Apotheken in Berlin und Bayern unterstützen wir Sie u. a. in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei Existenzgründung, Kauf, Verkauf
  • Bewertung von Apotheken
  • Erstellung von Businessplänen
  • Investitions- und Finanzierungsplanungen
  • Digitale Buchführung, täglich - wöchentlich - monatlich
  • Branchenauswertungen, Branchenvergleich
  • Systemcheck: Ist Ihre Kasse/Software finanzamtssicher?
  • Jahresabschlüsse für Apotheken nach Handels- und Steuerrecht
  • Gewerbesteuererklärung für Apotheker
  • Umsatzsteuererklärung für Apotheker
  • Lohnabrechnung mit Beratung zur Nutzung von Vergütungsbausteinen und Vergütungsmodellen zur Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Gestaltungsberatung zum steueroptimierten Vermögensaufbau
  • Einkommensteuererklärung für Apotheker

Digitale Buchführung für Präsenz- und Online-Apotheken

Wir binden Ihre Apotheke an unser Buchführungssystem an und vermeiden somit Medienbrüche und Doppelerfassungen. Sämtliche Daten und Belegbilder werden revisionssicher archiviert. Eine Verfahrensdokumentation ermöglicht finanzamtssichere Prozesse. Wir unterstützen Sie! Die Anbindung an die Apozhekensoftware ermöglicht zudem den Aufbau eines Controllingsystems und detaillierte betriebswirtschaftliche Auswertzungen. So wird die BWA zu einem aktiven Steuerungsinstrument für Ihren Erfolg. Sprechen Sie uns an!

Ambulante Pflegedienste

Gepflegt beraten!

Ihre Steuerberater für ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst haben Sie entsprechend dem individuellen Pflegebedarf Pflegeleistungen bei Tag und Nacht zu erbringen. Wir kennen die Besonderheiten der Branche und wissen, dass Ihre Steuerlast oftmals von den geschäftlichen Details Ihres Unternehmens abhängig ist, wie der Rechtsform, Kundenstruktur oder der Mitarbeiterzahl. So begleiten wir Sie als Heilberufler gern mit unserer steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise im Gesundheitswesen. Unsere Steuerberater beraten und betreuen Unternehmen in der Pflege in unseren Kanzlei-Niederlassungen in Berlin und München.

Erfahren Sie hier mehr zu unserer langjährigen Kompetenz mit den besonderen Anforderungen der Pflegebranche:

Steuerberater für Pflegedienste

Besondere Buchführungspflicht für Pfegedienste

Die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) beinhaltet Anweisungen zu den Rechnungs- und Buchführungsvorschriften, die es zu beachten gilt. Darin besteht zum Beispiel eine Ausnahme für Pflegedienste, die weniger als sieben vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte und jährliche Pflegeumsätze von unter 250.000 EUR haben. Liegt dieser Fall vor, ist der Pflegedienst befreit.

Laut der Pflegebuchführungsverordnung haben Pflegeeinrichtungen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen. Es gelten für Buchführung und Inventur die §§ 238 bis 241 HGB. Auch die Konten müssen nach einem speziellen Kontenrahmen eingerichtet werden. Nach PBV ist die steuerliche Buchführungspflicht durch Pflegedienst-Unternehmer erforderlich. Weiterhin verpflichtet sie zur Erstellung und elektronischen Übermittlung einer E-Bilanz.

Unsere Kanzlei kümmert sich als Fachberater gern für Sie um diese Angelegenheiten in Ihrem Unternehmen.

Unsere Leistungen für ambulante Pflegedienste:

  • Beratung bei Existenzgründung, Kauf, Verkauf
  • Bewertung von Pflegediensten
  • Erstellung von Businessplänen
  • Investitions- und Finanzierungsplanungen & Antragstellung auf Investitionsförderung
  • Digitale Buchführung, täglich - wöchentlich - monatlich
  • Branchenauswertungen, Branchenvergleich
  • Jahresabschluss für Pflegedienste
  • Gewerbesteuererklärung für Pflegedienste & Prüfung der Gewerbesteuerbefreiung
  • Umsatzsteuererklärung für Pflegedienste
  • Lohnabrechnung mit Beratung zur Nutzung von Vergütungsbausteinen und Vergütungsmodellen zur Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Gestaltungsberatung zum steueroptimierten Vermögensaufbau für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Einkommensteuererklärung

Steuerberatung für Heilberufe

Seit vielen Jahren beraten und unterstützen wir Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Dentallabore sowie Pflegedienste und andere Angehörige der Heilberufe in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Zusätzlich haben wir für Mandanten aus diesen Berufsbereichen eine umfassende Palette an weiterführenden Angeboten entwickelt, in die unsere langjährige Expertise einfließt.

Dazu gehören zum Beispiel die Optimierung des Abrechnungswesens, individuelle Praxisvergleiche, Praxisbewertungen und die Bewertung von Apotheken. Als Steuerberater für Heilberufe gestalten und begleiten wir Käufe, Verkäufe und Zusammenschlüsse aller Art und erledigen Ihre Steuererklärungen pünktlich und zuverlässig.

In unseren Kanzleien in Berlin und München arbeitet unser hochmotiviertes Team mit großer Expertise und Freude daran, die optimalen Lösungen für jeden einzelnen Klienten zu finden. Nicht nur im Gesundheitswesen können Sie sich auf uns verlassen, auch bei Fragen rund um die Besteuerung von Unternehmen oder als Steuerberater für internationales Steuerrecht stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Entdecken Sie die Möglichkeiten

  • Praxisanalyse: Wissen, was Sache ist

    Wir entwickeln aus den Datensätzen der KV-/KZV-Abrechnung Analysen und Berichte, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen können. Diese Auswertung, die Gegenüberstellung mit den Vorjahreswerten und der Vergleich mit anderen Arztpraxen, bildet eine umfassende Datenbasis für eine erfolgreiche Praxisführung. Neben den finanziellen Aspekten liefern unsere analytischen Berichte auch wichtige Informationen zur Ablauforganisation Ihrer Praxis.

  • Digitale Buchführung: Effektiv und preiswert

    Mehr Zeit fürs Wesentliche.

    Denn die Buchführung übernehmen wir für Sie – und das auch noch kostengünstig, dank automatisierter Abläufe und der Nutzung erprobter und bewährter digitaler Tools. Wir arbeiten papierlos – was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch Zeit spart. Als auf Digitalisierung spezialisierte Steuerberater steht für uns die Verbesserung Ihrer Prozesse mit im Vordergrund. Nutzen Sie unsere umfangreiche Expertise zur Optimierung Ihres Rechnungswesens.

  • Lohnbuchhaltung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Pflegedienste

    Mitgedacht statt nachgezahlt.

    Wir begleiten Ihre Lohnbuchhaltung, statt sie bloß abzurechnen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten informieren wir Sie anlassbezogen über Gestaltungen, die bei gleichem geldwertem Vorteil zu einer Senkung der Lohnnebenkosten führen können. Hierdurch können erstaunliche Effekte eintreten: neben der Lohnkostenersparnis für Sie als Arbeitgeber stärken Sie gleichzeitig die Motivation, das Team und die Verbundenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Praxis.

    Als Steuerberater für Heilberufe analysieren wir solche Potentiale aus der laufenden Abrechnung heraus und zeigen Ihnen mögliche Alternativen anhand konkreter Berechnungen auf. Klassische Beispiele für solche die Lohnnebenkosten senkenden Faktoren sind Dienstwagen, die Überlassung von Benzingutscheinen, Dienstrechner und -telefone oder Restaurantchecks.

  • Immoblien: Steuerfrei Dank doppelter Abschreibung!

    Wir unterstützen Sie beim steuerfreien Vermögensaufbau.

    Nutzen Sie hier unsere besondere Expertise im Bereich Immobilienbesteuerung. Sie sind bereits seit längerer Zeit Eigentümer einer vermieteten Immobilie? Dann zeigen wir Ihnen, wie Sie vom aktuellen Verkehrswert erneut abschreiben können und so die Steuerbelastung auf Ihr Einkommen als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker deutlich reduzieren können. Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten zum steuerfreien Vermögensaufbau. Wir kennen alle Tricks für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.

Denen helfen, die helfen:
Mit Heilberufen kennen wir uns aus. Sprechen Sie uns jetzt an!

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