Steuerberater für Unternehmen

Unternehmens(be)steuerung

Was es heißt Unternehmer zu sein? Ihre Steuerberater in Berlin und München sind auch Unternehmer und wissen, was es bedeutet, mit voller Energie und Schaffenskraft ein Unternehmen zu steuern. Unsere zentrale Aufgabe sehen wir in einer vorausschauenden, aktiven Steuerberatung von Unternehmen und Freiberufler jeder Größe, Branche und Rechtsform in Berlin und München, aber auch in ganz Deutschland. Wir sind nicht angetreten, um Ihre Steuern bloß zu verwalten. Vielmehr lieben wir es, diese mit kreativen Lösungsansätzen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Intelligente Gestaltungsberatung ist unsere Leidenschaft und eröffnet unseren Mandanten nachhaltig wirtschaftliche Spielräume.

Als Steuerberater für Unternehmen unterstützen wir Sie proaktiv bei der Optimierung Ihrer Unternehmensabläufe und begleiten Sie in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten mit konkreten und verständlichen Lösungsvorschlägen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer vielfältigen handels- und steuerrechtlichen Pflichten sowie bei der Vorbereitung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Wir helfen Ihnen, die immer komplexer werdenden Anforderungen bei den Steuererklärungen und den Dokumentationspflichten zu erfüllen und geben Ihnen mit rechtssicheren und verlässlichen Steuerkonzepten und Gestaltungsstrategien Sicherheit für Ihr Handeln. In unseren langjährigen Mandatsbeziehungen sind wir ein verlässlicher und engagierter Partner in allen Lebenslagen. Profitieren Sie von über 25 Jahren Berufserfahrung und unserem umfassenden Know-How. Wir beraten Unternehmer!

Sie sind der Kapitän, wir der Steuermann

Steuerberater für Unternehmen aus Leidenschaft: Wir unterstützen Sie!

Wir beraten und begleiten mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, wie Großhandel, Dienstleister oder Immobilienwirtschaft. Als → Steuerberater für Existenzgründer unterstützen wir zudem auch Start-ups und Gründer beim finanzamtkonformen Start.

Neben mittelständischen Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen betreuen wir Gesellschaften mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, Immobilienwirtschaft, Handel und Dienstleistung, Konzertveranstaltung sowie Film- und Fernsehproduktion.

  • Gestaltung und Deklaration: Steuern sind ein wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Rechnung. Sie stehen mit anderen Kennzahlen im Mittelpunkt des Interesses der Geschäftsführung. Durch unsere innovative Gestaltungsberatung sorgen wir für eine möglichst niedrige Belastung und kennen alle Tricks. Die Erstellung der notwendigen Steuererklärungen (z.B. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung, Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung) bietet Ihnen Rechtssicherheit.

  • Unterstützung bei Spezialfragen zum Umsatzsteuerrecht: Schon ein kleiner Fehler kann große Auswirkungen haben. Die Beratung unserer Steuerberater für Unternehmen umfasst die korrekte Einstufung umsatzsteuerlicher Sachverhalte, die maximale Erstattung der Vorsteuern, die ordnungsgemäße Rechnungslegung (auch im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr) und die Begleitung bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen des Finanzamts.

  • Erstellen der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und Beratung bei Investitionsentscheidungen, Erstellung von Kosten-, Rentabilitäts und Liquiditätsanalysen und Finanzplanungen, Teilnahme an Bankgesprächen: Zunehmender Wettbewerb, wachsende Komplexität, Veränderung der Märkte, Kostensteigerungen. All dies erfordert umfassende Kenntnisse, um wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Als Steuerberater für Unternehmen helfen wir Ihnen dabei und haben stets Ihren Unternehmenserfolg im Blick.

Betriebliches Rechnungswesen: Aktuell und Aussagekräftig

Unser Anspruch: Aktuelle und verständliche Auswertungen. Auf den Punkt. Orientiert an Ihrem Informationsbedarf. Wir liefern Ihnen betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Aussagekraft. Schluß mit dem Zahlenfriedhof!

Damit Sie sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie gerne die buchhalterischen Aufgaben von der Umsatzsteuervoranmeldung über die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bis hin zum Jahresabschluss. Für selbst buchende Mandanten sind wir Sparringpartner in allen Fragen der laufenden Buchführung.

  • Finanzbuchführung und Umsatzsteuervoranmeldung

    Als erfahrene Steuerberater für Unternehmen wissen wir: Die Buchhaltung bzw. die Finanzbuchhaltung ist der Dreh- und Angelpunkt im Unternehmen. Sie bildet das Fundament für unternehmerische Entscheidungen. Entsprechend wichtig ist eine vollständige und zeitnahe Bearbeitung. Dies gelingt durch weitgehende Automatisierung und Vermeidung von Doppelerfassungen. Hierfür setzen wir den Fokus auf die Optimierung und Digitalisierung der Abläufe und unterstützen Sie, digitale Schnittstellen zu Ihrer ERP-Software und den vor- und nachgelagerten Systemen einzurichten. Unsere Prozessberatung ermöglicht - verbunden mit einer Verfahrensdokumentation - ein volldigitales betriebliches Rechnungswesen ohne Aufbewahrung von Papierbelegen. Die finanzamtssichere Archivierung der Belege unter die Einhaltung der GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) gewährleisten wir für Sie. Verschiedene Plattformen (zum Beispiel DATEV Unternehmen-Online) ermöglichen Ihnen den sicheren Zugriff auf alle relevanten Belege, Unterlagen und Auswertungen sowie Rechnungen - unabhängig von Zeit und Raum. Wir sind Ihr professioneller Steuerberater für Unternehmen und kümmern uns diskret um die laufende Buchführung. Die Sicherheit Ihrer Daten ist dabei stets gewährleistet.

    Mit optimierten Buchführungsprozessen sparen Sie und Zeit und Geld!

  • Anlagebuchführung

    Die Anlagebuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Hier werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens separat erfasst und verwaltet. Wir übernehmen die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens und ermitteln die planmäßigen Abschreibungen. Steuerrechlich sind angeschaffte Wirtschaftsgüter in ein separates Verzeichnis aufzunehmen. Das Steuerrecht ermöglicht unter weiteren Voraussetzungen Sonderabschreibungen (auch Sonder-AfA genannt), die wir als kompetente Steuerberater für Unternehmen gerne zur Senkung Ihrer Steuerbelastung nutzen.

  • Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Bilanzanalysen

    Der Jahresabschluss muss einen detaillierten Überblick über die wirtschaftliche Lage des betreffenden Unternehmens geben, lückenlos sein und den Vorschriften der Steuergesetze, des HGB, des AktG, des BGB und weiterer Vorgaben entsprechen. Als Steuerberater für Unternehmen übernehmen wir die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse:

    • Handels- und Steuerbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Erläuterungsbericht, Anhang, Lagebericht (auch in englischer Sprache)
    • Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestabgaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften
    • Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften
    • Aufgabebilanzen, Liquidationsbilanzen, Schlussbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen
    • Bilanzanalysen: Unternehmensreport mit Kennzahlenanalyse und Branchenvergleich
    • Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
    • E-Bilanz nach der vom Finanzamt vorgegebenen Taxonomie
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG

    Für kleine Unternehmen ohne handelsrechtliche Buchführungspflicht und Freiberufler kommt eine Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschußrechnung in Betracht. Dabei wird der Gewinn nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip berechnet. Einnahmen sind erst imm Zeitpunkt des Geldeingangs zu versteuern. Was einfach klingt, hat jedoch einige Tücken. Wird der Betrieb aufgegeben oder verkauft oder treten Gesellschafter ein oder aus, sind Überleitungsrechnungen notwendig. Als erfahrene Steuerberater für Unternehmen kennen wir alle Besonderheiten dieser Gewinnermittlungsart, die bereits in der laufenden Buchführung beachtet werden sollten. Geben Sie die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung in professionelle Hände und überlassen Sie so nichts dem Zufall.

    Steuerlich hat die Übermittlung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach den Vorgaben der Finanzverwaltung zu erfolgen. Hierfür sind die Anlagen EÜR und AVEÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Zur Vermeidung von Nachteilen legen wir im Interesse unserer Mandanten besonderen Werte auf eine korrekte und vollständige Erfassung dieser Formulare.

  • Gehalts- und Lohnbuchhaltung

    Als Arbeitgeber haben Sie zahlreiche Meldepflichten zu erfüllen. Der Gesetzgeber hat Ihnen dabei in den letzten Jahren immer mehr administrativen Aufwand aufgebürdet und diverse elektronische Übermittlungsverfahren verpflichtend eingeführt. Als Steuerberater für Unternehmen in Berlin und München halten wir Ihnen den Rücken frei und sorgen dafür, dass alle Abrechnungen und Meldungen pünktlich und korrekt erstellt werden. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den vielen Möglichkeiten, Kosten wie Lohnnebenkosten durch Nutzung steuerfreier Vergütungsbausteine einzusparen und damit gleichzeitig zur Bindung und Motivierung Ihrer Mitarbeiter beizutragen.

    Wir entlasten Ihre Buchhaltung und übernehmen die Erstellung der Gehalts- und Lohnbuchhaltung (inklusive Meldungen an die Sozialversicherungsträger, das Finanzamt und die Berufsgenossenschaften). In diesem besonders sensiblen Bereich Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie mit höchster Sorgfalt.

Ihr Ansprechpartner für administrative Kommunikation

Das Finanzamt will nicht so wie Sie es wollen? Wir prüfen alle Ansprüche, stellen die notwendigen Anträge und setzen Ihre Rechte durch. Ob im Einspruchsverfahren, vor dem Finanzgericht oder vor dem Bundesfinanzhof - profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des steuerlichen Rechtsschutzes und des steuerlichen Verfahrensrechts. Arps-Aubert + Partner ist Ihr exzellenter Steuerberater für Unternehmen!

  • Prüfung von Steuerbescheiden

    Auf die Einsendung Ihrer Steuererklärung erfolgt der Erhalt eines Steuerbescheids. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, auch vor dem Hintergrund anhängiger Verfahren. Wir wahren Ihren Rechtsschutz durch fristgerechte Einsprüche und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Wir übernehmen alle Besprechungen mit den Finanzbehörden, auch zur Erörterung des Sach- und Rechtsstandes.

  • Anträge

    Wir stellen alle notwendigen Anträge, zum Beispiel zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungs- und Erlassanträge oder zur Verlängerung von Fristen.

  • Vertretung bei Betriebsprüfungen

    Natürlich sind wir als Steuerberater für Unternehmen mit unseren Mandanten auch für die Betriebsprüfung gerüstet. Diese erfolgt zum größten Teil digital. Dennoch legen wir auf die persönliche Kommunikation mit dem Prüfer großen Wert. Im Gespräch lassen sich viele Fragen schnell beantworten. Wir übernehmen die Begleitung der Betriebsprüfung der Finanzämter und der Deutschen Rentenversicherung Bund, führen alle Gespräche und stellen die notwendigen Anträge. Wir sind sehr stolz, dass so die meisten Prüfungen zugunsten unserer Mandanten ohne Mehrergebnis beendet werden konnten.

  • Kommunikation mit dem Finanzamt

    Wir führen für Sie jegliche Kommunikation, schriftliche und mündliche Besprechungen mit dem Finanzamt auf Grundlage der entsprechenden Daten und halten Ihnen den Rücken frei. Egal ob Steuererklärungen, Anträge auf Fristverlängerung oder sonstige Korrespondenz mit dem Finanzamz — wir kümmern uns um die Kommunikation. Profitieren Sie jetzt von unserer Expertise als erfahrener Steuerberater für Unternehmen.

  • Einholung von verbindlichen Auskünften

    Steuerpflichtige haben einen gesetzlichen Anspruch auf verbindliche Auskünfte vom Fiskus über die Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten. Besteht im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse, so kann ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt werden. Wir haben im Interesse der Rechtssicherheit sehr viele derartiger Anträge gestellt.

    Finanzämter können für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Die Auskunftsgebühr ist vom Antragsteller vorab zu zahlen und richtet sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln hat. Kann der Gegenstandswert nicht bestimmt werden, so wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene halbe Stunde, mindestens aber 100 Euro in Rechnung gestellt. Diese Gebühren entfallen, wenn sie unterhalb der Bagatellgrenze liegen. Unsere erfahrenen Steuerberater sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in puncto Gebühren. Profitieren Sie jetzt von einer Zusammenarbeit!

Kompetente Berater in Unternehmensfragen

Mit unserer Fachkompetenz können wir Ihnen als Steuerberater für Unternehmen bei allen Entscheidungen rund um Ihre Firma beratend zur Seite stehen:

  • Beratung bei der optimalen Rechtsformwahl

    Wir beraten Sie kompetent zu der für Sie optimalen Rechtsform. Ob GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG, Einzelunternehmen oder PartG - je nach Einzelfall ergeben sich deutliche Vorteile für die ein oder andere Rechtsform. Wir zeigen Ihnen alle wesentlichen Punkte auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung/Gründung. Auch in Restrukturierungs- und Sanierungsfällen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

  • Beratung im Bereich der Unternehmensfinanzierung

    Die Beratung durch unsere kompetenten Steuerberater für Unternehmen sichert die Liquidität Ihrer Firma. Dazu gehört die Unterstützung bei Fördermittelanträgen, Investitionszulagen, Kurzarbeitergeld, steuerlichen Soforthilfen, Unternehmenskrediten, KfW-Krediten und vieles mehr.

  • Beratung bei der Optimierung des Konzernaufbaus und Holdinggesellschaften

    Holdingstrukturen dienen der besseren Transparenz in einer Unternehmensgruppe, haben aber auch zahlreiche steuerliche Vorteile. Dazu zählt vor allem die Reduzierung der Konzernsteuerquote im nationalen und internationalen Bereich. Wir beraten Sie bei der Optimierung Ihrer Unternehmensteile und entwickeln gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten Holdingstrukturen.

Umfassende Informationen zur steuerlichen Förderung der Energiewende in Ihrem Unternehmen finden Sie hier.

Des Kaisers neue Kleider

Nichts ist so beständig wie der Wandel.

Eine Umstrukturierung bietet Chancen und öffnet neue Wege. Damit verbunden sind jedoch wesentliche unternehmerische Entscheidungen, die gut bedacht sein müssen um auch in Zukunft tragfähig zu sein. Auch zahlreiche steuerliche Aspekte spielen eine wesentliche Rolle. Die Beratung zu Umwandlungen und Umstrukturierungen von Firmen durch unsere erfahrenen Steuerberater für Unternehmen setzt dementsprechend früh an. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Vollzug und darüber hinaus.

  • Analyse der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Struktur Ihres Unternehmens
  • Beratung bei der Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten bei Umwandlungen und Umstrukturierungen
  • Steuerliche Prüfung der beabsichtigen Maßnahmen
  • Entwicklung und Durchführung umwandlungsrechtlicher Lösungen (z.B. Spaltung, Fusion, Verschmelzung, Formwechsel),
  • Vorbereitung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen (z.B. Anwachsung, Einbringung von Betrieben und Unternehmensanteilen)
  • Entwicklung und Begleitung bei der Umsetzung von Immobiliengesellschaften
  • Unternehmensbewertung

Was kommt als Nächstes?

Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen? Dann sollten Sie uns frühzeitig ansprechen. Als erfahrene Steuerberater für Unternehmen wissen wir, worauf es ankommt: Es gilt, die Materie genau zu kennen und den Prozess optimal umzusetzen. Wir begleiten Sie professionell bei der Due-Diligence, unterstützen Sie bei der qualifizierten Unternehmensbewertung und sorgen dafür, dass die Steuerbelastung möglichst niedrig ausfällt. Vertrauen Sie auf unsere besondere Expertise im M&A-Bereich. Es geht um Ihr Lebenswerk!

Unsere Fachberater für Internationales Steuerrecht beraten Sie zu internationalen Transaktionen und Unternehmenskäufen. Profitieren Sie jetzt von unseren Leistungen! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Steuerberater für Unternehmen

Steuerberatung aus Leidenschaft Ihnen komplexe Aufgaben abnehmen. So können Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Ihr Unternehmen. Übeigens: Natürlich stehen wir als Steuerberater auch Freiberuflern mit unserer Expertise zur Seite. Und auch in puncto Digitalisierung und Steuerberatung für Heilberufe sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Ihre Buchhaltung führen wir digital.
Der Kontakt bleibt persönlich!

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