Corona: Das müssen Sie jetzt wissen

16. März 2020

Update 06.04.2020

Kleine Geschäfte in Not - retten Sie Ihren Kiez!

Durch die Umsatzeinbrüche aus der Corona-Krise sind viele Ihrer lokalen Lieblingsgeschäfte wie z.B. Bars, Läden, Restaurants, Clubs, Friseure und Museen gerade existenziell bedroht. Für viele kleine Händler und Gewerbetreibende ist der Verkauf von Gutscheinen eine Möglichkeit, kurzfristig Liquidität zu sichern. Hilfebedürftige Geschäfte erzielen trotz Schließung Einnahmen. So kann die Existenz der Geschäfte gesichert werden. Kunden und Inhaber können sich gemeinsam auf die Wiedereröffnung freuen.

Eine Möglichkeit zur Abwicklung des Geschäfts mit Gutscheinen bietet die Commerzbank unter CommerzbankHilft

Berlin: Keine Zuschüsse mehr aus Landesmitteln

Presseberichten zufolge sind die aus Landesmitteln bereitgestellten Zuschüsse in Berlin aufgebraucht. Seit heute können in Berlin „nur“ noch Zuschüsse aus Bundesmitteln beantragt werden, bei denen eine Verwendung für Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. ausdrücklich NICHT gestattet ist (dies war beim Zuschuss aus Landesmitteln möglich). Die aktuelle Fassung der Bedingungen bei der IBB finden Sie hier

Update 03.04.2020

Bayern: Erstattung von Verpflegungskosten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen

Der Freistaat Bayern übernimmt ab sofort die Kosten der Verpflegung der in den Bayerischen Krankenhäusern und Pflegediensten beschäftigten Personen. Eine Information dazu finden Sie hier.

Sonderzahlungen jetzt steuerfrei!

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt.

Sonderregelungen für Grenzpendler/innen

Der Empfehlung, möglichst zuhause zu bleiben, kommen viele Bürger nach. Vor Herausforderungen stellt dies auch Grenzpendler, die normalerweise täglich von ihrem Wohnsitz aus in einen anderen Staat zur Arbeit pendeln. Wenn sie nun, wie von den Gesundheitsbehörden empfohlen, vermehrt ihrer Tätigkeit im Home Office nachgehen, kann dies auch steuerliche Folgen auslösen, etwa dann, wenn nach den zugrunde liegenden Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden betroffenen Staaten das Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen der eigentliche Tätigkeitsstaat nicht aufgesucht wird, zu einem teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts führt. Zu dieser Problematik hat sich nun das Bundesfinanzministerium geäußert

Update 01.04.2020

FAQ Soforthilfen: Müssen das Privatvermögen und/oder Liquiditätsreserven vorrangig eingesetzt werden?

In der aktuellen Lage ergeben sich hinsichtlich von Soforthilfen einige Unklarheiten. Aus diesem Grund wurden folgende Fragen an die Politiker gestellt:

  • Muss das Privatvermögen, insbesondere Liquiditätsreserve, vorab eingesetzt werden, so dass nachrangig die Soforthilfen ausbezahlt werden?
  • Wie hoch ist der Betrag, der für den eigenen Lebensbedarf im Haus und für jede Person des Haushalts vorgehalten werden darf?

Die Corona-Soforthilfen eines Landes werden ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Antragssteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Durch eine gemeinsame Defintion des Begriffs der "existenziellen Notlage" wurde erreicht, dass sonstige liquide Mittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden müssen, um von der Soforthilfe eines Landes zu profitieren.

Quelle: H.a.a.S. GmbH, Seminare und Vortrag, Newsletter vom 31.03.2020 Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe

Anzahl der Beschäftigten - was ist ein "Vollzeitäquivalent"?

Bei der Frage, ob und in welcher Höhe Soforthilfen in Betracht kommen, kommt es (auch) auf die Anzahl der Beschäftigten an. Die Grenzwerte beziehen sich auf das sog. "Vollzeitäquivalent". Alle benutzen diesen Begriff - (fast) keiner liefert eine Definition. Hinweise zur möglichen Berechnung finden sie hier.

Update 31.03.2020

Die Innenminister von Bund und Ländern haben verkündet, dass alle Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung weiterhin aufrecht erhalten werden. Dies hat natürlich eklatante Folgen für Ihr Geschäft. Um Ihren wirtschaftlichen Ausfall abzumildern, empfiehlt es sich, die Soforthilfen des Bundes und des Landes in Anspruch zu nehmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Soforthilfe nur einmal beantragt werden kann! Die Schadensberechnung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Monaten.

Hier nochmals unsere Zusammenfassung:

In Berlin werden die Landes- und Bundesmittel (Soforthilfe Paket II) in einem Antrag wie folgt kombiniert:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie bis zu weitere 9.000 EUR aus Bundesmitteln (Also ingesamt bis zu 14.000 EUR!)
  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Zur Website

In Brandenburg werden die Bundesmittel direkt vom Land als einmalige Soforthilfe verteilt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

Zur Webseite

In Bayern beantragen Unternehmen die Soforthilfen hier.

Grundsätzlich gilt aber: Anspruch auf Soforthilfe kritisch prüfen

Noch nie war es so einfach, Zuschüsse von Bund und Ländern zu bekommen wie derzeit. Dennoch sollten Sie sich die Antragsbedingungen genau ansehen. Betrug ist kein Kavaliersedelikt und schon mit der nächsten Steuererklärung könnte dieser auffliegen. Für wen die Zuschüsse gedacht sind - und für wen nicht, das erfahren Sie hier

Update 30.03.2020

Berlin: Aktuelle Informationen der IBB zur Antragstellung der Corona Zuschüsse: Die Antragsbearbeitung für die Corona Zuschüsse geht weiter. Neuanmeldungen an die Warteschlange sind jederzeit möglich. Ihre Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Die IBB informiert diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, darüber, wann sie ihre Anträge stellen können. Es sind ausreichend Fördermittel vorhanden!

Update 27.03.2020

Jetzt Soforthilfe beantragen!

Berlin: Ab heute Mittag können die Soforthilfen (Zuschüsse) zentral über die Website der IBB beantragt werden.

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin

  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln

  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.

Brandenburger Unternehmer beantragen die Soforthilfen bei der ILB

Unternehmen mit Sitz in Bayern beantragen die Soforthilfen hier.

Update 25.03.2020

Nach Gesprächen des Steuerberaterverbandes Berlin/Brandenburg ist es nun auch in dieser Region möglich, dass Mandanten auf Antrag die Erstattung der USt-Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung erhalten (in Brandenburg „allgemein“, in Berlin in „begründeten Einzelfällen“).

Zudem wurde dem Steuerberaterverband aus Berlin und aus Brandenburg die mündliche Auskunft erteilt, dass bei Fristüberschreitungen keine Verspätungszuschläge (mehr) festgesetzt werden.

Auch die Chancen für eine allgemeine Verlängerung von Abgabe- und Anmeldefristen, auch noch für den Veranlagungszeitraum 2018, stehen offenbar nicht schlecht. Derzeit befindet sich ein Bund-Länder-Schreiben in Abstimmung. Dieses könnte bereits Ende der Woche erscheinen. Angesichts zahlreicher Bundesländer, die inzwischen allgemeine Fristverlängerungen auch nachträglich für den VZ 2018 gewähren, stehen die Chancen nicht schlecht, dass dies auch bundesweit so kommt. Wir werden Sie in unserem Blog hierzu auf dem Laufenden halten.

Update 24.03.2020

Brandenburg erstattet Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Mitteilung des Finanzministeriums

Wir werden für unsere Mandanten zeitnah die notwendigen Anträge unaufgefordert stellen.

Kündigungsausschluss für Mietverträge

Brisant! Durch diese Pläne kündigt der Staat seine Pflicht, privates Eigentum zu schützen und stellt damit einen über Jahrzehnte gewachsenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsens in Frage. Die Folgen sind unabsehbar. Was kommen soll, lesen Sie hier

Rückzahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020

Ein einfaches Mittel zur schnellen Verbesserung der Liquidität wäre die Rückzahlung der von den Unternehmen im Februar geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung. Bayern: In Bayern ist dies bereits möglich; wir stellen entsprechende Anträge unaufgefordert für unsere Mandanten. Berlin/Brandenburg: Leider gibt es aktuell noch keine Freigabe der Finanzverwaltungen. Die Steuerberaterkammern und der Steuerberaterverband Berlin/Brandenburg haben den Finanzsenator (Berlin) bzw. die Finanzministerin (Brandenburg) bereits letzte Woche hierzu angeschrieben. Heute erfolgt in der Sache ein Gespräch mit Berlins Steuerabteilungsleiterin. Wir hoffen auf rasche Klärung/Freigabe und werden Sie hier schnellstmöglich informieren.

Update 23.03.2020

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Eckpunkte

Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Hier finden Sie die Formulierungshilfe der Bundesregierung

Berlin: Ausgangsbeschränkung ab 23.03.2020 angeordnet! Den Text der Verordnung finden Sie hier

Pendler-Erklärung für Fahrten zur Arbeitsstätte und zurück: Im Falle einer Ausgangssperre nutzen Sie bitte dieses Formular

Update 22.03.2020

Kurzarbeitergeld nutzen!

Wer das Kurzarbeitergeld bereits für März 2020 nutzen möchte, muss den Arbeitsausfall bis Ende des Monats bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen.

Die Anzeige über Arbeitsausfall finden Sie hier

Die Abrechnung und den Antrag selbst übernehmen wir für Sie im Rahmen der Lohnbuchführung. Eine Vereinbarung über Kurzarbeit (Kurzarbeitsklausel im oder als Nachtrag zum Arbeitsvertrag) ist Voraussetzung. Zur rechtssicheren Vereinbarung ist ggf. anwaltlicher Rat einzuholen.

Ausführliche Informationen zum Procedere erfahren Sie in diesen Videos:

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld: Antragsverfahren

Update 21.03.2020

Unterstützung für Berliner Unternehmen: Anträge jetzt möglich!

Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen stellt das Land Berlin über die IBB Rettungsbeihilfen für betroffene Unternehmen von insgesamt bis zu 100 Mio. EUR zur Verfügung. Zu diesen Mitteln können auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.

Weitere Informationen und den Onlinezugang zum Antrag finden Sie hier

Update 19.03.2020

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2020

Hier geht's zum BMF-Schreiben

IBB: Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab sofort möglich:

IBB-Wirtschaftsförderung

Update 18.03.2020:

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie

Hier finden Sie wichtige Hinweise des BDA zur Arbeitspflicht, Mitteilungsobliegenheiten, Vergütungsanspruch bei Verhinderung und Lohnfortzahlung:

Arbeitsrecht: Hinweise für die Praxis

KfW-Kreditporgramm Corona

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Bayern: Soforthilfe Corona

Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Arbeitnehmern und mit Betriebsstätte in Bayern. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier:

Corona Soforthilfe

Update 17.03.2020:

Insolvenzschutz

Um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in finanzielle Schieflage geraten und Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen wollen, soll die Insolvenz-Antragspflicht bis 30.09.2020 ausgesetzt werden. Eine entsprechende Regelung bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor:

Pressemitteilung zur Insolvenzantragspflicht

16.03.2020:

Vor dem Hintergrund diverser Anfragen aus dem Kreise unserer Mandanten bezogen auf das weitere Vorgehen der Finanzverwaltung, insbesondere in Bezug auf Fragen genereller Fristenregelungen, können wir nach gegenwärtigem Stand mitteilen, dass unsere Berufskammern in engem Kontakt mit der Finanzverwaltung stehen und das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben vorbereitet, das wohl kurzfristig veröffentlicht werden soll. Sobald Konkretes mitgeteilt werden kann, werden wir dies in diesem Blog umgehend veröffentlichen.

Aus aktuellem Anlass haben wir für Sie Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt:

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Pressemitteilung des BMWI

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) und Säumniszuschläge wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet

Wegen weiterer Einzelheiten beachten Sie hierzu bitte unseren Blog vom 14.03.2020 zum Thema "Unternehmen in Not - So hilft der Staat"

Gesundheits- und Arbeitsschutz

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert unter allgemein über den neuartigen Coronavirus SARS CoV 2. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Hygienetipps.

Informationen zum Infektionsschutz

Wichtige Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite der Senatsverwaltung Berlin:

Ansprechpartner in Berlin

Informationsseiten für Unternehmer

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland eine Hotline eingerichtet, sofern Sie die relevanten Informationen nicht auf der Internetseite finden.

Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums

Info-Telefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): Telefon: 030 346465100 Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 18615 1515 Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der IHK Berlin:

Die IHK Berlin informiert

Wichtige Ansprechpartner sind auch:

  • Zu gesundheitlichen Fragen: Corona-Hotline der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: 030 9028 2828
  • Zu Liquiditätshilfen (ab 18.03.2020): Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 4747
  • Zu Online-Finanzierungsanfragen über die Bürgschaftsbank: Finanzierungsportal
  • Zum Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20
  • Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona: Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515

An dieser Stelle möchten wir Sie auf unseren Artikel zur Thematik "Elektroauto als Firmenwagen" hinweisen.

Weiterlesen

Weitere Artikel
zum Thema »Unternehmen«

E-Auto beim Arbeitgeber laden: Geldwerten Vorteil steuerfrei sichern!

Mit diversen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität soll die Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs gestärkt werden. Auch im Steuerrecht finden sich ...

Steuerliche Forschungszulage: Geld für Erfinder!

Seit Beginn des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber, für viele unbemerkt, die steuerliche Forschungszulage neu geregelt. Für viele Firmen kann sich daraus eine interessante ...

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3000 Euro steuerfrei!

Rückwirkend ab 1. Oktober 2022 kann der Arbeitgeber eine Inflationsausgleichprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen, die weder der steuer- noch sozialversicherungspflichtig ...

E-Bike & Steuern: Fahrrad fahr'n und Steuern spar'n

Insbesondere die verkehrliche Situation im städtischen Raum zwingt immer mehr Menschen in Mobilitätsfragen zum Umdenken. Dies betrifft auch Unternehmer. Wir erklären Ihnen, ...

Betriebsrente durch Entgeltumwandlung: Arbeitgeberzuschuss nun Pflicht!

Ab Januar 2022 muss jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge ...

Start Ups: Mitarbeiter steueroptimal beteiligen

Die Vermögensbeteiligung von Mitarbeitern kann einen wesentlichen Beitrag zur Bindung der besten Köpfe an Ihr Unternehmen und zur Verbesserung der Produktivität leisten. ...

Betriebsfeier absetzen - alle Jahre wieder...!

Nachdem die meisten Weihnachtsfeiern im letzten Jahr coronabedingt ausgefallen sind, dürfte es in vielen Betrieben dieses Jahr wieder etwas geselliger werden. Damit das ...

Maß halten!

Nicht selten wird in den Betriebsprüfungen über das Geschäftsführergehalt diskutiert. Für dessen Angemessenheit gibt es keinen eindeutigen Wert. Damit Sie trotzdem nicht ...

Umsatzsteuer-Änderungen 2021: Das ändert sich für Online-Händler ab 1. Juli

Ab 1. Juli 2021 gelten vollkommen neue Regelungen bei der Umsatzsteuer für den EU-Online- und Versandhandel. Lesen Sie hier, was künftig bei Lieferungen an Privatpersonen ...

Wichtiges zur Umsatzsteuer ab 2021

In 2021 treten zahlreiche und grundlegende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft.

Geschenke, Betriebsveranstaltungen, Verpflegungspauschalen: Lohnbuchführung 2020 prüfen!

Es gibt zahlreiche Sachverhalte, denen man auf den ersten Blick nicht ansieht, dass diese im Rahmen der Lohnabrechnung zu berücksichtigen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen ...

Corona-Überbrückungshilfe

Informieren sie sich jetzt in unserem Blog über die Beantragung der Überbrückungshilfe, um ihr Unternehmen in der Corona-Zeit abzusichern!

Corona: Kurzarbeitergeld auch für Ärzte und Zahnärzte

Durch Weisung vom 7. Mai 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit klargestellt, dass Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, nicht ...

Corona: Soforthilfe - (un)berechtigt beantragt?!

Nicht jeder, der einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat, war auch dazu berechtigt. Die Voraussetzungen sollten spätestens jetzt nochmals geprüft werden und ggf. zu Unrecht ...

Corona: Soforthilfe für Berliner Kultur und Medienunternehmen

Kultur- und Medienunternehmen stehen aufgrund der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Das Land Berlin stellt für diese Unternehmen Zuschüsse bis zu EUR 25.000 ...

Corona: Rückzahlung von Vorauszahlungen 2019 und Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe

Die Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.

Corona: Kurzarbeitergeld - Alles Wichtige zur Antragstellung

Der Koalitionsausschuss hat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

Corona: Der neue KfW-Schnellkredit mit 100 Prozent Haftungsfreistellung

Corona: Unternehmen in Not - So hilft der Staat

Zur Bewältigung der Corona-Krise stellt der Staat umfangreiche Instrumente zur Sicherung der Liquidität von Unternehmen bereit.

Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater

Nutzen Sie unseren Blick von außen zur Beantwortung betriebswirtschaftlicher Fragen.

Minijobs - Tickende Zeitbombe für Arbeitgeber?!

Angesichts von Mindestlohn und Teilzeitgesetz entwickeln sich Minijobs für Arbeitgeber zunehmend als Risikofaktor bei Betriebsprüfungen.

Unternehmensverkauf: Steuern bei Betriebsveräußerung

In der eigenen Firma, Praxis oder Kanzlei steckt oft das ganze Leben. Sie haben viel Zeit und Kraft investiert. Sie haben Ihre Selbständigkeit durch Höhen und Tiefen geführt. ...

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung ist der wesentliche Teil des betrieblichen Rechnungswesens.

Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung der gesetzlichen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen.

Mehr Netto vom Brutto

Besonderes Augenmerk legen wir auf den Bereich Personalwirtschaft.

Unternehmensbewertung

Ein Unternehmen ist das wert, was dafür bezahlt wird?

Steuerberatung

Als Unternehmer haben Sie zahlreiche steuerliche Deklarations- und Anzeigepflichten zu erfüllen.

Unseren Blog können Sie auch via RSS empfangen, abonnieren und lesen.

Bloggerei.de