Wirtschaftsidentifikationsnummer ab Herbst 2024 – das sollten Sie wissen!
Die deutsche Steuerlandschaft ist bekannt für eine Vielzahl an Identifikationsnummern, die Unternehmen und Personen, die wirtschaftlich tätig sind, den Behörden vorhalten müssen. Neben der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), der Steuernummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr) steht nun eine weitere Nummer vor der Einführung: Dabei handelt es sich um die sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID). Ab
Herbst 2024 werden anhand dieser neuen Identifikationsnummer bundeseinheitlich alle wirtschaftlich Tätigen erfasst, was administrative Prozesse der Finanzbehörde vereinfachen soll.
Schauen Sie sich unser Video für einen kurzen Überblick zur neuen Wirtschafts-ID an oder lesen Sie den folgenden Beitrag, um detaillierte Informationen zur Einführung der neuen Identifikationsnummer zu erhalten!
Wirtschafts-ID: Schrittweise Einführung und automatische Vergabe
Die Wirtschafts-ID wird ab Herbst 2024 schrittweise vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben, und zwar zunächst für alle Personen und Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind sowie für alle Kleinunternehmer.
Für Unternehmen und andere wirtschaftlich Tätige, die bereits eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr)
besitzen, ändert sich zunächst wenig. Die bestehende Umsatzsteuer-ID (beginnend mit "DE" gefolgt von neun Ziffern) wird um fünf Stellen ergänzt. Dieses sogenannte Unterscheidungsmerkmal beginnt einheitlich mit "00001". Somit bleibt die bisherige Nummer bestehen und wird lediglich zur Wirtschaftsidentifikationsnummer erweitert.
Wer zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet ist, aber noch keine Umsatzsteuer-ID-Nummer besitzt, erhält ab November 2024 automatisch eine Wirtschaftsidentifikationsnummer. Diese wird vomBundeszentralamt für Steuern (BZSt)
elektronisch zugeteilt, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht notwendig.
Wer keinen Steuerberater hat, benötigt für die Vergabe ein ELSTER-Konto. Für alle übrigen wirtschaftlich tätigen Personen (also, die, die aktuell nicht zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind), erfolgt die Vergabe der neuen Identifikationsnummer voraussichtlich ab Herbst 2025.
Funktion der neuen Identifikationsnummer
Die neue Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID) soll ein einheitliches Merkmal zur Identifizierung aller wirtschaftlich tätigen Personen und Einheiten schaffen. Mittelfristiges Ziel ist es, alle steuerlichen Mitteilungen und Registeranmeldungen zentral, einheitlich und einmalig unter einer Identifikationsnummer abwickeln zu können.
W-ID (Wirtschafts-Identifikationsnummer): Welche Bedeutung hat die Einführung der neuen Identifikationsnummer?
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer tritt zunächst neben die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr). Für umsatzsteuerliche Zwecke bleibt alles beim Alten, und die bisherige Umsatzsteuer-ID wird weiterhin verwendet. Die neue Wirtschafts-ID wird jedoch im Rahmen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes eine Rolle spielen. Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Meldungen an verschiedene Register zusammengeführt werden, sodass Änderungen von Stammdaten etc. nur einmal gemeldet werden müssen.
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