Neu: Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024 – das sollten Sie wissen!
Die deutsche Steuerlandschaft ist bekannt für eine Vielzahl an Identifikationsnummern, die Unternehmen und wirtschaftlich Tätige vorhalten müssen. Neben der persönlichen Steuer-ID, der Steuernummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer kündigt sich nun eine neue Nummer an: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID). Im Herbst 2024 wird diese neue Nummer eingeführt und soll dazu beitragen, bundeseinheitlich alle wirtschaftlich Tätigen zu erfassen und administrative Prozesse zu vereinfachen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit der Wirtschafts-ID auf sich hat und was Sie beachten müssen.
Die neue Wirtschafts-ID und ihre Funktion
Die Wirtschafts-ID soll ein einheitliches Merkmal zur Identifizierung aller wirtschaftlich tätigen Personen und Einheiten schaffen. Mittelfristiges Ziel ist es, alle steuerlichen Meldungen und Registeranmeldungen zentral, einheitlich und einmalig unter einer Nummer abwickeln zu können.
Schrittweise Einführung und automatische Vergabe
Die Wirtschafts-ID wird schrittweise vergeben, und zwar zunächst für alle Personen und Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind und für alle Kleinunternehmer.
Für Unternehmen und andere wirtschaftlich Tätige, die bereits eine Umsatzsteuer-ID besitzen, ändert sich zunächst wenig. Die bestehende Umsatzsteuer-ID (beginnend mit "DE" gefolgt von neun Ziffern) wird um fünf Stellen erweitert. Dieses sogenannte Unterscheidungsmerkmal beginnt einheitlich mit "00001". Somit bleibt die bisherige Nummer bestehen und wird lediglich zur Wirtschafts-ID erweitert.
Wer zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet ist, aber noch keine Umsatzsteuer-ID-Nummer besitzt, erhält ab November 2024 die Wirtschafts-ID automatisch auf elektronischem Wege zugeteilt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Wer keinen Steuerberater hat, benötigt für die Vergabe ein ELSTER-Konto. Für alle übrigen wirtschaftlich tätigen Personen (also, die die aktuell nicht zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind), erfolgt die Vergabe der Wirtschafts-ID voraussichtlich ab Herbst 2025.
Bedeutung der neuen Wirtschafts-ID
Die Wirtschafts-ID tritt zunächst neben die Umsatzsteuer-ID. Für umsatzsteuerliche Zwecke bleibt alles beim Alten, und die bisherige Umsatzsteuer-ID wird weiterhin verwendet. Die Wirtschafts-ID wird jedoch im Rahmen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes eine Rolle spielen. Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Meldungen an verschiedene Register zusammengeführt werden, sodass Stammdatenänderungen etc. nur einmal gemeldet werden müssen.