Investieren und Arbeiten im Inland
Zu unserem Kundenkreis zählen zahlreiche Ausländer mit wirtschaftlichen Interessen in Deutschland.
Inlandsgeschäfte können auf vielfältige Art organisiert werden, z. B. durch
- Direktgeschäfte aus dem Ausland
- Begründung einer Handelsvertretung in Deutschland
- Einrichtung einer Betriebsstätte oder ständigen Einrichtung in Deutschland
- Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland
Jede Investitionsentscheidung ist von vielen individuellen Aspekten abhängig. Unter Einbeziehung Ihrer persönlichen Wünsche zeigen wir den für Sie optimalen Weg auf und unterstützen Sie bei allen notwendigen inländischen Anzeige-, Buchführungs- und Meldepflichten. In diesem Zusammenhang sind eine Fülle von Spezialregelungen zu beachten, z. B.
- Sonderregelungen über Verrechnungspreise
- Doppelbesteuerungsabkommen
- europarechtliche Richtlinien und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- Besonderheiten zur Verlustverrechnung
- Missbrauchsvorschriften
Aber auch Künstler, Musiker, Artisten, Sportler und ähnliche Personengruppen haben mit ihren Auftritten und Veranstaltungen in Deutschland besondere steuerliche Pflichten zu beachten und erfüllen. Für Veranstalter bestehen bei Nichtbeachtung Haftungsrisiken.
Wir beraten Sie laufend und individuell zu allen Fragen des internationalen Steuerrechts – kompetent und verständlich.
Zu unserer Fachberatung zählt insbesondere:
- Betriebsstättengründung in Deutschland
- Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in Deutschland
- Erledigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erfüllung sämtlicher inländischer Steuererklärungspflichten für beschränkt Steuerpflichtige
- Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen für ausländische Künstler u.a.
- Hilfeleistung beim Aufbau einer Verrechnungspreisstudie
- Durchführung von Verständigungsverfahren
- Einholung verbindlicher Auskünfte
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Anträge auf Vorsteuervergütung
- Freistellungsverfahren
Wir verfügen über sehr gute englische und polnische Sprachkenntnisse.
Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren ggf. bestehenden erbschaftsteuerlichen Pflichten als Ausländer. Wir sind Ihr professioneller Steuerberater für Internationales Steuerrecht.