Corona: Unternehmen in Not - So hilft der Staat
Die aktuelle Situation rund um das Corona-Virus führt zu großer Verunsicherung. Die Bewältigung der Krise dürfte die größte Herausforderung seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland darstellen und sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie über die aktuell eingeleiteten Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen. Wir begleiten unsere betroffenen Mandanten aktiv bei allen weiteren Schritten und unterstützen Sie bei den notwendigen Anträgen.
So hilft das Finanzamt
Die Finanzämter sollen angewiesen werden, die Liquidität der Unternehmen durch unbürokratische Gewährung von Stundungen und anderen liquiditätsschonenden Maßnahmen zu verbessern.
Im Einzelnen:
- Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. An entsprechende Anträge sollen keine strengen Anforderungen gestellt werden. Bei einer Stundung wird der Fälligkeitstag einer Steuerzahlung hinausgeschoben. Es bleibt zu hoffen, dass durch die Corona-Krise bedingte Stundungen zinslos erfolgen. Nach dem Gesetz gilt derzeit ein Zinssatz von 6 % p.a.
- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald sich abzeichnet, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen in 2020 voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (zum Beispiel Kontenpfändung) und Säumniszuschläge wird bis 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Kurzarbeitergeld wird weitgehend flexibilisiert
Die Unsicherheiten und Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis Anfang April zielgerichtet anzupassen. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden durch folgende Maßnahmen deutlich erleichtert:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
Liquiditätssicherung durch staatliche Kredite
Unverschuldete Umsatzrückgänge sind bereits jetzt in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft zu beobachten. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung will die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigte schützen.
Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen:
- Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. Euro (bisher: 500 Mio Euro) geöffnet werden. Durch die höhere Risikoübernahme wird die Bereitschaft von Hausbanken zur Kreditvergabe angeregt.
- Für größere Unternehmen (künftig bis 5 Mrd. Euro Umsatz) wird das KfW-Kreditprogramm "Kredit für Wachstum" ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt. Die staatliche Risikoübernahme wird von 50 auf 70 % erhöht.
- Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bund seinen Risikoanteil um 10 % erhöhen. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
- Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten und keinen Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.