Corona: Rückzahlung von Vorauszahlungen 2019 und Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe
Die Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen beschlossen, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.
Unter anderem soll als Corona-Sofortmaßnahme für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht werden (Verlustverrechnung). Dies deutet darauf hin, dass eine Regelung zur Bildung steuerfreier Rücklagen bereits für 2019 geplant ist.
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